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2016 | Buch

Haftung und Versicherung bei Personenkraftwagen mit Fahrerassistenzsystemen

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
Unsere Individualmobilität unterliegt einem Wandel, der in zwei Richtungen unterteilt werden kann: Auf der einem Seite werden aus Klimaschutzgründen, aber auch wegen der Endlichkeit fossiler Brennstoffe, neuartige Antriebstechniken entwickelt bzw. zur Marktreife gebracht. Beispielhaft seien Elektro-, Wasserstoff- sowie Druckluftfahrzeuge genannt. Ziel dieser Entwicklung ist es, den Ausstoß von Emissionen zu verringern. Auf der anderen Seite schreitet die technische Entwicklung hinsichtlich der Fahrer- unterstützung voran. Unterschiedlichste Systeme sind bereits erhältlich. Diese Innovationen sollen die Verkehrssicherheit und den Komfort erhöhen. Am Ende dieses Progresses steht das autonom fahrende Kfz. Gerade Letzteres erfährt eine enorme mediale Präsenz. Neben der Automobilbranche haben auch branchenfremde Unternehmen, etwa Google, dieses Forschungsfeld für sich entdeckt. Der Traum der unbeschränkten Mobilität könnte wahr werden. Nach Tettenborn stellt sich nicht mehr die Frage, ob wir autonom oder piloteirt fahren werden, sondern lediglich, wann es soweit ist.1 Er stellt die Prognose auf, dass wir in fünf bis zehn Jahren soweit sein werden.2 Andererseits wird aus technischer Sicht vertreten, dass der Weg zum autonomen Fahren weiter scheint, als derzeit teilweise kommuniziert werde.3
Tobias Hammel
2. Fahrerassistenzsysteme
Zusammenfassung
Mittlerweile gibt es eine Fülle von Fahrerassistenzsystemen auf dem Markt. Zunächst soll eine Übersicht über die bereits erhältlichen und serienreifen sowie zeitnah realisierbaren Systeme gegeben werden, die für diese Untersuchung relevant sind.
Tobias Hammel
3. Haftung im Straßenverkehr für Pkw mit Fahrerassistenzsystemen
Zusammenfassung
Die Haftung im Straßenverkehr ist von enormer praktischer Relevanz. Allein im Jahr 2013 wurden in Deutschland 2.414.011 Unfälle im Straßenverkehr polizeilich registriert.196 Dabei verunglückten 3.339 Menschen tödlich, 64.057 Personen wurden schwer verletzt und die Versicherungen erbrachten Leistungen i. H. v. 21,7 Mrd. €.197
Tobias Hammel
4. Anforderungen an Halter und Fahrer bei der Nutzung von Pkw mit Fahrerassistenzsystemen sowie deren rechtliche Auswirkungen
Zusammenfassung
Aus dem vorhergehenden Kapitel wird deutlich, dass viele Fragen in Bezug auf die Haftung bei Pkw mit Fahrerassistenzsystemen ungeklärt sind. Insbesondere ist offen, welche Pflichten den Halter und den Fahrer bezüglich Kontrolle, Bedienung und Wartung von Pkw mit Fahrerassistenzsystemen treffen.571
Tobias Hammel
5. Umfang des Versicherungsschutzes bei Pkw mit Faherassistenzsystemen
Zusammenfassung
Die Kraftfahrtversicherung weist in Deutschland eine sehr große Praxisrelevanz auf. Dies ist anhand der Kfz-Zulassungen erkennbar. Zum 1.1.2015 waren in Deutschland 53.715.641 Kfz zugelassen,1080 davon waren mehr als 80% Pkw.1081 Die Beiträge zur Kraftfahrtversicherung summierten sich im Jahr 2013 auf 23,26 Mrd. €.1082
Tobias Hammel
6. Einschränkungen und Auscchlüsse des Versicherungsschutzes bei Pkw mit Fahrerassistenzsystemen
Zusammenfassung
In der Kraftfahrtversicherung kommt eine (teilweise) Leistungsfreiheit des Versicherers aufgrund von Umständen, die nach Vertragsschluss eintreten, vornehmlich bei zurechenbarer Herbeiführung des Versicherungsfalls, wegen einer Gefahrerhöhung sowie wegen Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit in Betracht.1376 Weiterhin besteht bei Eingreifen eines Risikoausschlusses keine Leistungspflicht des Versicherers. Vor Vertragsschluss ist an die Anzeigeobliegenheit zu denken, auch wenn diese bisher in der Kraftfahrtversicherung bedeutungslos ist. Im Fokus dieser Arbeit stehen Einchränkungen und Ausschlüsse des Versicherungsschutzes, bei denen Besonderheiten in Bezug auf Fahrerassistenzsysteme zu erwarten sind. Frühzeitig wurde gewarnt, dass die Einführung von Fahrerassistenzsystemen trotz grundsätzlicher Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Versicherungsnehmer eine Schlechterstellung gegenüber Fahrzeugen ohne Assistenzsysteme darstellen könne. Gleichzeitig wurde im Sinne der Akzeptanz der Systeme appelliert, entsprechende gesetzliche Regelungen zu treffen, um eine mögliche Korrektur nicht der Rechtsprechung zu überlassen.1378 Solche Regelungen wurden nicht erlassen. Daher ist zu überprüfen, ob Fahrerassistenzsysteme einen Versicherungsnehmer tatsächlich schlechter stellen.
Tobias Hammel
7. Produkt- und Produzentenhaftung bei Pkw mit Fahrerassistenzsystemen
Zusammenfassung
Bereits mehrfach ist in dieser Untersuchung angeklungen, dass eine Haftung des Herstellen im Raum steht, wenn ein Unfall durch einen Fehler eines Fahrerassistenzsystems oder durch die unsachgemäße Nutzung, wegen fehlender oder unzureichender Instruktion, verursacht wurde. Es wird daher zu Recht angenommen, dass diese Technologie wichtige Fragen der Produkthaftung aufwirft.1761
Tobias Hammel
8. Schluss
Zusammenfassung
Diese Untersuchung bestätigt die eingangs aufgestellte These, dass bei Pkw mit Fahrerassistenzsystemen vielfältige Rechtsprobleme auftrete. Sie sind äußerst akut, schließlich wurden bereits Millionen dieser Fahrzeuge abgesetzt. Die derzeitige Forschung und mediale Berichterstattung sollte sich daher keinesfalls auf die Vision des autonom fahrenden Kfz beschränken. Die jetzige Betrachtungsweise, dass Fahrzeuge mit Fahrerassistenzsystemen weitestgehend mit denen übereinstimmen, die noch bis in die 1990er Jahre vertrieben wurden, ist dringend korrekturbedürftig. Dennoch ist das bestehende Haftungssystem ausreichend, um sachgerechte Ergebnisse zu erzielen. Vermeintliche Schutzlücken lassen sich sachgerecht durch Verkehrspflichten schließen. Zudem sind die existenten Vorschriften mit Rücksicht auf die eingetretenen Änderungen auszulegen. Dies gilt beispielsweise für § 23 Abs. 1 S. 2 StVO. Nach jener Vorschrift hat der Fahrzeugführer vor Fahrtantritt zu überprüfen, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist. Der Fahrer hat nunmehr eine Sichtkontrolle der Sensoren vorzunehmen und gegebenenfalls verschmutzte Sensoren zu reinigen. Weiterhin ist § 31 Abs. 2 StVZO als Schutzgesetz anzuerkennen. Überlässt der Halter einem personenverschiedenen Fahrer sein Fahrzeug, ihn über vorhandene Fahrerassistenzsystem aufzuklären und einzuweisen, so begeht er eine Schutzgesetzverletzung. Auch für autonom fahrende Fahrzeuge, denen medial die größte Aufmerksamkeit zuteil wird, bietet das geltende Haftungsregime grundsätzlich ausreichenden Schutz Bestrebungen, die Haftung des Herstellers zu entschärfen und das Produktrisiko stattdessen dem Produktnutzer aufzuerlegen, sind entschieden abzulehnen.
Tobias Hammel
Backmatter
Metadaten
Titel
Haftung und Versicherung bei Personenkraftwagen mit Fahrerassistenzsystemen
verfasst von
Tobias Hammel
Copyright-Jahr
2016
Verlag
VVW
Electronic ISBN
978-3-86298-401-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-86298-401-5