2005 | OriginalPaper | Buchkapitel
Grundzüge des deutschen Bauvergaberechts (Vergabeverfahren; Vergabenachprüfungsverfahren)
verfasst von : Rechtsanwalt Peter Götz
Erschienen in: Unternehmerhandbuch Bau
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
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Üblicherweise steht es im deutschen Zivilrecht den an Rechtsgeschäften Beteiligten grundsätzlich frei, Werkverträge oder ähnliche Rechtsgeschäfte nach ihrem Willen auszugestalten (sog. Privatautonomie). Dies bezieht sich sowohl auf die Freiheit zu entscheiden, ob sie einen Vertrag abschließen wollen, als auch auf die Freiheit zu entscheiden, mit wem und zu welchen inhaltlichen Konditionen sie vertragliche Vereinbarungen treffen möchten (von wenigen gesetzlichen Beschränkungen einmal abgesehen). Anders ist die Rechtslage im Falle der Beschaffung von Waren, Bau- und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber
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im Wege öffentlicher Vergabeverfahren
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. Hier bestehen, wesentlich durch europarechtlichen Einfluss
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erzwungen, einschneidende Reglementierungen für die als Partei privatrechtlicher Verträge auftretende Öffentliche Hand.