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2019 | Buch

Grundrechtsschutz im Smart Car

Kommunikation, Sicherheit und Datenschutz im vernetzten Fahrzeug

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Über dieses Buch

Die Integration von Fahrzeugtechnik, Informationstechnik und Kommunikation verändert den Charakter des Automobils und des Autofahrens von Grund auf. Vom Sinnbild für Eigentum und Bewegungsfreiheit, Individualität und Privatheit wird es durch die Vernetzung zum Bestandteil eines komplexen Mobilitätssystems und potenziell zum Objekt ständiger Überwachung. Die Beiträge analysieren Herausforderungen, erörtern Lösungen und entwerfen Gestaltungsvorschläge für Technik, Recht und Organisation vernetzten Fahrens.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Kommunikation, Sicherheit und Datenschutz im vernetzten Fahrzeug
Zusammenfassung
Die Digitalisierung aller Lebensverhältnisse wird vor allem durch die Integration der Dinge in das Internet und den Einbezug des Internets in das reale Leben zu großen Veränderung mit weitreichenden gesellschaftlichen Auswirkungen führen: Geräte und andere Gegenstände erhalten eine IP-Adresse und eine Telekommunikationsschnittstelle und sind damit über das Internet und andere Netze programmierbar, steuerbar und können Daten über das Geschehen in der körperlichen Welt liefern. Umgekehrt können prinzipiell alle im Internet gespeicherten Informationen in der jeweils geeigneten Form für jede Tätigkeit und jedes Interesse zur Verfügung stehen. Diese allgegenwärtige Datenverarbeitung (Ubiquitous Computing) ist mit großen Chancen verbunden, das alltägliche Leben zu erleichtern und zu bereichern, aber auch mit enormen Risiken für die Verwirklichung von Grundrechten.
Alexander Roßnagel, Gerrit Hornung
Erratum zu: Grundrechtsschutz im Smart Car
Alexander Roßnagel, Gerrit Hornung

Grundrechtskonflikte im vernetzten Fahrzeug

Frontmatter
Grundrechtsverwirklichung im vernetzten und automatisierten Straßenverkehr
Zusammenfassung
Vernetzung und Automatisierung verändern das Automobil vom geschützten Privatraum zu einem Teil des Internet. Sie erhöhen die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Bequemlichkeit der Fortbewegung. Zugleich aber wird das mobile Leben protokolliert und vielen Interessenten zugänglich. Diese Änderungen berühren viele Grundrechte, die Mobilität, Kommunikation und Persönlichkeitsschutz gewährleisten. Der Beitrag untersucht, wie das Recht die Verwirklichung dieser Grundrechte im vernetzten Auto zu einem Ausgleich bringen kann.
Alexander Roßnagel
Der Beitrag des automatisierten Fahrens zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Zusammenfassung
Viele erwarten von automatisiertem Fahren, dass dies die Leistungsfähigkeit des Verkehrs steigert, Staus vermeidet, Emissionen vermindert und die Zahl der Straßenverkehrsopfer reduziert. Der Beitrag untersucht, welche Erwartungen in welchem Ausmaß berechtigt sind. Diese Folgen sind tatsächlich zu erwarten, allerdings nicht in Form eines schnellen Wandels, sondern als ein mehrdimensionaler, schrittweiser Übergangsprozess. Sie stärken die Chancen für mehrere Grundrechte, sie durch technischen Fortschritt besser zu verwirklichen.
Matthias Kühn

Vertragsgestaltungen

Frontmatter
Datengetriebene Geschäftsmodelle rund um das vernetzte Auto
Zusammenfassung
Vernetzung und Automatisierung und die mit ihnen verbundene enorme Verarbeitung personenbezogener Daten führen dazu, dass viele neue Geschäftsmodelle entstehen, die gerade durch die Verarbeitung dieser Daten ermöglicht werden. Der Autokäufer erwirbt nicht mehr nur die „Sache“ Auto, sondern Fahrerlebnisse und Mobilitätslösungen im weitesten Sinne inklusive Kommunikation, Entertainment und weitere Dienstleistungen. Die Ablösung des klassischen Fahrzeugkaufs durch komplexe und vielgestaltige Mobilitätsverträge wirft eine Vielzahl von neuen rechtlichen Fragestellungen auf. Der Beitrag untersucht schwerpunktmäßig, wie solche neuen Geschäftsmodelle datenschutzrechtlich zu bewerten sind. Die Datenverarbeitung ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung von Vertragspflichten erforderlich ist. Je umfangreicher die vereinbarten Dienstleistungen sind, umso mehr Daten darf der Leistungsanbieter verarbeiten.
Benedikt Buchner
Einwilligung und Vertragsdatenverarbeitung
Zusammenfassung
Die Verarbeitung personenbezogene Daten ist nur zulässig, wenn ein Erlaubnistatbestand eingreift. Für die Datenverarbeitung im vernetzten und automatisiert fahrenden Auto sind die beiden Erlaubnistatbestände der Einwilligung der betroffenen Person und der Erfüllung vertraglicher Pflichten von besonderer Bedeutung. Beide entsprechen der informationellen Selbstbestimmung. Mit einer Einwilligung erklärt sich die betroffene Person ausdrücklich damit einverstanden, dass der Verantwortliche ihre Daten verarbeitet. Bei der Vertragsdatenverarbeitung schließt die betroffene Person mit dem Verantwortlichen einen Vertrag und ermächtigt ihn dabei auch, ihre personenbezogenen Daten in dem Umfang und in der Weise zu verarbeiten, die für die Vertragserfüllung notwendig ist. Der Beitrag klärt die jeweilige Anwendbarkeit, Reichweite und Praxisrelevanz der beiden Erlaubnistatbestände sowie ihr Verhältnis zueinander für die Datenverarbeitung im vernetzten und automatisiert fahrenden Auto.
Stefan Brink, Susanne Hertfelder
Vertragshaftung und Beweisführung
Zusammenfassung
Fahrzeugdaten, die beim vernetzten und automatisierten Fahren entstehen, können auch dazu genutzt werden, Mängel, Verstöße, Manipulationen oder Unfallabläufe festzustellen. Daher können diese Daten auch als Beweismittel in Gerichtsverfahren dienen. Mit ihrer Hilfe kann der tatsächliche Zustand oder Geschehensablauf mit einer hohen Wahrscheinlichkeit nachvollzogen und damit eine materiell richtige Entscheidung getroffen werden. Dies kann bei Streitigkeiten über Vertragshaftung, Produkthaftung oder Schadensersatz bedeutsam sein. Die Daten können für die Darlegung der anspruchsbegründenden Tatsachen, aber auch für die Abwehr von solchen Ansprüchen relevant sein. Da es sich bei Fahrzeugdaten aber um personenbezogene Daten handeln kann, kann es bei der Nutzung der Daten zum Zwecke der Beweisführung zu einem Konflikt zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung desjenigen, auf den sich die beweiserheblichen Fahrzeugdaten beziehen und dem Interesse desjenigen kommen, der mit den Daten Beweis erbringen möchte. Der Beitrag untersucht, wie dieser Konflikt gelöst werden kann, wer mit Fahrzeugdaten Beweis erbringen kann und wie dabei die Rechte der Beteiligten gewahrt werden können.
Nina Raith

Verfügungs- und Nutzungsbefugnisse

Frontmatter
Ökonomische Verwertung und informationelle Selbstbestimmung
Zusammenfassung
Die Hoffnung auf neue, innovative Geschäftsmodelle ist ein wesentlicher Treiber der Entwicklung zum vernetzten und automatisierten Fahren. Die Einsatzmöglichkeiten für die im Automobil und aus diesem heraus erhobene Daten erscheinen grenzenlos. Da die Daten zumeist personenbezogen sind, stellt sich aus rechtlicher Perspektive die Frage, ob das Recht auf informationelle Selbstbestimmung die Kommerzialisierung der Daten einschränkt oder dieser sogar aus prinzipiellen Gründen entgegensteht. Der Beitrag erläutert diese Konfliktlinien und stellt eine primär ökonomische Perspektive auf die Frage der Nutzungsbefugnisse vor. Diese verdichtet sich zwar bis auf weiteres nicht zu einem Regelungsbedarf für diese Befugnisse; wohl aber lassen sich Erkenntnisse für die Auslegung des geltenden (Datenschutz-)Rechts gewinnen.
Gerrit Hornung
Verfügungsrechte über Daten im vernetzten Auto
Zusammenfassung
Eine rechtliche „Datenordnung“ kann nur funktionieren, wenn es gelingt, Gesichtspunkte des öffentlich-rechtlichen Datenschutzes und des privatrechtlichen Umgangs mit Daten zu integrieren. Hierzu ist sorgfältig zwischen Daten und Informationen zu unterscheiden. Das geltende Recht schafft durchaus eine Zuordnung von Daten zu Rechtssubjekten im Sinne eines Verfügungsrechts, weil sich das Eigentum an einem Datenträger nach umstrittener Ansicht auch auf die darauf gespeicherten Daten bezieht. Da praktisch alle beim vernetzten Fahren erzeugten Daten personenbezogen sind, ergibt sich überdies ein datenschutzrechtliches de-facto-Verfügungsrecht des Betroffenen. Da beides keine umfassenden Zuordnungen zur Folge hat, dreht sich die Diskussion de lege ferenda v.a. um das Problem, wem ein mögliches Datenrecht zustehen sollte. Hier könnte auf den wirtschaftlich-organisatorischen Datenerzeuger abgestellt werden oder auf denjenigen, der eine Speicherung unmittelbartechnisch vornimmt. Das Beispiel des vernetzen Fahrens zeigt dabei, dass der erste Ansatz eher zu vertretbaren Ergebnissen führt.
Bertold Haustein

Verantwortungserfüllung

Frontmatter
Verantwortung im Straßenverkehr
Zusammenfassung
Die Verantwortung im Straßenverkehr hält angesichts der Entwicklung hin zum automatisierten und vernetzten Fahren erhebliche Herausforderungen bereit, die jedoch keine Revolution des Rechts, sondern nur eine zweckmäßige Fortentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern. Während Grundkonzepte der jahrzehntealten Verantwortungszuschreibung auch auf das vernetzte Fahren anwendbar sind (z.B. der Vertrauensgrundsatz und der Grundsatz des erlaubten Risikos), ergibt sich ein Neuerungsbedarf insbesondere in den Bereichen von Plattform- und Providerhaftung, und Haftungshöchstgrenzen. Demgegenüber ist die Diskussion um die Produzentenhaftung der Automobilhersteller noch nicht weit genug fortgeschritten, um endgültige Handlungsempfehlungen geben zu können.
Eric Hilgendorf
Fahrzeugdaten als Beweismittel im Straf- und Bußgeldverfahren
Zusammenfassung
Die fortschreitende Digitalisierung wird die Arbeit der Ermittlungsbehörden auch im Bereich des vernetzten und automatisierten Fahrens vor Herausforderungen stellen. Der gewichtige Verfassungssauftrag zur Straftatenaufklärung verlangt, dass die staatliche Strafverfolgung auch mit dem technologischen Fortschritt schritthalten muss. Mit den neuen Technologien gehen aber auch zunehmende Datenspuren und weitergehende Möglichkeiten der Datenanalyse und -verwendung einher und führen dazu, dass strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen heute umfangreichere und sensiblere Einblicke in die private Lebensgestaltung des Einzelnen hervorbringen als früher. Zugleich sind die Ermittlungsbehörden aber auch dem Schutz der Grundrechte verpflichtet. Der Beitrag zeigt auf, welche Möglichkeiten und Grenzen das geltende Recht den Ermittlungsbehörden vorgibt, wenn sie Daten aus dem vernetzten und automatisierten Auto verarbeiten möchten, welche gesetzlichen Regelungen noch notwendig sind und wie technische Gestaltung diesen Konflikt abschwächen oder aufheben kann.
Gundula Gagzow, Barbara Körffer
Die Rolle des Datenschutzbeauftragten und der Datenschutzorganisation bei der Implementierung des vernetzten Fahrzeuges
Zusammenfassung
Die Datenschutz-Grundverordnung und die Aufgabe, Datenschutz im vernetzten Fahrzeugen zu gewährleisten, bedingen ein neues Rollenverständnis des Datenschutzbeauftragten in der Automobilindustrie. Dies bedingt eine sinnvolle Aufteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten der Datenschutzorganisation des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten des Unternehmens. Dessen Schwerpunkte liegen in der Beratung und Kontrolle der Datenverarbeitung im vernetzten Fahrzeugs. Dies erfordert eine frühzeitige Einbindung und die Dokumentation der konkreten Anforderungen am ein „Privacy by Design“.
Christian Jaksch, Christoph Alt

Das Auto im Internet und das Internet im Auto

Frontmatter
Connected Cars und das Internet of Things – Auf der Überholspur in eine datengetriebene Zukunft
Zusammenfassung
Das vernetzte Auto ist das Paradebeispiel für das Internet of Things. Mit der zunehmenden Vernetzung gehen erhebliche Risiken einher. Diese sind zum Teil faktischer und zum Teil rechtlicher Natur. Sie betreffen zivilrechtliche Ansprüche, Zurechnungen und Zuordnungen, telekommunikationsrechtliche Einordnungen und vor allem datenschutzrechtlich relevante Datenverarbeitungen. Während für die zivilrechtlichen Fragen rund um das vernetzte Fahrzeug mit den abstrakten Vorgaben befriedigende Antworten aufgezeigt werden können, ist dies bei den datenschutzrechtlichen Fragen nicht der Fall. Der Beitrag untersucht, wie auch die mit der Datenverarbeitung verbundene Chancen und Risiken auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung zu einem Ausgleich gebracht werden können.
Bernd Wagner
Selbstdatenschutz im vernetzten Fahrzeug und dessen technische Umsetzung
Zusammenfassung
Um Datenschutz im vernetzten Fahrzeug umzusetzen, ist es notwendig, Fahrer und andere Insassen geeignet zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, auf die Verarbeitung personenbezogener Daten Einfluss zu nehmen. Der Beitrag basiert auf Ergebnissen des Forschungsprojekts Selbstdatenschutz im vernetzten Fahrzeug (SeDaFa) und stellt typische Anwendungsfälle vernetzter Fahrzeuge vor, zeigt Angriffsmöglichkeiten auf, identifiziert Sicherheits- und Datenschutzanforderungen für eine technische Lösung und beschreibt eine mögliche technische Architektur zum Selbstdatenschutz. Exemplarisch wird am Beispiel Parkplatzfinder eine konkrete Umsetzung der Architektur gezeigt, wie Selbstdatenschutz auch in einem vernetzten Fahrzeug gewährleistet werden kann.
Christoph Krauß
Das Auto im Internet und staatliche Überwachung: die rollende Vorratsdatenspeicherung
Zusammenfassung
Das vernetzte Auto sendet und empfängt viele personenbezogene Daten, die mittels Telekommunikation übertragen werden. Die dabei entstehenden Telekommunikationsmetadaten werden bei den Telekommunikationsanbietern gespeichert. Sie ermöglichen im Rahmen der Mobilkommunikation, Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Diese Daten unterliegen auch der Vorratsdatenspeicherung, um staatlichen Stellen innerhalb einer bestimmten Frist den Zugriff auf diese Daten zu ermöglichen. Allerdings bestehen grundrechtliche Bedenken, dass das geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unionsrechts- und verfassungsrechtskonform ist und tatsächlich die Telekommunikationsanbieter zur Vorratsspeicherung verpflichtet und die staatlichen Stellen zum Zugriff auf diese Daten ermächtigt.
Felix Bieker, Benjamin Bremert
Der dreistufige Ansatz des Datenschutzrechts – ein Regelungsmodell für das vernetzte Automobil (und darüber hinaus)
Zusammenfassung
Die neue Technik und das neue Datenschutzrecht nach der Datenschutz-Grundverordnung eröffnen die Chance, die Diskrepanz zwischen rechtlichem Sollen und technischem Sein zu verringern, konkrete Maßstäbe zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben zu entwickeln und damit im Ergebnis die Rechtssicherheit zu fördern. Hierzu schlägt der Beitrag einen dreistufigen Ansatz vor. Dieser sieht eine Differenzierung zwischen Datenverarbeitungsvorgängen anhand ihres Zwecks vor: Datenverarbeitungsvorgänge, die keine Konsequenzen für die betroffene Person bezwecken (z.B. intelligente Verkehrssysteme), sind grundsätzlich zulässig. Bezwecken sie hingegen Konsequenzen (z.B. Pay-As-You-Drive-Tarife), ist für ihre Legitimation regelmäßig ein besonderer Erlaubnistatbestand oder eine Einwilligung der betroffenen Person erforderlich. Schließlich haben alle Verantwortlichen sicherzustellen, dass sie die Daten nur für den zuvor bestimmten Zweck verarbeiten.
Simon Schwichtenberg
Gestaltungsoptionen im Internet vernetzter Autos
Zusammenfassung
Vernetzte Fahrzeuge verarbeiten Daten zu vielfältigen Zwecken, beispielsweise Daten über das Verhalten der eigenen Komponenten, über die (Mit-)Fahrer und über die Umgebung. Außerdem produzieren sie Daten, die sich ebenfalls weiterverarbeiten lassen. In diesem Beitrag werden die verschiedenen Datenverarbeitungen dargestellt und daraufhin untersucht, inwieweit typischerweise ein Personenbezug vorliegt. Für diese Datenverarbeitungen ist die Datenschutz-Grundverordnung anzuwenden. Auf dieser Basis werden – strukturiert gemäß den Gewährleistungszielen des Standard-Datenschutzmodells – Gestaltungsoptionen vorgestellt, um einen besseren Datenschutz bei vernetzten Fahrzeugen zu realisieren.
Marit Hansen

Sicherheitsgewährleistung

Frontmatter
Vernetzter Straßenverkehr: Herausforderungen für die IT-Sicherheit
Zusammenfassung
Vernetzte und miteinander kommunizierende IT-Systeme bieten grundsätzlich Angriffsmöglichkeiten auf ihre vorgesehenen Funktionen. Das ist bei miteinander kooperierenden IT-Systemen zum vernetzten Straßenverkehr nicht anders. In diesem Beitrag wird dargelegt, auf welcher technologischen Grundlage sich ein vernetzter Straßenverkehr etablieren könnte und welche Herausforderungen für die IT-Sicherheit dadurch entstehen.
Markus Ullmann, Thomas Strubbe, Christian Wieschebrink
Intrusion Detection – Systeme für vernetzte Fahrzeuge – Konzepte und Herausforderungen für Privatheit und Cyber-Sicherheit
Zusammenfassung
Die zunehmende Vernetzung im Fahrzeug erhöht das Risiko für Cyberangriffe mit schwerwiegenden Folgen sowohl für die Privatheit als auch für Leib und Leben der Insassen. Für derartige Angriffe werden intrinsische Schwachstellen im Controller Area Network Protokoll, das in der Automobilindustrie den verbreitetsten Standard zur Realisierung von In-Fahrzeugkommunikationsnetze darstellt, ausgenutzt. Ein sowohl in der Forschung als auch in der Industrie zunehmend als effektiv und praktikabel angesehener Lösungsansatz stellen Intrusion Detection Systeme (IDS) dar. Die grundlegende Architektur und vorgesehene Datenverarbeitungsschritte in derzeitigen Vorschlägen für IDS im Kontext vernetzter Fahrzeuge weisen auf ein wachsendes Spannungsverhältnis zwischen der notwendigen Absicherung der In-Fahrzeugnetze durch Datenanalyse (Cybersicherheit) und der in der Regel fehlenden oder ungenügenden Berücksichtigung der Prinzipien des Data Protection-by-Design und Data Protection-by-Default – also Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen.
Hervais Simo, Michael Waidner, Christian Geminn
Nachweismöglichkeiten der IT-Sicherheit
Zusammenfassung
Vernetzte und miteinander kommunizierende Fahrzeuge bieten grundsätzlich Angriffsmöglichkeiten auf ihre vorgesehenen Funktionen. In diesem Beitrag werden zunächst basierend auf dem „Reference Architectural Model Automotive“ Schutzobjekte aus IT-Sicherheitssicht in Fahrzeugen aufgezeigt. Anschließend wird dargelegt, welche Strukturierungsmöglichkeiten in der IT-Sicherheit bekannt sind, um Sicherheitsanforderungen für diese Schutzobjekte zu definieren und deren Einhaltung und Umsetzung nachzuweisen. Zum Ende zeigt dieser Beitrags auf, wie die bestehende Typprüfung bzw. Hauptuntersuchung erweitert werden könnten, um in diesem Rahmen spezifische IT-Sicherheitsnachweise zu führen.
Markus Ullmann, Thomas Strubbe, Christian Wieschebrink

Grundrechte der betroffenen Personen

Frontmatter
Technische Vorschläge zu einer situationsgerechten Information und Entscheidung im vernetzten Auto
Zusammenfassung
Sowohl die Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnik als auch die der Vernetzung der Verkehrsteilnehmer eröffnen erhebliche Chancen, den Straßenverkehr noch sicherer, noch effizienter und noch ressourcenschonender zu gestalten. Gemeinsame Basis ist ein zuverlässiger Datenaustausch: sei es zwischen den Komponenten innerhalb eines Fahrzeuges oder zwischen einem und anderen Fahrzeugen oder Verkehrsteilnehmern oder weiteren Teilen der Verkehrsinfrastruktur. Damit stellen sich neue Aufgaben zur Wahrung der Datensicherheit und des Datenschutzes. Der Beitrag gibt Hinweise, wie Transparenz und Selbstbestimmung technisch verbessert und rechtlich abgesichert werden kann.
Jürgen Bönninger, Anja Eichelmann, Olaf Methner
Notwendige Transparenz für betroffene Personen
Zusammenfassung
Die vielfältige Vernetzung von Fahrzeugen führt zu einer enormen Steigerung der Anzahl von personenbezogenen Daten und zu einer unüberschaubaren Anzahl verschiedener Akteure, die ihre Dienste anbieten und ein ganz erhebliches Interesse an den anfallenden personenbezogenen Daten haben. Es stellt sich daher die Frage, wie in dieser unübersichtlichen Situation Transparenz für die jeweils betroffenen Personen hergestellt werden kann, und ob die mit der Datenschutz-Grundverordnung eingeführten Informationspflichten diese Transparenz herzustellen in der Lage sind. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass ausreichende Transparenz nicht durch eine einmalige Unterrichtung oder eine Erläuterung im (elektronischen) Bordbuch hergestellt werden kann. Vielmehr erfordert eine Transparenz, die selbstbestimmte Entscheidungen der betroffenen Person über die Verarbeitung ihrer Daten ermöglichen soll, eine risikoadäquate Information in der jeweiligen Entscheidungssituation.
Charlotte Husemann
Wird das automatisierte und vernetzte Auto zur digitalen Zwangsjacke für Verbraucher?
Zusammenfassung
Automatisierung und Vernetzung sind mit einer hohen Nutzung von Daten im und um das Auto verbunden – und die meisten Personen, die davon betroffen sind, sind Verbraucherinnen und Verbraucher. Für sie kann das Autofahren zwar einfacher, leichter und sicherer werden, für steigt aber auch das Risiko, ihrer individuelle Autonomie zu verlieren und sich einer umfassenden Überwachung ihrer Mobilität, ihrer Kommunikation und ihrer Beziehungen auszusetzen. Daher geht der Beitrag der Frage nach, ob die steigende Automatisierung und Vernetzung des Autos Verbraucherinnen und Verbraucher an die digitale Leine legt und das vernetzte Auto für sie für zur digitalen Zwangsjacke wird. Diese Risiken können aber auch vermieden werden, wenn die jeweils Verantwortlichen die Datenschutzgrundsätze strikt beachten und die Hersteller diese durch „Privacy by Design“ in den Systemen für vernetztes und automatisiertes Fahren umsetzen.
Marion Jungbluth

Ausländische Erfahrungen und Konzepte

Frontmatter
Open Cars and Data Protection in the United States of America
Zusammenfassung
Openness, data access and data protection have become important attributes, features and value factors for cars and mobility services more broadly. An open car comes with interoperable interfaces and openly disclosed software and hardware for technology upgrades, aftermarket products, services and security researchers. The open car can protect data privacy and security as well or better as proprietary automotive products do today. The closed car remains controlled by its original manufacturer, which is in most cases a large company with a strong brand, good safety track record, well-capitalized, subsidized or supported by governments, and generally considered more trustworthy than many smaller companies. Owners of closed cars will have less options und depend on the original manufacturers with respect to data privacy and security protections. Compared to the closed, proprietary car, the open car comes out ahead based on technology, competition, sustainability and environmental policy considerations. Car makers and buyers should start considering, communicating and bargaining about the degree of openness of vehicle interfaces and data access - as well as data protection and privacy safeguards relating to cars and mobility services.
Lothar Determann, Bruce Perens
Connected Cars in China: Technology, Data Protection and Regulatory Responses
Zusammenfassung
China will be one of the major players of the future connected car industry because of its still growing domestic market, increasing technological advantages in ICT, data processing and platform services, strong industrial investment, and very dedicated industrial strategy and support from the central government. This contribution first reviews the recent developments of the connected car industry in China with respect to technology, innovation, major players and some emerging problems. Further, it discusses the major existing problems and difficulties of China’s new generation car industry, including lack of certain core technologies such as computing chips, complex road circumstances, weak data privacy protection, and platform services security, among other things. This is followed by a detailed discussion of the multiple regulatory responses from the Chinese state authority that has taken the smart car industry as one of China’s future key growing sectors capable of overtaking the west. This includes clear strategic police makings, tremendous financial support, experimental spirits and practices, considerable privacy law updating, etc. In concluding, this contribution offers valuable predictions and advices for both Chinese and foreign players to better engage in China’s increasingly competitive but promising connected car market.
Bo Zhao
Die datenschutzrechtliche Diskussion um autonomes Fahren in Japan
Zusammenfassung
Japan arbeitet ebenso wie die USA oder Deutschland an der Entwicklung vernetzter und autonomer Kraftfahrzeuge. Dabei spielen in Japan Datenschutz und andere Rechtsfragen eine wichtige Rolle. Der Beitrag gibt erstens einen Überblick über die momentane Situation und die Diskussion hinsichtlich autonomen Fahrens in Japan. Zweitens behandelt er wichtige rechtliche Fragen bezüglich autonomen Fahrens. Schließlich fokussiert er auf das Thema „autonomes Fahren und Datenschutz“ in Japan.
Shizuo Fujiwara
Autonome Fahrzeuge in Korea: Gegenwärtige Lage der Entwicklung autonomer Fahrzeuge und damit zusammenhängender Gesetze
Zusammenfassung
Korea hat nach anfänglicher Zurückhaltung erhebliche Anstrengungen zur Förderung seiner nationalen Industrie im Umfeld der Entwicklung autonomer Fahrzeuge entwickelt. Außerdem gibt es bereits erste gesetzliche Änderungen, die spezifisch diese Fahrzeuge adressieren. Auch wenn weitere Gesetzgebungsvorschläge vorliegen, bleiben allerdings wesentliche Fragen der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verantwortung, des Datenschutzes und des Versicherungsrechts offen. Der Beitrag gibt einen Überblick zur koreanischen Entwicklung und macht Vorschläge zur Rechtsfortbildung auch in diesen Bereichen.
Minkyu Kim
Handlungsbedarf für einen Grundrechtsausgleich
Zusammenfassung
Wenn vernetztes und automatisiertes Fahren gesellschaftlich akzeptabel und akzeptiert werden soll, ist ein angemessener Ausgleich in der Verwirklichung konfligierender Grundrechtsziele erforderlich. Die schrittweise Ausgestaltung dieses Ausgleichs ist Aufgabe des Gesetzgebers, weil alles dafür spricht, dass die beteiligten Akteure aufgrund ihrer divergierenden Interessen hierzu nicht in der Lage sein werden. Die datenschutzrechtliche Gestaltung spielt hierbei eine zentrale Rolle, da das Datenschutzrecht querschnittsartig offen Probleme und regulierungsbedürftige Fragen verbindet. Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen hier Wege auf, die (vor allem bei der technischen Umsetzung, aber auch bei Regulierungsstrategien und den Schnittstellen zwischen Datenschutzrecht und anderen Materien) noch weiterer Vertiefung bedürfen.
Alexander Roßnagel, Gerrit Hornung
Backmatter
Metadaten
Titel
Grundrechtsschutz im Smart Car
herausgegeben von
Alexander Roßnagel
Prof. Dr. Dr. Gerrit Hornung
Copyright-Jahr
2019
Electronic ISBN
978-3-658-26945-6
Print ISBN
978-3-658-26944-9
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-26945-6