Grundwissen Umweltrecht
Ein Studienmaterial für Naturwissenschaftler, Techniker und für die Verwaltungspraxis
- 1998
- Buch
- Verfasst von
- Prof. Dr. Reinhard Müller
- Dr. Wolfgang Süß
- Buchreihe
- Teubner-Reihe UMWELT
- Verlag
- Vieweg+Teubner Verlag
- Enthalten in
- Professional Book Archive
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Inhaltsverzeichnis
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Frontmatter
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1. Ziele, Geltungsebenen und Arten umweltrechtlicher Normen
Reinhard Müller, Wolfgang SüßZusammenfassungDas Umweltrecht ist das mit hoheitlichem Befolgungsanspruch ausgestattete und durch staatliche Sanktionen bewehrte Gefüge sozialer Normen, welches den grundlegenden Zielen des Umweltschutzes-
Bewahrung der Umwelt gegenüber den nachteiligen Konsequenzen der Eingriffe des Menschen in ihr Existenz- und Wirkungsgefüge,
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Beseitigung eingetretener ökologischer Schäden und
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Erhaltung einer lebenswerten Umwelt für den Menschen
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2. Gliederung des Umweltverwaltungsrechts und der Verwaltungsstruktur
Reinhard Müller, Wolfgang SüßZusammenfassungDas Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) 1, das grundlegende Gesetzeswerk dieses umweltrechtlichen Bereichs, ist am 07.10.1996 in Kraft getreten. Seine für die Leitung des behördlichen Ermessens und die Auslegung seiner Normen maßgebliche Zweckbestimmung besteht in der Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und der Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (§ 1 KrW-/AbfG). Gem. § 2 I erstreckt sich der Geltungsbereich seiner Vorschriften auf die-
Vermeidung,
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Verwertung und
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Beseitigung von Abfällen
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3. Die Verwaltungsakte
Reinhard Müller, Wolfgang SüßZusammenfassungDie Verwirklichung und Durchsetzung der Normen des öffentlichen Umweltrechts durch die zuständigen Verwaltungsbehörden erfolgt in einer Vielzahl von Formen des Verwaltungshandelns. Dieses Handeln kann sich behördenintern (konzeptionelle Tätigkeit, Planungen, Beteiligungen anderer Behörden an Entscheidungsprozessen z.B. durch Stellungnahmen, dienstliche Weisungen an Mitarbeiter oder nachgeordnete Instanzen) oder mit Wirkung nach außen, sei es durch tatsächliche Verrichtungen (Tathandlungen, auch Realakte genannt), durch rechtsverbindliche Anordnungen oder sonstige rechtserhebliche Willenserklärungen vollziehen. -
4. Umweltrechtliche Gestattungsverfahren
Reinhard Müller, Wolfgang SüßZusammenfassungPlanungen wie die Umweltplanung, welche die zukunftsgerichtete, namentlich vorsorgende Bewältigung räumlicher Probleme durch den Staat zum Inhalt haben, finden in verschiedenen Formen statt. Man unterscheidet zunächst Gesamtplanung und Fachplanung. -
Backmatter
- Titel
- Grundwissen Umweltrecht
- Verfasst von
-
Prof. Dr. Reinhard Müller
Dr. Wolfgang Süß
- Copyright-Jahr
- 1998
- Verlag
- Vieweg+Teubner Verlag
- Electronic ISBN
- 978-3-322-89120-4
- Print ISBN
- 978-3-519-00234-5
- DOI
- https://doi.org/10.1007/978-3-322-89120-4
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