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2018 | Buch

Handbuch Betriebliches Umweltmanagement

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Über dieses Buch

In kompakter Form stellt dieses Handbuch das notwendige Wissen für das betriebliche, nachhaltige Umweltmanagement zur Verfügung. Es ist als Nachschlagewerk zur Einführung und Fortschreibung eines Umweltmanagementsystems konzipiert. Darüber hinaus kann es als Lehrbuch bzgl. der Grundaspekte des betrieblichen Umweltmanagements verwendet werden.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Managementsysteme und Nachhaltigkeit
Zusammenfassung
Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen wurde eines der weltweit wichtigsten Abkommen verabschiedet, um die zukünftigen ökologischen, ökonomischen und sozialen Herausforderungen auf dem Planeten Erde zu meistern. Nur in einer gemeinsamen Anstrengung kann es gelingen die weltweiten Umweltschäden zu minimieren bzw. zu verhindern. Dazu bedarf es einer deutlichen Verhaltensänderung jeder einzelnen Person und jedes einzelnen Unternehmens.
Es ist nicht ausreichend nur nach technischen Lösungen zu suchen. Die Einstellung des Menschen zu seiner sozialen Mitwelt und ökologischen Umwelt muss sich ändern. So kann sich auch die ökonomische Sichtweise nicht nur auf Finanzaspekte, Wirtschaftswachstum und Gewinn beschränken. Es ist dringend geboten eine ganzheitliche Sichtweise zu ergreifen. Dieses einleitende Kapitel zeigt dazu einige Entwicklungen bzgl.
  • Weltbevölkerung,
  • Ökologischem Fußabdruck,
  • Biokapazität und
  • Ressourcenproduktivität auf.
Gabi Förtsch, Heinz Meinholz
2. Projektplanung und Implementierung
Zusammenfassung
Die Einführung und Realisierung eines Umweltmanagementsystems im Unternehmen ist ein Projekt auf Zeit. Als Organisationsprojekt durchleuchtet es alle Aufgaben, Tätigkeiten und Abläufe im Unternehmen unter Umweltgesichtspunkten. Eine Reihe von Erfolgsfaktoren zeichnet ein gutes Projektmanagement aus:
  • sorgfältige Planung des personellen, fachlichen und finanziellen Rahmens,
  • realistische Zeitvorgaben und Vorstellungen über den Umfang der Aufgabe,
  • Konzentration auf Arbeitsschwerpunkte mit entsprechender Priorisierung,
  • Motivation und Förderung von Teamarbeit,
  • regelmäßige Informationen zum Projekt und angemessene Dokumentation.
Der Aufbau eines Umweltmanagementsystems ist aufgrund des Projektumfanges eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Neben den klassischen Umweltaspekten Luft, Wasser, Abfall, Lärm, Altlasten, Energie, etc. sind Unternehmensprozesse wie Entwicklung, Produktion, Materialwirtschaft, Logistik, Marketing zu betrachten. Die Wahrnehmung der Verantwortung für Mensch und Umwelt seitens der Geschäftsführung und der Führungskräfte ist die treibende Kraft für die erfolgreiche Realisierung und Anwendung eines Umweltmanagementsystems.
Gabi Förtsch, Heinz Meinholz
3. Umweltmanagementsysteme nach DIN EN ISO 14001
Zusammenfassung
Oberstes Ziel eines Umweltmanagementsystems ist die Verbesserung der Umweltleistung eines Unternehmens. Mindestanforderungen dafür ergeben sich aus der Einhaltung der Umweltvorschriften in Form von Gesetzen, Verordnungen und Genehmigungen. Außerdem sind die Umweltauswirkungen aller Prozesse, Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen zu analysieren und zu bewerten.
Das Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 und die zu erzielenden fortlaufenden Verbesserungen der betrieblichen Umweltleistungen basieren auf fünf Grundsätzen:
  • Verpflichtungen und Führung durch die Geschäftsführung,
  • Bestandsaufnahme des Ist-Zustands als Grundlage für die Projektplanung,
  • Planung und Festlegung der Umweltziele als Soll-Zustand,
  • Realisierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltleistung,
  • Erfolgskontrolle der Zielerreichung und Bewertung der Umweltleistung.
Die einzelnen Anforderungen der Norm werden in diesem Kapitel praxisorientiert behandelt.
Gabi Förtsch, Heinz Meinholz
4. EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS)
Zusammenfassung
Das Ziel der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS-Verordnung) besteht darin, kontinuierliche Verbesserungen der Umweltleistung von Organisationen zu fördern. Organisationen sollen anhand von aufgeführten Kriterien, die über die Anforderungen der DIN EN ISO 14001 hinausgehen, Umweltmanagementsysteme einführen und anwenden. Sie sollen die Umweltleistung einer systematischen, objektiven und regelmäßigen Bewertung unterziehen. Informationen über die Umweltleistung der Organisation sind in Form einer Umwelterklärung regelmäßig zu veröffentlichen. Die Arbeitnehmer der Organisationen sind aktiv zu beteiligen und sollen eine angemessene Schulung erhalten. Alle direkten und indirekten Umweltaspekte, die bedeutende Umweltauswirkungen haben, sind einzustufen und möglichst zu quantifizieren. Es ist ein Verzeichnis der als bedeutend ausgewiesenen Umweltaspekte zu erstellen. Direkte Umweltaspekte sind mit Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen der Organisation verbunden, die deren direkter betrieblicher Kontrolle unterliegen. Indirekte Umweltaspekte können das Ergebnis der Wechselbeziehung einer Organisation mit Dritten sein und in schwächerem Maße von der Organisation beeinflusst werden.
Gabi Förtsch, Heinz Meinholz
5. Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001
Zusammenfassung
Oberstes Ziel eines Energiemanagementsystems ist die Verbesserung der Energieeffizienz und -leistung im Unternehmen. Energieverbrauchende Prozesse, Anlagen, Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen sind zu analysieren und zu bewerten.
Der Aufbau eines Energiemanagementsystems ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die sich gut mit dem Projekt Umweltmanagementsystem verknüpfen lässt. In beiden Managementsystemen existieren vergleichbare Strukturelemente. Das Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 und die zu erzielenden fortlaufenden Verbesserungen der betrieblichen Energieeffizienz basieren auf fünf Grundsätzen:
  • Verpflichtungen und Führung durch die Geschäftsführung,
  • Bestandsaufnahme des Ist-Zustands,
  • Planung und Festlegung der Energieziele,
  • Realisierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und
  • Erfolgskontrolle der Zielerreichung und Bewertung der Energieeffizienz.
In diesem Kapitel werden die Normanforderungen an ein Energiemanagementsystem behandelt und im Vergleich zum Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 diskutiert.
Gabi Förtsch, Heinz Meinholz
6. Qualitätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO 9001
Zusammenfassung
Die internationale Normenorganisation (International Standard Organization, ISO) hat für Managementsystemnormen eine einheitliche Grundstruktur eingeführt. Durch diese Grundstruktur ist ein Vergleich zwischen einem Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 und einem Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 leichter möglich. Neben fachspezifischen Aspekten im Bereich Umwelt bzw. Qualität liegen unabhängig davon im Managementbereich gemeinsame Schnittmengen vor. Unter Beachtung der fachspezifischen Anforderungen sind die Normpunkte:
  • Kontext der Organisation,
  • Führung,
  • Unterstützung,
  • Bewertung der Leistung,
  • Verbesserung
weitgehend identisch. Größere fachspezifisch bedingte Unterschiede liegen in den Normpunkten:
  • Planung und
  • Betrieb
vor. Sie werden in diesem Kapitel vergleichend betrachtet werden.
Gabi Förtsch, Heinz Meinholz
7. Arbeitsschutz
Zusammenfassung
Für den Bereich des Arbeitsschutzes liegt mit der DIN ISO 45001 Arbeitsschutzmanagementsysteme eine Norm zur Realisierung eines entsprechenden Managementsystems vor. Oberstes Ziel ist die Verbesserung der unternehmerischen Leistung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Mindestanforderungen ergeben sich aus den Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, BG-Vorschriften) und anderen Verpflichtungen (z.B. Technische Regeln, Betriebsvereinbarungen). Die ziel- und leistungsorientierte Einführung und Anwendung eines Arbeitsschutzmanagementsystems kann sowohl für das Unternehmen wie auch für die Mitarbeiter von Nutzen sein. Der potenzielle Nutzen für alle Beteiligten ergibt sich zum Beispiel aus:
  • Einhaltung der rechtlichen Vorschriften als Mindeststandards,
  • Vermeidung von Arbeitsunfällen (Verletzungen, Todesfälle),
  • Identifizierung und Beseitigung von Risiken und Gefährdungen,
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsschutzleistung,
  • Motivation der Mitarbeiter zum sicheren Handeln,
  • Optimierung von Verfahrens- und Prozessabläufen,
  • Identifizierung ökonomischer und ökologischer Potenziale.
Gabi Förtsch, Heinz Meinholz
8. Kontexte des Unternehmens
Zusammenfassung
Unabhängig vom jeweiligen Managementsystem ist jedes Unternehmen in ein gesellschaftliches Umfeld eingebunden. Dazu gehören z.B. die Einhaltung der Rechtsvorschriften, der Schutz der Umwelt und der Umgang mit Mitarbeitern. Über entsprechende Mindestanforderungen kann das Unternehmen im Rahmen seiner unternehmerischen Ziele jederzeit hinausgehen. Im Umweltmanagementsystem ist dies die Erfüllung der selbst gesetzten Umweltziele oder die Verbesserung der Umweltleistung, die über die Anforderungen der Umweltvorschriften und behördlicher Genehmigungsauflagen hinausgehen. Die DIN EN ISO 14001 Umweltmanagementsysteme erwähnt unter dem Kontext des Unternehmens besonders folgende Punkte:
  • externe Themen,
  • interne Themen,
  • interessierte Parteien.
Wichtige externe Themen sind Schwerpunkte wie Finanzwesen, Arbeitsmarkt, Lieferanten, Kunden oder Technologien. Interne Themen können vom Unternehmen direkt beeinflusst werden und sind z.B. Unternehmensorganisation, -strategie, interne Prozesse oder Mitarbeiterkompetenzen. Interessierte Parteien sind alle Kreise, die ein Interesse am Unternehmen zeigen. In diesem Kapitel werden dazu verschiedene Beispiele erläutert.
Gabi Förtsch, Heinz Meinholz
9. Verantwortlichkeiten und Rechtsvorschriften
Zusammenfassung
Jeder Mensch trägt für seine Handlungen eine Verantwortung. Dies betrifft sowohl den privaten wie auch den beruflichen Bereich. Unter Verantwortung ist hier die Pflicht zu verstehen, für seine Handlungen und die Erfüllung einer Aufgabe Rechenschaft abzulegen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu tragen. Handlungen umfassen Aktivitäten, aber auch Unterlassungen. Neben der persönlichen Verantwortung (Eigenverantwortung) tragen bestimmte Personenkreise eine zusätzliche Verantwortung (Fremdverantwortung).
Es handelt sich hier um die Führungskräfte, die für das Tun oder Lassen ihrer Mitarbeiter zusätzliche Verantwortung tragen. Je höher die Position eines Mitarbeiters im Unternehmen ist, desto mehr Fremdverantwortung trägt er innerhalb des Unternehmens. Letztlich ist die Geschäftsführung für alle Unternehmensaktivitäten verantwortlich.
Die Verantwortung übernehmende Person muss entsprechende Handlungskompetenzen besitzen. Sie besitzt die Qualifikation eigenverantwortlich den vorgegebenen Handlungsspielraum zielgerichtet zu nutzen und die übertragenen Aufgaben zu realisieren. Dieses Kapitel vermittelt einen Einblick über ausgewählte rechtliche und technologische Vorgaben, die im Rahmen eines Umweltmanagementsystems unternehmensspezifisch Berücksichtigung finden können.
Gabi Förtsch, Heinz Meinholz
10. Die betriebliche Umweltpolitik
Zusammenfassung
Die Umweltpolitik ist eines der zentralen Elemente innerhalb eines Umweltmanagementsystems im Unternehmen. Sie stellt eine langfristige, umweltbezogene Zielsetzung dar und sollte daher als einer der ersten Schritte bei der Einführung eines Umweltmanagementsystems entwickelt werden. Es ist zu beachten, dass die Umweltpolitik generell von der Geschäftsleitung in schriftlicher Form zu verfassen ist. Die Umweltpolitik muss allen Mitarbeitern im Unternehmen bekannt gemacht werden, und muss darüber hinaus auch der interessierten Öffentlichkeit zugänglich sein. Mit der Umweltpolitik verpflichtet sich ein Unternehmen zur Einhaltung aller einschlägigen Umweltvorschriften sowie zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltsituation am Standort. Um diese Verpflichtungen einhalten zu können, werden in der Umweltpolitik Handlungsgrundsätze als Leitlinien formuliert. Mit diesen Handlungsgrundsätzen wird berücksichtigt, dass alle Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Die Umweltpolitik formuliert was mittel- und langfristig im betrieblichen Umweltschutz erreicht werden soll und bietet einen Wegweiser für ein zukunftsorientiertes, umweltbewusstes Handeln, wobei die Vermeidung von Umweltbelastungen ein vorrangiges Ziel ist.
Gabi Förtsch, Heinz Meinholz
11. Identifizierung und Bewertung der Umweltaspekte
Zusammenfassung
Im Rahmen eines Umweltmanagementsystems sind die verschiedenen direkten und indirekten Umweltaspekte entlang des Lebensweges von Produkten und Dienstleistungen zu identifizieren und zu bewerten. Eine konkrete Erhebung und Bewertung der einzelnen Umweltaspekte geschieht durch eine (erste) Umweltprüfung. Unter Bezugnahme auf die (externen) Umweltvorschriften und die (interne) betriebliche Umweltpolitik liefert sie ein umfangreiches und aussagekräftiges Bild zur Umweltsituation des Unternehmens. Umweltaspekte sind über Ursache-Wirkungs-Netzwerke nichtlinear mit Umweltauswirkungen verknüpft. Die Bewertung der Umweltaspekte und der damit verbundenen Umweltauswirkungen ermöglichen eine Chancen-Risiko-Betrachtung und die Identifizierung von Verbesserungspotenzialen. Alle resultierenden Maßnahmen lassen sich über ein Umweltprogramm zusammenfassen und nach den Regeln des Projektmanagements bearbeiten. Eine nur auf die ökologischen Auswirkungen fixierte Bewertung greift zu kurz. Schließlich sind nicht nur die Umweltauswirkungen zu betrachten, sondern der Schutz von Mensch und Umwelt muss gewährleistet werden. Bezüglich der ökonomischen Chancen und Risiken herrscht heute eine starke Fokussierung auf diesen Faktor vor. Langfristig müssen die ökologischen Auswirkungen, die ökonomischen Aspekte und die sozialen Fragen einen gleichgewichtigen Stellenwert erhalten.
Gabi Förtsch, Heinz Meinholz
12. Umweltmanagement im Betrieb
Zusammenfassung
Beim Aufbau eines Umweltmanagementsystems geht es um die Verwirklichung der Umweltstrategien und der gesetzten Ziele. Übergeordnetes Ziel ist die fortlaufende Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. Innerhalb eines funktionierenden Umweltmanagementsystems müssen die Verantwortlichkeiten, sowie die jeweiligen Aufgaben und Befugnisse klar definiert und beschrieben werden. Insbesondere gilt dies für diejenigen Personen im Unternehmen, die in Schlüsselfunktionen umweltrelevante Tätigkeiten und Prozesse leiten, durchführen und überwachen.
Durch die Bestellung von Betriebsbeauftragten kann die Geschäftsleitung sicherstellen, dass sie regelmäßig über die Leistungen im Umweltmanagement unterrichtet wird. Der Betriebsbeauftragte ist dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiter aller Ebenen im Unternehmen ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb des Umweltmanagementsystems kennen und wahrnehmen.
Auf allen Ebenen des Unternehmens müssen sich die Mitarbeiter über ihre Verantwortung und die Umweltrelevanz ihrer Tätigkeit bewusst werden. Sie sollten die möglichen Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Umwelt verstehen und den ökologischen Nutzen eines verbesserten betrieblichen Umweltschutzes durch eine Verbesserung der persönlichen Leistung erkennen.
Gabi Förtsch, Heinz Meinholz
13. Umweltcontrolling und Umweltleistung
Zusammenfassung
Für die kontinuierliche Verbesserung der betrieblichen Umweltsituation muss im Rahmen des Umweltcontrollings ein Umweltinformationssystem Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen des Umweltprogramms bieten. Dazu gehören die Möglichkeiten von Schwachstellenanalysen und die Erfolgskontrolle durchgeführter Maßnahmen mittels Soll-Ist-Vergleichen. Die umweltrelevanten Informationen sind so aufzubereiten, dass sie den Forderungen der relevanten Zielgruppen gerecht werden. Adressaten können Geschäftsführung, Führungskräfte, Betriebsbeauftragte oder Mitarbeiter des Unternehmens sein.
Die Unternehmensführung und die Führungskräfte benötigen übersichtlich aufbereitete Informationen um Trends und Risikopotenziale für ihren Verantwortungsbereich erkennen zu können. Auf der anderen Seite benötigen die verschiedenen Betriebsbeauftragten für Umweltschutz und die Sicherheitsfachkräfte Zugriff auf alle umweltrelevanten Detailinformationen zu Stoffen, Prozessen und Produkten. Sie überwachen die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und führen Schwachstellen- und Risikoanalysen durch.
Gabi Förtsch, Heinz Meinholz
14. Prozessaudit Umweltmanagement
Zusammenfassung
Ein Prozessaudit bezieht sich auf entsprechende Managementsysteme wie Umwelt, Energie, Arbeitsschutz oder Qualität. Die Auditprinzipien sind für diese Prozesse alle gleich. Unterschiede gibt es in den fachspezifisch notwendigen Qualifikationen der Auditoren. Die Norm DIN EN ISO 19011 Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen gibt u.a. eine Anleitung für:
  • das Management von Auditprogrammen,
  • die Durchführung eines Audits,
  • die Kompetenz von Auditoren.
Ein Audit stellt ein wichtiges und wirksames Werkzeug der Geschäftsführung dar, um die Eignung des eigenen Managementsystems regelmäßig zu beurteilen. Audits liefern den objektiven Nachweis über vorhandene Schwachstellen und legen Abhilfemaßnahmen fest, überwachen deren Verwirklichung und liefern somit Aussagen zur Optimierung entsprechender Tätigkeiten und Prozesse. Viele Unternehmen haben den Nutzen eines Audits erkannt und Audit- und Review-Systeme als wesentlichen Bestandteil der Unternehmensstrategie eingeführt. Um Managementaudits durchführen zu können, müssen Auditoren über Wissen und Fertigkeiten auf verschiedenen wirtschaftlichen, organisatorischen, rechtlichen und technologischen Gebieten verfügen.
Gabi Förtsch, Heinz Meinholz
15. Prozesse im Unternehmen
Zusammenfassung
Prozesse im Unternehmen haben eine fundamentale Bedeutung, da die Erfüllung der Kundenbedürfnisse oberstes Ziel des Unternehmens ist. Jeder Prozess hat einen Eigentümer, einen Lieferanten und Kunden. Der Eigentümer des Prozesses hat mit seinen Ressourcen (Anlagen, Material, Personal, Finanzen) einen qualitäts- und termingerechten Ablauf der Tätigkeiten und die Erfüllung der internen / externen Kundenzufriedenheit zu gewährleisten.
Im Prozessablauf befinden sich Schnittstellen, an denen der Kunde eines Teilprozesses zum Lieferanten des nächsten Teilprozesses wird. Solche Schnittstellen sind immer mit Risiken und Reibungsverlusten verbunden. Der Prozessverantwortliche muss daher stets das gesamte Bild des komplexen Systems im Auge behalten und ganzheitlich denken und handeln können. Nur wenn er die Vernetzungen der einzelnen Teile erkennt und die Auswirkungen richtig einschätzt, kann er die potenziellen Risiken eines jeden Prozesses managen und Aspekte wie
  • Qualität der Leistungen und Ergebnisse,
  • Termintreue und Wirtschaftlichkeit des Prozesses,
  • geringe Umweltauswirkungen
gewährleisten.
Gabi Förtsch, Heinz Meinholz
16. Mitarbeiterführung im Managementsystem
Zusammenfassung
Jeder Prozess im Unternehmen hat eine verantwortliche Führungskraft. Sie steht für alle ihre Handlungen - auch Unterlassungen - in der Pflicht. Führungskräfte haben dafür Sorge zu tragen, dass von allen Tätigkeiten in ihrem Prozess und Verantwortungsbereich keine Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen. Sie müssen die Einhaltung der unternehmensinternen Vorgaben und der externen Rechtsvorschriften gewährleisten.
Auch das Unterlassen einer Handlung kann im Schadensfall Konsequenzen nach sich ziehen. Führungskräfte sind oft der Ansicht, dass für die Überwachung und Einhaltung von Rechtsvorschriften und Auflagen die Mitarbeiter der Stabsfunktionen Arbeits- und Umweltschutz verantwortlich sind. Dies ist keineswegs der Fall. Zur Wahrnehmung der Führungsaufgaben behandelt dieses Kapitel daher die grundsätzlichen Anforderungen an die Mitarbeiterführung.
Das Handbuch Führungskraft Ingenieur erweitert die Erläuterungen u.a. zu
  • Führung und Leitung von Teams,
  • Mitarbeiterführung,
  • Moderationen als Führungsinstrument,
  • Kommunikation und Mitarbeitergespräche,
  • Auseinandersetzungen und Konflikte,
  • Persönliche Arbeitsorganisation,
  • Prinzipien des Projektmanagements.
Gabi Förtsch, Heinz Meinholz
17. Personalentwicklung und Mitarbeiterkompetenzen
Zusammenfassung
Die auch zukünftig zu erwartenden Herausforderungen im Umweltbereich stellen immer wieder neue Anforderungen an das Wissen und die Kompetenzen der Mitarbeiter. Während neuen Technologien das notwendige Augenmerk gewidmet wird, wird das Potenzial der Mitarbeiter und Führungskräfte oft stark vernachlässigt. Investitionen in Anlagen, Produkte und Dienstleistungen lassen sich leichter erfassen und bewerten als die Kompetenzentwicklung von Personen. Um langfristig erfolgreich zu sein, müssen harte und weiche Faktoren gleichberechtigt gefördert werden. Nur qualifizierte Mitarbeiter verfügen über das notwendige Innovationspotenzial, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Für den jeweiligen Arbeitsplatz müssen klare Kompetenzanforderungen definiert werden. Zielvereinbarungen mit dem Mitarbeiter ermöglichen der Führungskraft eine entsprechende Leistungsbeurteilung. Die vorhandenen Mitarbeiterkompetenzen erlauben in einem Soll-Ist-Vergleich Aussagen zu seinen Stärken und Potenzialen. Die notwendige Personalentwicklung kann dabei personale, soziale, methodische und fachliche Kompetenzen umfassen. In der Praxis sind mitarbeiterspezifische Personalentwicklungsmaßnahmen einer Transfersicherung und Erfolgskontrolle zu unterziehen. In diesem Kapitel werden von daher grundlegende Anforderungen an die Personalentwicklung von Mitarbeitern behandelt, wodurch das Fundament zur Verbesserung der Umweltleistung des Unternehmens gestärkt wird.
Gabi Förtsch, Heinz Meinholz
18. Kreislaufwirtschaftsrecht
Zusammenfassung
Zweck der Kreislaufwirtschaft ist es, die natürlichen Ressourcen zu schonen und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Dazu werden in diesem Kapitel ausgewählte Gesetze und Verordnungen zum Kreislaufwirtschaftsrecht wie
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),
  • Abfallverzeichnisverordnung (AVV),
  • Nachweisverordnung (NachwV),
  • Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV),
  • Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV),
  • Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
behandelt.
Das Handbuch Betriebliche Kreislaufwirtschaft erweitert die Erläuterungen u.a. zu
  • Europäischem und nationalem Abfallrecht,
  • Produktverantwortung und Ökodesign,
  • Anforderungen an verschiedene Produktkategorien wie Batterien, Altfahrzeuge, Altöle, halogenierte Lösemittel, Elektro- und Elektronikgeräte, Kunststoffe und Metalle,
  • thermische Abfallbehandlung und Deponierung von Abfällen.
Gabi Förtsch, Heinz Meinholz
19. Immissionsschutzrecht
Zusammenfassung
In diesem Kapitel werden die allgemeinen Anforderungen an den Stand der Technik behandelt. Wichtige Vorschriften bzgl. der Genehmigung und des Betriebes von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen sind zu beachten. Dazu gehören auch die Ermittlung von Emissionen und Immissionen.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) enthält Grundlagen zur Betriebsorganisation. Die Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) legt Anforderungen bzgl. deren Qualifikation und Fachkunde fest. Der Schutz der Arbeitnehmer und der Umwelt vor Lärm und Vibrationen wird u.a. über die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) geregelt.
Das Handbuch Betrieblicher Immissionsschutz erweitert die Erläuterungen u.a. zu
  • Herkunft, Auswirkungen und Nachweis von Luftverunreinigungen,
  • Energie und Klimawandel,
  • Maßnahmen zur Luftreinhaltung,
  • Lärm und Vibrationen,
  • Brand- und Explosionsschutz.
Gabi Förtsch, Heinz Meinholz
20. Rechtliche Anforderungen des Gewässerschutzes
Zusammenfassung
In diesem Kapitel werden wichtige Rechtsvorschriften zum Gewässerschutz betrachtet. Grundlage bildet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das u.a. Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die Abwasserbeseitigung und die Anforderungen an einen Gewässerschutzbeauftragten enthält. In der Abwasserverordnung (AbwV) mit ihren zahlreichen Anhängen werden die Anforderungen an das einzuleitende Abwasser detailliert beschrieben. Die Eigenkontrollverordnung enthält Anforderungen an industrielle Abwasseranlagen. Darüber hinaus beschreibt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) technische und organisatorische Anforderungen an entsprechende Anlagen. Sie bestimmt die Einstufung von Stoffen und Gemischen in Wassergefährdungsklassen.
Das Handbuch Betrieblicher Gewässerschutz erweitert die Erläuterungen u.a. zu
  • Europäischem und nationalem Wasserrecht,
  • Summarische Belastungsgrößen und Nachweisverfahren zur Abwasseranalytik,
  • Abwasserbehandlungsprozesse und Prozesstechnik zur Abwasserbehandlung,
  • Biologische Verfahren zur Abwasserbehandlung.
Gabi Förtsch, Heinz Meinholz
21. Chemikalienrecht
Zusammenfassung
Eine der größten Herausforderungen für viele Unternehmen stellt der Einsatz und Umgang mit Gefahrstoffen dar. Diesem Umweltaspekt ist daher besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beschreibt grundlegende Anforderungen an die Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung von Gefahrstoffen und die notwendigen Schutzmaßnahmen. Die Mitarbeiter sind zu unterrichten und zu unterweisen. Der Gefahrstoffkennzeichnung nach CLP/GHS wird entsprechender Raum eingeräumt. An Beispielen wird die Gefahrstoffkennzeichnung mittels Piktogrammen, H- und P-Sätzen erklärt.
Das Handbuch Betriebliches Gefahrstoffmanagement erweitert die Erläuterungen u.a. zu
  • Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH),
  • Gefahrstoffkennzeichnung nach CLP/GHS,
  • Gefährdungsbeurteilung und Substitution,
  • Schutzmaßnahmen und Unterweisung der Mitarbeiter,
  • Umgang mit und Überwachung von Gefahrstoffen,
  • Entsorgung als Abfälle.
Gabi Förtsch, Heinz Meinholz
22. Boden und Altlasten
Zusammenfassung
Nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) hat sich jeder so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden. Der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen zu ergreifen. Die Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) enthält dazu Maßnahmen-, Prüf- und Vorsorgewerte für verschiedene Wirkungspfade zum Schutz von Mensch und Umwelt.
Der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen. Hierzu kommen bei Belastungen durch Schadstoffe neben Dekontaminations- auch Sicherungsmaßnahmen in Betracht, die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern. Im Falle von Altlasten ist eine Sanierungsuntersuchung und -planung durchzuführen. Es werden verschiedene Möglichkeiten und Verfahren zur Boden- und Altlastensanierung beschrieben.
Gabi Förtsch, Heinz Meinholz
Backmatter
Metadaten
Titel
Handbuch Betriebliches Umweltmanagement
verfasst von
Gabi Förtsch
Prof. Dr. Heinz Meinholz
Copyright-Jahr
2018
Electronic ISBN
978-3-658-19151-1
Print ISBN
978-3-658-19150-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-19151-1