Wenn vernetztes und automatisiertes Fahren gesellschaftlich akzeptabel und akzeptiert werden soll, ist ein angemessener Ausgleich in der Verwirklichung konfligierender Grundrechtsziele erforderlich. Die schrittweise Ausgestaltung dieses Ausgleichs ist Aufgabe des Gesetzgebers, weil alles dafür spricht, dass die beteiligten Akteure aufgrund ihrer divergierenden Interessen hierzu nicht in der Lage sein werden. Die datenschutzrechtliche Gestaltung spielt hierbei eine zentrale Rolle, da das Datenschutzrecht querschnittsartig offen Probleme und regulierungsbedürftige Fragen verbindet. Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen hier Wege auf, die (vor allem bei der technischen Umsetzung, aber auch bei Regulierungsstrategien und den Schnittstellen zwischen Datenschutzrecht und anderen Materien) noch weiterer Vertiefung bedürfen.
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