2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Haftung im Arbeitsverhältnis
verfasst von : Wolfgang Hromadka, Frank Maschmann
Erschienen in: Arbeitsrecht Band 1
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Der Arbeitgeber haftet für schuldhaft verursachte Sachschäden nach den allgemeinen Grundsätzen, d.h. nach § 280 Abs. 1 BGB oder wegen unerlaubter Handlung. Darüber hinaus haftet er für Arbeitnehmer und sonstige Personen, derer er sich als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bedient. Grundsätzlich können auch im Arbeitsverhältnis Haftungsbeschränkungen vereinbart werden. Ein Haftungsausschluss für Vorsatz ist aber stets (§ 276 Abs. 3 BGB), für grobe Fahrlässigkeit meist und für einfache Fahrlässigkeit häufig unzulässig (§§ 138, 242 BGB).