Haftung ist (kurz gesagt), dass Einstehen müssen für eigene oder ggf. auch fremde Handlungen oder Rechtsbeziehungen, die mit einer Gewährleistung sanktioniert sind. Bei der Eigenhaftung handelt es sich meistens um die Leistung eines Schadensersatzes im weiteren Sinn; dazu zählen beispielsweise der Schadensersatz nach § 9 UWG gegenüber Mitbewerbern oder Verbrauchern, nach §§ 33 und 33a GWG gegenüber einem Kartellgeschädigten aufgrund einer kartellrechtswidrigen Verhaltensweise oder nach § 1 ProdHaftG gegenüber einem Geschädigten bei einem fehlerhaften Produkt (häufig aufgrund mangelnder product compliance). Eine Haftung für einen Schaden kann sich aber auch aus den allgemeinen Regelungen insbesondere §§ 823 (Schadensersatzpflicht), 824 (Kreditgefährdung) oder 826 (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung) BGB ergeben.
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BGH, Urteil v. 17.07.2009, 5 StR 394/08, in diesem Urteil wird die Garantenstellung des Leiters der Innenrevision zumindest nicht grundsätzlich ausgeschlossen.