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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

4. Herrschaft, Risiko und Verantwortung beim Zugriff auf natürliche Lebensgrundlagen

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Zusammenfassung

Nicht nur bei Verhaltensweisen, die sich negativ auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen menschlicher Lebensgestaltung auswirken können (dazu bereits Kap. 3), sondern auch bei der Art und Weise des Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit (Kap. 4) fehlt es meist an einer hinreichend verhaltenssteuernden Selbstbetroffenheit der Akteure. Die Konsequenzen dieses Mangels sind heute um ein Vielfaches gravierender als zu Zeiten, in denen dem Menschen hochgefährliche biologische und chemische Substanzen, das Weltklima verändernde Produktionsmethoden, Kernkraftwerke und Atomwaffen noch nicht verfügbar waren. Auf dem Spiel stehen heute mehr denn je sowohl die natürlichen Lebensgrundlagen gegenwärtig lebender Menschen (Abschn. 4.1) als auch die natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Menschengenerationen (Abschn. 4.2).

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Fußnoten
1
Vgl. Frankfurter Rundschau (14.03.2013) und Finke E (2006). Auf einer ähnlichen Denkweise beruht der dem früheren US-Präsidenten John F. Kennedy zugeschriebene und dabei zugleich – vermutlich von May E R (1988, S. 27) – ins Deutsche übersetzte Satz: „Das Leben auf anderen Planeten ist erloschen, weil die Wissenschaftler dort unseren voraus waren.“
 
2
Dies thematisieren sehr eindringlich die meisten der nachfolgend zitierten Autoren und auch Franziskus, Papst der römisch-katholischen Kirche, in seiner nicht nur für gottesgläubige Katholiken, zu denen der Verf. dieser Zeilen nicht gehört, sondern auch für Außenstehende lesenswerten Enzyklika Laudato Si´, Über die Sorge für das gemeinsame Haus, 2015, in diesem essential zitiert als Franziskus (2015).
 
3
Dazu aus völkerrechtlicher Sicht Bergmann N (2016) mit Ausführungen zum Klimawandel im Allgemeinen (S. 11 ff., 17 ff.), zu den Konsequenzen für dort näher bezeichnete Inselstaaten (S. 22 ff.) und im Anschluss exemplarisch zur Insel Tuvalu (S. 26 ff.). Aus naturwissenschaftlicher und philosophischer Perspektive wird das Thema angegangen von dem Klimaforscher und Leiter des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung Schellnhuber H J (2015a, S. 149 ff., 155 ff., 668 ff.); vgl. auch Schellnhuber H J (2015b).
 
4
Aber wie lange noch? Vgl. dazu Umweltbundesamt (Monitoringbericht 2015); Umweltbundesamt (Presseinformation Nr. 19/2015); Schellnhuber H J (2015a, S. 383 ff.) sowie die vor dem Hintergrund der ungewöhnlich heftigen Unwetter im Sommer 2016 angestellten Überlegungen von Lüdemann D, Schadwinkel A, Loos A (2015), Behrens C (2016) und Staeger T (2016).
 
5
Mögliche Zusammenhänge zwischen Wirtschaftswachstum, Klimaveränderungen, Migration, Flucht, Gewalt, Werteverfall und Krieg werden facetten- und kenntnisreich erörtert von Schellnhuber H J (2015a), S. 668 ff. (Benennung der von nachteiligen Klimaveränderungen aktuell betroffenen Regionen), 678 ff. (Zahlenmaterial zum Umfang der Klimamigration), 683, 691 (Hinweis auf potenziell gesteigerte Gewaltbereitschaft der durch Klimaveränderungen ihres Lebensraums Beraubten), 683 ff. (zu möglichen Zusammenhängen zwischen Klimaveränderungen einerseits und zwischenmenschlichen bzw. zwischenstaatlichen Konflikten andererseits), 685 f. (Klimakriege), 687 f. (Syrien), 688 f. (hier ein durch valide amtliche Quellen belegter Hinweis auf die Einschätzung westlicher Militärstrategen, dass der Klimawandel ein „unmittelbares Risiko für die nationale Sicherheit“ sei), 691 f. (Thesen). Vgl. auch Brost M, Schieritz M (2016) und Merkel R (2015).
 
6
Dazu eindringlich und informativ Schellnhuber H J (2015a, S. 688 ff.) Aufhorchen lässt auch die vom Verteidigungsministerium der USA vorgenommene Einstufung des Klimawandels als Gefahr für die nationale Sicherheit; vgl. Department of Defense (2014, S. 1): „Climate change will affect the Department of Defense's ability to defend the Nation and poses Immediate risks to U.S. national security.“
 
7
Jeder Krieg ist irgendwann einmal zu Ende. Klimabedingte Umweltzerstörungen wie etwa Ausdehnung der Wüsten oder Landverluste durch ansteigende Meeresspiegel sind hingegen, gemessen an menschlichen Maßstäben, endgültig. Deshalb gibt es für Umweltflüchtlinge i. d. R. keine realistische Rückkehroption.
 
8
Auer M (2009, S. 33). Die Sesshaftwerdung des Menschen ging einher mit der Umstellung ehemals ortsungebundener Sammler und Jäger auf Bodenbewirtschaftung durch Aussaat, Ernte und Vorratshaltung.
 
9
Ein besonders trauriges Kapitel stellt die Versklavung dar, die ebenfalls eine sehr lange Tradition hat und in unterschiedlichsten Erscheinungsformen noch heute vorkommt. Vgl. etwa Brockhaus Bd. 20 (1993, S. 356 ff.) Stichwort „Sklaverei“; Finkenauer T (Hrsg.) (2006); Finkenauer T (2010); Klees H (1975); Klees H (1998) sowie zu aktuelleren, noch heute anzutreffenden Begebenheiten Germund W (2014) – Textilindustrie in Asien; Fähnders T (2014) – Sklaverei in Thailand; Schmidt U (2015) – Fischereisklaven in Südostasien; Köckritz A, Petrulewicz B (2016) – nordkoreanische Zwangsarbeiter in Polen; Doris P, Zimmer M (2016) – zur „Ausbeutung in der Lieferkette“ sowie zum „Modern Slavery Act“ und seiner Anwendung auf deutsche Unternehmen. Gut geeignet als Ausgangspunkt für weitere Recherchen sind auch die den Suchbegriff „Sklaverei“ enthaltenden Seiten des Internet-Lexikons Wikipedia.
 
10
Vgl. etwa Vorländer H (2014), der unter Gliederungspunkt „Athen – Vorbild für moderne Demokratien?“ (Unterabschnitt „Die Grenzen der Polisdemokratie“) Sklaven und andere sich nicht im „Vollbesitz politischer Rechte“ befindende Bewohner Athens erwähnt.
 
11
Man denke etwa an die von manchen Religionen empfohlene schäbige Behandlung von Nicht- und Andersgläubigen.
 
12
Schellnhuber H J (2015a) spricht in Kap. 24 seines Buches treffend von einer Diktatur des „Hier“, des „Wir“ und des „Offenbar“ (S. 555 ff.) sowie mit Blick auf die vertikale Ebene – also auf das Verhältnis zu Angehörigen künftiger Generationen (dazu unten Abschn. 4.2) – von einer Diktatur des „Jetzt“ (S. 544, 556). Eine Neigung des Menschen, ihm persönlich bekannte andere Menschen besser zu behandeln als Unbekannte, konstatiert und kritisiert zu Recht auch Birnbacher D (1988, S. 58 ff.).
 
13
Vgl. etwa Jonas H (1987) Kap. 1 ad II. und III.2., III.3., IX. (insbesondere S. 25, 28 ff., 57 f.); Tremmel J (2004, S. 47); Gesang B (2014, S. 19 ff.); Franziskus (2015), Abs. 25, 102 ff. (insbesondere Abs. 105), 110, 162, 165, 194 ff.
 
14
Ähnlich Franziskus (2015), Abs. 197: Notwendig sei „eine Politik, deren Denken einen weiten Horizont umfasst und die einem neuen, ganzheitlichen Ansatz zum Durchbruch verhilft, indem sie die verschiedenen Aspekte der Krise in einen interdisziplinären Dialog aufnimmt.“ Ähnlich ebd. Abs. 201.
 
15
Die Formulierungen „Dialog der Kulturen“, „Dialog zwischen den Religionen“ und „moralisches Handeln in der globalen Wirtschaft“ finden sich auf der Homepage des Weltethos-Instituts (www.​weltethos-institut.​org/​). Zur Bedeutung des Weltethos-Gedankens für die Themen „Schöpfungsbewahrung“ und „Ökologie“ vgl. Kessler H (Hrsg.) (1996).
 
16
Franziskus (2015), Abs. 51 Satz 1; vgl. auch ebd. Abs. 63, 188, 197, 199 ff.
 
17
In der Bewertung übereinstimmend Biedenkopf K H (2016) auf die Frage nach dem Zusammenhang zwischen europäischem Wirtschaftswachstum und europäischer Einwanderungsproblematik: „Weiteres exponentielles Wachstum in Europa ist im Blick auf Ungleichheiten und Not der Welt unmoralisch. Denn es ist nur zu haben, wenn wir dafür einen wesentlichen Anteil der Ressourcen der Welt beanspruchen. … Wenn wir Europäer die Verantwortung für die Folgen unserer Ausbeutung verweigern, während sich in Afrika als Folge der Klimaerwärmung die Wüsten ausdehnen und das Wasser knapp wird, … und die Afrikaner gleichzeitig sehen können, wie wir in Europa leben, dann wollen sie zu uns kommen.“ Mit dem Thema „Überwindung des Wachstumszwangs“ hatte sich der Befragte bereits vor mehr als drei Jahrzehnten befasst (Biedenkopf K H 1985, S. 127 ff., 169 ff.); der dort entwickelten Sichtweise mit Respekt begegnend der frühere DDR-Dissident Bahro R (1987, S. 22, 49, 58 ff., 65 ff., 71 ff., 84, 87 ff.). Anschauliche Zahlenbeispiele für „exponentielles“ Wirtschaftswachstum präsentiert verbunden mit beißender Kritik Miegel M (2010, S. 63). Eine klare Stellungnahme gegen eine auf ständiges Wirtschaftswachstum angewiesene Ökonomie findet sich auch bei Franziskus (2015, Abs. 6, 106, 109, 141, 172, 193 ff.). Vgl. zum Themenkreis „Wirtschaftswachstum und Grenzen desselben“ auch unten Abschn. 4.2; Uchatius W (2009); Meadows D H, Meadows D L, Randers J, Behrens III WW (1972); Randers J (2012, Englisch); Randers J (2012, Deutsch); Frankfurter Allgemeine (faz.net v. 07.05.2012); Paech N (2012 ZEIT-ONLINE); Paech N (2015, S. 71 ff., 113 ff.); Ewringmann D, Faber M, Petersen T, Zahrnt A (2012); Hänggi M (2014) und Brost M, Schieritz M (2016).
 
18
Für den persönlichen Nahbereich wird das Verhältnis von Liebe und Ökonomie thematisiert von Beck H (2005); Kowitz D, Niejahr E (2014); Niejahr E (2016).
 
19
Vgl. die letzten beiden Sätze zu Abschn. 4.1.
 
20
Zarathustra ist und war keine reale Person, sondern eine von Friedrich Nietzsche in Anlehnung an den altiranischen Religionsstifter Zoroaster erschaffene literarische Kunstfigur. Näheres bei Christen F (Hrsg.) (2014), Einleitung, XIII.
 
21
Das von Friedrich Nietzsche gesetzte Thema „Fernsten-Liebe“ primär auf künftige Menschengenerationen fokussierend Hartmann N (1925), Abschn. VII, Kap. 55, S. 484 ff.; Birnbacher D (1988, S. 96); Birnbacher D (2004, S. 21 ff.); Schellnhuber H J (2015a, S. 563) (der jedoch hier und nachfolgend gleichermaßen auch die bereits jetzt „in einem fremden Land“ Lebenden einbezieht). Vgl. auch van der Pot J H (1985) Kap. 233 ad C, S. 1043 ff.
 
22
Begriff nach Nietzsche F (1883), Bd. 1, S. 84 ff. („Die Reden Zarathustra's“, „Von der Nächstenliebe“), online bei www.​deutschestextarc​hiv.​de/​book/​view/​nietzsche_​zarathustra01_​1883, wiedergegeben auch bei Colli G, Montinari M (Hrsg.), S. 77 f., in der Edition Holzinger (Neusatz mit einer Biografie des Autors), Berliner Taschenbuchausgabe, 2013, S. 324 und bei Christen F (Hrsg.) (2014, S. 66 f.).
 
23
Vgl. Hartmann N (1925) Abschn. VII Kap. 55 S. 484 ff.; Birnbacher D (1988, S. 96); Birnbacher D (2004, S. 21 ff.); Schellnhuber H J (2015a, S. 563); van der Pot J H (1985) Kap. 233 ad C S. 1043 ff. In der Sache weitgehend übereinstimmend Franziskus (2015), Abs. 52, 162, der jedoch unter Berufung auf die ein besonderes Nähe-Verhältnis suggerierende Vorstellung, „dass wir eine einzige Menschheitsfamilie“ seien (Abs. 52) bzw. dass „Gott unser gemeinsamer Vater [sei] und dass dies uns zu Brüdern und Schwestern“ mache (Abs. 228), an die leichter zu kommunizierenden Gebote der Nächstenliebe zu appellieren versucht.
 
24
Skeptisch auch Schellnhuber H J (2015a, S. 546 f., 563, 717 f.). Um wie viel schwieriger muss im Vergleich hierzu trotz Franziskus (2015) Abs. 228 die Befolgung der Jesus Christus zugeschriebenen (Matthaeus 5:44; im Internet unter http://​bibeltext.​com/​matthew/​5-44.​htm) Aufforderung sein, sogar dem Feind mit Liebe zu begegnen!
 
25
Mit dem Satz „Ich bin doch nicht blöd.“ appellierte ein übler Werbeslogan der Media-Saturn-Holding GmbH pädagogisierend an das Selbstwertgefühl potenzieller Kunden, um diese gegenüber Angeboten anderer Händler zu immunisieren. Näheres bei https://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Media-Saturn-Holding und Google (2016).
 
26
„Geiz ist geil!“ war ein Werbeslogan der Elektronikhandelskette Saturn in Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen europäischen Ländern. Er wurde ab Oktober 2002 im Rahmen einer länger laufenden Werbekampagne in Printmedien, im Rundfunk und im Fernsehen eingesetzt (vgl. WELT.​de (12.01.2011); Schwarzmüller S (2007); https://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Geiz_​ist_​geil).
 
27
Zu den teils übereinstimmenden, teils anders akzentuierten Lehren der jüdischen und der islamischen Religion vgl. Scherbel A (2003), der eine Verpflichtung der jetzt lebenden Menschen zur Rücksichtnahme auf das Lebensrecht und die Interessen künftiger Menschengenerationen „theologisch … aus dem Schöpfungsglauben der drei großen monotheistischen Weltreligionen“ (Scherbel A 2003, S. 176) ableiten möchte.
 
28
Vgl. Franziskus (2015), Abs. 52 („Wir müssen uns stärker bewusst machen, dass wir eine einzige Menschheitsfamilie sind.“) und Abs. 228 („Jesus erinnerte uns daran, dass Gott unser gemeinsamer Vater ist und dass dies uns zu Brüdern und Schwestern macht. Die Bruderliebe kann nur gegenleistungsfrei sein und darf niemals eine Bezahlung sein für das, was ein anderer verwirklicht, noch ein Vorschuss für das, was wir uns von ihm erhoffen. Darum ist es möglich, die Feinde zu lieben. Diese gleiche Uneigennützigkeit führt uns dazu, den Wind, die Sonne und die Wolken zu lieben und zu akzeptieren, obwohl sie sich nicht unserer Kontrolle unterwerfen. Darum können wir von einer universalen Geschwisterlichkeit sprechen.“).
 
29
Juristische Betrachtungen zum Thema „Ausbeutung in der Lieferkette. Der Modern Slavery Act und seine Anwendung auf deutsche Unternehmen“ finden sich bei Doris P, Zimmer M (2016); aktuelle Berichte über sklavenähnliche Ausbeutungsverhältnisse in der heutigen globalen Wirtschaft bei Germund W (2014) bezüglich Textilindustrie in Asien, bei Fähnders T (2014) bezüglich Sklaverei in Thailand, bei Schmidt U (2015) bezüglich Fischereisklaven in Südostasien und bei Köckritz A, Petrulewicz B (2016) bezüglich nordkoreanischer Zwangsarbeiter in Polen. Diesen und anderen Missständen den Kampf ansagend die ethisch anspruchsvolle, aber ebenfalls nicht unfehlbare Fair-Trade-Bewegung (zu dieser https://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Fairer_​Handel; https://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Fairtrade_​Labelling_​Organizations_​International). Eine weitere Facette in diesem Kampf ist die von Weller M-P et al. (2016) vor dem Hintergrund eines schwebenden Gerichtsverfahrens diskutierte Frage einer „Haftung deutscher Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen im Ausland“.
 
30
Eine besondere Rolle spielt in diesem Zusammenhang die nicht selten just auf das Triebhafte im Menschen zielende kommerzielle Werbung. Dazu wurde das Erforderliche bereits wenige Zeilen vorher gesagt.
 
31
Dieser Satz findet sich in Zarathustras Rede von der Nächstenliebe, Nietzsche F (1883, S. 84 ff.): „Die Reden Zarathustra's“, „Von der Nächstenliebe“, online bei www.​deutschestextarc​hiv.​de/​book/​view/​nietzsche_​zarathustra01_​1883). Auch Zarathustras Sehnsucht nach einem wie auch immer beschaffenen „Übermenschen“ spielt an dieser Stelle eine für das Textverständnis wesentliche Rolle: „Nicht den Nächsten lehre ich euch, sondern den Freund. Der Freund sei euch das Fest der Erde und ein Vorgefühl des Übermenschen. … Die Zukunft und das Fernste sei dir die Ursache deines Heute: in deinem Freunde sollst du den Übermenschen als deine Ursache lieben. Meine Brüder, zur Nächstenliebe rathe ich euch nicht: ich rathe euch zur Fernsten-Liebe.“
 
32
Dazu bereits Abschn. 4.1, aber auch noch weiter unten.
 
33
Dazu die letzten drei Sätze zu Abschn. 4.1.
 
34
Stark „abnehmend“ ist übrigens von Geburt zu Geburt auch der Grad der „genetischen“ Verwandtschaft, welche die Angehörigen entfernterer künftiger Generationen mit ihren entfernteren Vorfahren verbindet. Existiert in der menschlichen Vorstellungswelt eine zu Übergriffen einladende (dazu bereits Abschn. 4.1) „Fremdheit“ vielleicht nicht nur in horizontaler (im Verhältnis zu gleichzeitig lebenden Menschen), sondern auch in vertikaler Hinsicht (im Verhältnis zu künftigen Generationen)? Mit diesen und ähnlichen Fragen befasst sich auch Birnbacher D (1988, S. 58 ff.); Birnbacher D (2003, S. 81, 89 f., 96 ff., 99); Birnbacher D (2014). Nach Stein T (2014, S. 53 f.) soll sich die Frage, „wie weit … der Zeithorizont reichen soll, innerhalb dessen die jetzt lebende Generation die Interessen zukünftiger Generationen berücksichtigen soll, … mit den Kriterien der Moralphilosophie nicht beantworten“ lassen. Bemerkenswert auch der Hinweis von Luhmann N (1991, S. 5), dass der Topos „künftige Generationen“ nicht zuletzt deshalb in die Diskussion eingeführt worden sei, weil er es ermögliche, die Kommunikation über die Akzeptanz bestimmter Risiken zu „moralisieren“, wobei allerdings „unklar“ bleibe, inwieweit solche künftigen Generationen „noch Menschen im uns bekannten Sinne“ seien.
 
35
Dennoch orientierte Hans Jonas seine „Ethik der Fernverantwortung“ (Jonas H 1987 Kap. 2 ad I.3. (S. 63) an Analogien zum Eltern-Kind-Verhältnis (Jonas H 1987 Kap. 2 ad IV. (S. 84 ff.), Kap. 4 ad VII. (S. 234 ff.)).
 
36
Darauf hatte bereits vor vielen Jahren Jonas H (1987) Kap. 1 ad II. ff. (S. 22 ff.), Kap. 5 ad II.1. (S. 251 f.), Kap. 6 ad II.A.2.a (S. 331 f.) hingewiesen und dies zum Anlass für die Entwicklung einer „Ethik der Fernverantwortung“ (Kap. 2 ad I.3. (S. 63)) genommen. Vgl. auch Franziskus (2015), Abs. 48 ff. (insbesondere seine Fn. 102 ff.).
 
37
Grund zur Sorge war dies vor vielen Jahren für Jonas H (1987) Kap. 5 ad II.1. (S. 251 f.), Kap. 6 ad II.A.2.a-d (S. 331 ff.), Kap. 6 ad II.A.3. b, c (S. 338 ff.). Aktuelles Zahlenmaterial zur Entwicklung der Weltbevölkerung ist abrufbar unter https://​uni-tuebingen.​brockhaus.​de/​enzyklopaedie/​weltbev%C3%B6lkerung (Stand: 08.07.2016) und http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Weltbevölkerung.
 
38
Erinnert sei an die schwerwiegenden Chemieunfälle in Seveso (Kitzler J-C 2016,b); https://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Sevesoungl%C3%BCck) und Bhopal (Keppner K 2014).
 
39
Erinnert sei an die verheerenden Wirkungen der Atombombenabwürfe über Hiroshima und Nagasaki (https://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Atombombenabw%C3%BCrfe_​auf_​Hiroshima_​und_​Nagasaki), an die nach wie vor bestehende Gefahr absichtlicher oder auf Fehlinformationen beruhender Atomwaffeneinsätze (Näheres weiter unten) sowie an die katastrophalen Atomkraftwerksunfälle, die sich 1986 in Tschernobyl (http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Nuklearkatastrop​he_​von_​Tschernobyl) und 2011 in Fukushima (http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Nuklearkatastrop​he_​von_​Fukushima) ereignet haben und deren gefährliche Hinterlassenschaften noch immer über erhebliches Potenzial verfügen. Eine lange Liste vieler weiterer schwerer Unfälle in kerntechnischen Anlagen findet sich bei https://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Liste_​von_​Unf%C3%A4llen_​in_​kerntechnischen_​Anlagen.
 
41
Ein informativer Überblick zum aktuellen Stand dieser Wissenschaftsdisziplin findet sich bei Birnbacher D (2003, S. 81 ff.)
 
42
Beck U (1986); Beck U (2007) Kap. 8 S. 111 ff. (113); vgl. auch Luhmann N (1991) Kap. 8 S. 111 ff. (113). Zum Thema „Risikogesellschaft“ vgl. auch die Ausführungen in Brockhaus Bd. 18 (1992), S. 441 ff.
 
43
Beck U (1988, S. 103 ff.). Vgl. auch Honegger C, Neckel S, Magnin C (Hrsg.) (2010), die die Formulierung „Strukturierte Verantwortungslosigkeit“ sogar zum Titel eines Sammelbandes mit Berichten aus der „Bankenwelt“ erheben, und Paech N (2015, S. 18). Erscheinungsformen und Gefahren „institutionalisierter“ Unverantwortlichkeiten behandelt die dem deutschen Insolvenzverfahrensrecht gewidmete Abhandlung von Marotzke W (2014).
 
44
Von einer „Diktatur des Jetzt“ spricht auch Schellnhuber H J (2014, S. 42); Schellnhuber H J (2015a, S. 544 (Überschrift), 556). In der Grundtendenz ähnlich Stein T (2014, S. 56) („Der Grad der Verantwortlichkeit des Staates gegenüber den aktualen Bürgern, den Weltbürgern und den zukünftigen Bürgern ist aber unterschiedlich.“) und Gesang B (2016, S. 103 ff.) (der ebd. S. 104 f. ausführt, streng genommen sei Demokratie sogar „unmoralisch“, wenn sie durch die Verpflichtung „gegenüber einem Demos, dem Staatsvolk“ [und zwar nur gegenüber diesem] definiert werde, dass man aber diese „latente Unmoralität der faktischen nationalen Demokratie“ verringern könne, indem man wenigstens die zukünftigen Generationen „eines Staatsvolks“, wenn schon nicht der ganzen Welt, dem Demos hinzuzähle).
 
45
Vgl. auch die in der vorherigen Fn. Genannten.
 
46
Vgl. den Bericht von Lobenstein C, Wahl L (2016).
 
47
Auf der gefährlichen Mittelmeerroute starben nach Schließung der über Land führenden Fluchtrouten viele Menschen durch Ertrinken (vgl. Faigle P, Frehse L (2016): das tödlichste Jahr; Schmickler B (2016): täglich kämen ca. 16 Menschen auf der Mittelmeerroute zu Tode; Kitzler J-C (2016,a): seit Anfang 2016 ca. 2900 flüchtende Menschen auf dem Mittelmeer gestorben; Handelsblatt (26.05.2016)).
 
48
Auch hierzu bereits vor vielen Jahren Jonas H (1987) Kap. 1 ad III.1. (S. 27) – zunächst auf sehr abstraktem Niveau, in späteren Textpassagen jedoch mit noch immer hochaktuellen Beispielen.
 
49
Die Existenz von Staaten wurde und wird weltweit immer wieder bedroht durch Kriege, Bürgerkriege, Revolutionen, Verwahrlosung, Naturkatastrophen und Völkerwanderungen. Zur Lebensdauer von Staaten vgl. Tellenbach G (1940, S. 5 ff.) Als Anwärter auf den Titel „Ältester Staat der Welt“ werden Ägypten und China genannt. Erste ägyptische bzw. chinesische Staatsformen sollen schon vor 5000 Jahren existiert haben (vgl. für beide Länder ZEIT-ONLINE (07.02.2008) und speziell für China Bundeszentrale für politische Bildung (07.08.2008)). Jedoch gab es auch in Ägypten und China immer wieder Kriege und Revolutionen mit gravierenden Folgen für die jeweilige Infrastruktur.
 
50
Bereits vor vielen Jahren thematisiert von Jonas H (1987) Kap. 6 ad II.A.2.c (S. 333 f.), Kap. 6 ad II.A.2.d (S. 336 f.). Sogar die bis heute nicht zur Praxistauglichkeit gereifte Energiegewinnung mithilfe terristischer Kernfusionsreaktoren hatte Jonas schon in seine Überlegungen einbezogen!
 
51
Auch hierzu Jonas H (1987) Kap. 6 ad II.A.2.c (S. 333 f.).
 
52
Vgl. Jonas H (1987) Kap. 6 ad II.A.2.d (S. 336 f. mit der Überschrift „Das ultimative Thermalproblem“), Kap. 6 ad II.A.3. (S. 337 ff. mit der Überschrift „Das Dauergebot sparsamer Energiewirtschaft und sein Veto gegen die Utopie“).
 
53
Vgl. hierzu und den dadurch bewirkten Verschiebungen der lebensfreundlichen und lebensfeindlichen Zonen: http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Klimawandel; http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Kleine_​Eiszeit; http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Liste_​von_​Wetterereignisse​n_​in_​Europa (letzter Zugriff jeweils am 16.09.2016); Bundeszentrale für politische Bildung (11.12.2012); ZDF.de (11.01.2015); ZDF.de (29.06.2016); Herrmann S (2012).
 
54
Voll funktionsfähige Reaktoren, in denen eine Fusionsreaktion im Dauerbetrieb abläuft und die somit zur Stromerzeugung in einem Fusionskraftwerk geeignet wären, existieren zurzeit noch nicht (vgl. Lossau N (2016) und ergänzend https://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Kernfusionsreakt​or). Dennoch auch schon die Kernfusion in seine philosophischen Betrachtungen einbeziehend Jonas H (1987) Kap. 6 ad II.A.2.c – II.A.3. (S. 335 ff.).
 
56
Dazu Bundesregierung. Fragen und Antworten zur Energiewende; ZEIT-ONLINE (30.06.2011); Abschlussbericht Endlagerkommission (2016, S. 24 f., 67 ff., 290 f.).
 
57
Vgl. Abschlussbericht Endlagerkommission (2016, S. 98); Schwäbisches Tagblatt v. 22.04.2016, S. 4 sowie die Tabellen bei http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Kernenergie_​nach_​L%C3%A4ndern#Deutschland und https://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Liste_​der_​Kernreaktoren_​in_​Deutschland.
 
58
Nach Wikipedia (http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Kernkraftwerk, Gliederungspunkt „Anzahl der Kernkraftwerke“) sollen im Juli 2015 weltweit 438 Reaktorblöcke mit einer Gesamtleistung von 379 GW in Betrieb gewesen sein; weitere 66 Reaktorblöcke mit einer Gesamtleistung von 63,7 GW sollen sich, überwiegend in asiatischen Ländern, in der Bauphase befinden.
 
59
Ohne Freisetzung von Kohlendioxid arbeiten nämlich nur die Reaktoren als solche. Betrachtet man hingegen den Gesamtvorgang (Kraftwerksbau, Uranabbau, Brennelementeherstellung, Wiederaufbereitung, Kraftwerksrückbau, Zwischen- und Endlagerung), so ist in den einzelnen Stufen sehr wohl ein Energieaufwand nötig, bei dem auch Treibhausgase emittiert werden. Dies kurz andeutend Abschlussbericht Endlagerkommission (2016, S. 83).
 
60
Eine nach (europäischen) Staaten gegliederte Darstellung solcher Bestrebungen findet sich bei Saurer J (2016, S. 411, 417 (Frankreich), 418, 423 (Polen), 422, 423 (Großbritannien), 429 f. (Großbritannien, Polen, Tschechien)). Vgl. auch Pieper S (15.09.2016): Großbritanniens Regierung habe sich für AKW-Neubau entschieden; Schultz S (2016): EU wolle Atomkraft „massiv stärken“; tagesschau.de (17.05.2016): EU wolle Atomkraft „stark fördern“; tagesschau.de (10.06.2016): Schweden wolle „doch wieder Kernenergie“. Kritisch zu Recht Döschner J (2016a) und Pries K (2016); tagesschau.de (10.06.2016).
 
61
Treibende Kräfte sind Frankreich, Großbritannien, Polen und Tschechien (Näheres in der vorherigen Fn.).
 
62
Dazu ausführlich Saurer J (2016).
 
63
Sehr euphorisch äußern sich z. B. Bals C, Kreft S, Weischer L (2016). Darstellung der wichtigsten Ergebnisdefizite dieses vermutlich erfolgreichsten aller bisherigen Klimagipfel in ZEIT-ONLINE/dpa/AFP/Reuters (13.12.2015); Ekardt F (2016); Eckert W (2016,a). Selbst Schellnhuber (Leiter des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung) äußert neben viel Lob auch substanzielle Kritik (vgl. Schellnhuber H J 2015,c und Schellnhuber H J 2016). Der im November 2016 gewählte künftige Präsident der U.S.A. hat allerdings bereits mit einem Ausstieg aus dem Klimavertrag gedroht (vgl. Endres A (2016,b); Eckert W (2016,b); Handelsblatt 09.11.2016). Eine tragische Rolle spielt zudem die in der nächsten Fn. erwähnte Umgehungsmöglichkeit mithilfe eines weiteren Ausbaus der ebenfalls gefährlichen Atomenergie.
 
64
Vgl. Pieper S (15.09.2016): Großbritanniens Regierung habe sich für AKW-Neubau entschieden; Schultz S (2016): die EU wolle Atomkraft „massiv stärken“; tagesschau.de (17.05.2016): EU wolle Atomkraft „stark fördern“; tagesschau.de (10.06.2016): Schweden wolle „doch wieder Kernenergie“.
 
65
Quelle: http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Radioaktiver_​Abfall, Gliederungspunkt „Anfallende und angefallene Mengen“. Bereits im vorherigen Jahrhundert vor in Kernkraftwerken produziertem radioaktivem Abfall als „noch nie da gewesene Folge menschlichen Tuns“ warnend Jonas H (1987) Kap. 6 ad II.A.2.c (S. 335). Aktuelle Mengenangaben speziell für Deutschland finden sich im Abschlussbericht Endlagerkommission (2016, S. 98 ff.).
 
66
Vgl. Brockhaus Bd. 17 (1992), S. 260 und ergänzend http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Radioaktiver_​Abfall, Gliederungspunkt „Abklingzeiten von Nuklidgemischen“. Zu den Eigenschaften und Verwendungen von Plutonium vgl. http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Plutonium.
 
67
Vgl. Brockhaus Bd. 17 (1992), S. 260 und ergänzend http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Plutonium, Gliederungspunkt „Gewinnung und Darstellung“.
 
68
WELT.​de (29.03.2011). Nach dem Online-Lexikon der CHEMIE.DE Information Service GmbH (www.​chemie.​de/​lexikon/​Plutonium.​html, Gliederungspunkt „Toxizität“) wie auch nach dem Internet-Lexikon Wikipedia (http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Plutonium#Toxizit.​C3.​A4t, Gliederungspunkt „Toxizität“) soll die aufgrund ihrer chemischen Wirkungen für einen Menschen tödliche Dosis von 239Pu vermutlich im zweistelligen Milligrammbereich liegen. Noch gefährlicher als diese chemische Wirkung sei die Radioaktivität. Bereits die Inhalation von 40 Nanogramm 239Pu reiche aus, um den Jahresgrenzwert für Arbeiter zu erreichen.
 
69
Vgl. http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Plutonium, Gliederungspunkt „1. Geschichte“ sowie ergänzend http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Fat_​Man und http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Atombombenabw%C3%BCrfe_​auf_​Hiroshima_​und_​Nagasaki. Bei der Atombombe, die drei Tage zuvor auf Hiroshima abgeworfen worden war, handelte es sich hingegen um eine sog. Uranbombe (vgl. den letztgenannten Wikipedia-Bericht, unter „Abwurf auf Hiroshima, Startvorbereitung“, und http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Little_​Boy).
 
70
Vgl. Brockhaus Bd. 17 (1992, S. 260) und ergänzend http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Radioaktiver_​Abfall, Gliederungspunkt „Abklingzeiten von Nuklidgemischen“.
 
71
Die Gründung des Römischen Reiches geht auf Anfänge zurück, die vermutlich nicht weiter zurückreichen als in das 9. oder 10. Jahrhundert vor Christi Geburt. Die Gründung der römischen Republik wird üblicherweise auf das Jahr 509 vor Christi Geburt, der Übergang zum Kaiserreich auf das Jahr 27 vor Christi Geburt datiert (Brockhaus Bd. 18 (1992, S. 524).
 
72
Vgl. Brockhaus Bd. 11 (1990, S. 241). Das Alter der jüdischen Religion wird auf ca. 3000 bis 4000 Jahre geschätzt (vgl. www.​religion-ethik.​de/​judentum/​geschichte-entstehung.​html und www.​judentum-projekt.​de/​geschichte/​).
 
73
Die Aktivität einzelner Radionuklide klingt exponentiell ab. Nach einer Halbwertszeit beträgt sie nur noch die Hälfte des Anfangswerts, nach zwei Halbwertszeiten ein Viertel, nach zehn Halbwertszeiten rund ein Tausendstel (2−10 = 1/1024), nach zwanzig Halbwertszeiten rund ein Millionstel. Sie erreicht niemals Null; jedoch sind keine Schutzmaßnahmen mehr erforderlich, wenn die Aktivität auf das Niveau natürlicher Strahlungsquellen abgesunken ist. Je nach Anfangswert können dafür einige wenige bis über zwanzig Halbwertszeiten nötig sein. Die letzten vier Sätze wurden wörtlich entnommen aus http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Radioaktiver_​Abfall, Gliederungspunkt „Abklingzeiten von Nuklidgemischen“. Knapper sind die Ausführungen zu „Halbwertszeit“ in Brockhaus Bd. 17 (1992, S. 260), Bd. 9 (1989, S. 382).
 
74
So jedenfalls Gast R (2012). Auf eine Lagerzeit von „mindestens“ 100.000 Jahren richtet man sich auch in Schweden ein (vgl. Stamm S 2012). Gleiches gilt für Deutschland; vgl. die in Südwestpresse (23.05.2016) wiedergegebenen Bemerkungen von T W Tromm (Sprecher des Programms „Nukleare Entsorgung, Sicherheit und Strahlenforschung – NUSAFE“ am Karlsruher Institut für Technologie).
 
75
Vgl. Goetze S (2011) und die Ausführungen im Internet-Lexikon Wikipedia (https://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Bure_​%28Felslabor%29 ). Von Hoffnungen und Berechnungen in Richtung des Zehnfachen (!) dieser Zeitspanne berichten Küppers C, Alt S (2013, S. 17, 39).
 
76
Vgl. Küppers C, Alt S (2013, S. 17, 39) sowie für deutsche Endlager den Bericht von Boecker A (2014).
 
77
Der Beginn dieser Hundertjahresfrist ist anscheinend bisher nicht präzise festgelegt. Vgl. Küppers C, Alt S (2013, S. 19).
 
78
Küppers C, Alt S (2013, S. 5, 19).
Die von der französischen Regierung als Projektträger eingesetzte Agence Nationale pour la gestion des Déchets Radioactifs (Andra) spricht vorsichtig von einer „mindestens hundertjährige[n] Betriebszeit“ (vgl. www.​cigéo.​com/​de/​).
 
79
Bure ist eine kleine französische Gemeinde im Département Meuse in der Region Lothringen. Zum Stand der dort bereits ausgeführten Arbeiten vgl. Goetze S (2011); Küppers C, Alt S (2013); den Abschlussbericht der (deutschen) Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle (Abschlussbericht Endlagerkommission (2016, S. 201 f.) sowie das Internet-Lexikon Wikipedia (https://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Bure_​%28Felslabor%29).
 
80
Vgl. Küppers C, Alt S (2013, S. 17, 39) sowie für deutsche Endlager den Bericht von Boecker A (2014).
 
81
Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG) vom 23.07.2013 (BGBl. I S. 2553), geändert durch Art. 309 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474). § 1 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes lautet: „Ziel des Standortauswahlverfahrens ist, in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren für die im Inland verursachten, insbesondere hoch radioaktiven Abfälle den Standort für eine Anlage zur Endlagerung nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland zu finden, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet.“
 
82
Von sage und schreibe zwanzig (!) Eiszeiten ist die Rede bei Brost S (2016). Die Auswirkungen künftiger, mengenmäßig allerdings nicht näher konkretisierter Eiszeiten auf ein Endlager werden auch thematisiert im Abschlussbericht Endlagerkommission (2016, S. 243, 302, 314, 331 f.).
 
83
Denn die Aktivität einzelner Radionuklide beträgt nach einer Halbwertszeit, die bei 239Pu 24.110 Jahre umfasst, immer noch die Hälfte des Anfangswerts. Nach zwei Halbwertszeiten beträgt sie immer noch ein Viertel, nach zehn Halbwertszeiten rund ein Tausendstel (2−10 = 1/1024) und nach zwanzig Halbwertszeiten rund ein Millionstel des Anfangswerts. Sie erreicht niemals Null. Vgl. http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Radioaktiver_​Abfall, Gliederungspunkt „Abklingzeiten von Nuklidgemischen“; deutlich knapper Brockhaus Bd. 9 (1989), S. 382.
 
84
Die Existenz von Staaten wurde und wird weltweit immer wieder bedroht durch Kriege, Bürgerkriege, Revolutionen, Verwahrlosung, Naturkatastrophen und Völkerwanderungen. Zur Lebensdauer von Staaten vgl. Tellenbach (1940, S. 5 ff.) Als Anwärter auf den Titel „Ältester Staat der Welt" werden Ägypten und China genannt. Erste ägyptische bzw. chinesische Staatsformen sollen schon vor 5000 Jahren existiert haben (vgl. für beide Länder www.​zeit.​de/​2008/​07/​Die_​Kleinsten_​die_​Aeltesten_​die und speziell für China www.​bpb.​de/​internationales/​asien/​china/​44248/​das-alte-china (letzter Abruf jeweils am 19.09.2016)). Jedoch gab es auch in Ägypten und China immer wieder Kriege und Revolutionen mit gravierenden Folgen für die jeweilige Infrastruktur.
 
85
In einem Beitrag von Gast R (2012) wird unter Berufung auf Linguisten nachvollziehbar vermutet, dass „alle heute gesprochenen Sprachen nach spätestens 10.000 Jahren keinerlei erkennbare Verwandtschaft zu ihren Wurzeln mehr aufweisen“ werden. Entsprechendes gelte für Warnsymbole, da diese von Kultur zu Kultur unterschiedlich interpretiert würden; dies wird von Gast R (2012) mit Beispielen plausibel belegt.
 
86
Vor diesem Hintergrund und ganz konkret auch mit Blick auf die aktuellen Geschehnisse in der Ukraine (dazu sogleich im Text) wird man sich fragen müssen, ob Europa mit seinen zahlreichen Atomkraftwerken und Atommüll-Zwischenlagern überhaupt noch auf eigenem Territorium verteidigungsfähig ist.
 
87
Nach § 1 Abs. 3 des Standortauswahlgesetzes (Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle vom 23.07.2013, BGBl. I S. 2553) soll das Standortauswahlverfahren bis zum Jahr 2031 abgeschlossen sein. Mit der Erarbeitung von Kriterien für die Suche nach einem Endlager für hoch radioaktiven Atommüll (u. a. rund 10.550 Tonnen ausgedienter Brennelemente) wurde eine 33-köpfige Kommission betraut, der Vertreter gesellschaftlicher Gruppen, Wissenschaftler, Abgeordnete des Bundestages und Mitglieder der Landesregierungen angehören (Quellen für alles Vorstehende: Reimer S C 2014; www.​bundestags.​de/​endlager/​). Die Kommission selbst hat den bisher in § 1 Abs. 3 des Standortauswahlgesetzes vorgesehenen Zeitplan für die Suche nach einem tauglichen Gelände für die Errichtung eines Endlagers als „unrealistisch“ bezeichnet (Abschlussbericht Endlagerkommission 2016, S. 246). Für denkbar hält sie aber möglicherweise (Abschlussbericht Endlagerkommission 2016, S. 244 ff.) einen Zeitraum von 41 Jahren (in einem „optimistischen Szenario“) bzw. von 58 Jahren (in einem „realistischen Szenario“) bzw. von 77 Jahren (in einem „pessimistischen Szenario“), jeweils incl. 4 bis 7 Jahre für „Rechtsschutz“ (vgl. Thomauske B, Kudla W (2016, S. 1, 12, 14 ff.); stark vereinfachend Deutscher Bundestag (Pressemeldung v. 02.06.2016) und ZEIT-ONLINE (02.06.2016). Zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung und Inbetriebnahme eines Endlagers Thomauske B, Kudla W (2016, S. 17): „Bei realistischer Zeitplanung ist mit einer Einlagerung der ersten Abfälle in etwa 100 Jahren (Jahr 2117) zu rechnen. Bei optimistischer Zeitplanung ist eine Einlagerung der ersten Abfälle in etwa 70 Jahren zu erwarten (Jahr 2088) und bei pessimistischer Einschätzung erst nach 131 Jahren“ (Jahr 2150; vgl. Tabelle ebd. S. 17). Ähnlich tagesschau.de (20.04.2015).
 
88
Vgl. den zum Nuclear Security Summit 2016 erstatteten Bericht der Ukraine v. 31.03.2016 (www.​nss2016.​org/​document-center-docs/​2016/​3/​31/​national-progress-report-ukraine) und den Kommentar von Dröschner J (2016b).
 
89
Von ca. 126.000 Fässern berichten Schneider J (2013) und Frankfurter Rundschau (04.03.2014). Das Bundesamt für Strahlenschutz spricht von 125.787 Fässern mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen, die „nach Angaben des ehemaligen Betreibers HMGU“ während der Zeit von 1967 bis 1978 eingelagert worden seien, und schätzt deren Gesamtvolumen auf „rund 47.000 Kubikmeter“ (www.​asse.​bund.​de/​Asse/​DE/​themen/​was-ist/​radioaktive-abfaelle/​radioaktive-abfaelle_​node.​html).
 
90
Vgl. zum Atommülllager Asse die in der vorherigen und den nachfolgenden Fn. Genannten sowie die detaillierten Ausführungen des Bundesamts für Strahlenschutz (Bundesamt für Strahlenschutz. Asse II) und des Internet-Lexikons Wikipedia (http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Schachtanlage_​Asse).
 
91
Die Bewertung als rechtswidrig vermeidend, im Übrigen aber durchaus informativ der Abschlussbericht Endlagerkommission (2016, S. 148 ff.) Das Bundesamt für Strahlenschutz (Bundesamts für Strahlenschutz. Vom Salzbergwerk zum Atomlager. Die wechselvolle Geschichte der Schachtanlage Asse II) beschrieb den Sachverhalt zuvor bereits wie folgt: „Im Jahr 1965 beauftragte das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung und Technologie (heute: Bundesministerium für Bildung und Forschung) die Gesellschaft für Strahlenforschung (heute: Helmholtz Zentrum München) damit, in der stillgelegten Schachtanlage die Endlagerung radioaktiver Abfälle zu erforschen. Nach entsprechenden Umbaubauten begann 1967 die Versuchseinlagerung radioaktiver Abfälle. Von 1971 an wurde die Asse II faktisch nicht mehr als Versuchslager, sondern als Endlager genutzt, um hier den Großteil der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle der Bundesrepublik einzulagern. Bis 1978 gelangten insgesamt 125.787 Fässer und Gebinde mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in das Bergwerk. … Unter dem Druck des Deckgebirges, der auf das Grubengebäude einwirkt, werden die Abbaukammern zusammengedrückt. Dadurch lockern sich das Salz- und Nebengebirge auf. So sind Klüfte entstanden, durch die Grundwasser in die Grube eindringt. Seit 1988 dringen diese derzeit salzgesättigten Zutrittswässer im oberen Teil der Südflanke, in etwa 500 bis 575 Meter Tiefe, in das Bergwerk ein. Hinzu kommt, dass die Abbaukammern selbst durch die Gebirgsbewegung instabil werden. Teilweise sind die Zwischendecken zwischen den Abbaukammern bereits eingebrochen. Auch unkontrollierte Grundwassereinbrüche sind zu befürchten. … Die Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ist nach jetzigem Kenntnisstand die beste Variante beim weiteren Umgang mit den dort eingelagerten radioaktiven Abfällen.“
 
92
Die gegenteiligen Beteuerungen der politisch Verantwortlichen erscheinen wenig glaubhaft. Skeptisch auch Sailer M (2013) und Wetzel D (2015). Wenig zuversichtlich klingt auch die in Handelsblatt (04.03.2014) wiedergegebene Äußerung der Bundesumweltministerin, dass mit der Rückholung des Atommülls aus der Asse „aus heutiger Sicht erst 2033 begonnen werden“ könne und dies „eine Herausforderung noch für die nächste Generation“ sei.
 
93
Zur Erinnerung: Ein sicheres Endlager existiert in Deutschland bisher nicht.
 
94
Bereits im Jahr 2014 mussten dort täglich rund 12.000 Liter Wasser abgepumpt werden (Bundesamt für Strahlenschutz. Zutrittswässer und Salzlösungen; vgl. auch Frankfurter Rundschau 04.03.2014). Ähnliche Probleme hat man in Schweden (Frankfurter Rundschau 04.03.2014; Stamm S 2012).
 
95
Vgl. ZEIT-ONLINE (20.08.2014); Handelsblatt (20.08.2014); ndr.de (03.04.2016): Es seien ungefähr „ein Viertel der insgesamt 630 Fässer beschädigt“, erst 30 dieser Fässer seien bereits geborgen worden.
 
96
Der als staatliche Gegenmaßnahme gedachte „Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich“ (Bundestags-Drucksache 18/6615 v. 09.11.2015; vgl. auch Lange S 01.06.2016; Haselbach A-C 2016) wird vermutlich nicht den Weg ins Bundesgesetzblatt finden. Den vorläufig letzten Stand der Auseinandersetzung markieren die Nachricht (Deutscher Bundestag Aktuelle Meldung v. 01.06.2016), dass der Ausschuss für Wirtschaft und Energie die Behandlung des erwähnten Gesetzentwurfs „vertagt“ habe, sowie die sich mit den nachfolgenden Börsengängen der Eon-Tochter Uniper und der REW-Tochter Innogy befassenden Berichte wie z. B. WELT.​de (08.06.2016); Anders R (2016); Endres A (2016,a); Schultz S (2016,a).
 
97
Vgl. Döschner J (2015) (RWE-Chef Terium habe eingeräumt, dass die zugesagten Rücklagen für Abriss und Entsorgung der Kernkraftwerke noch nicht vollständig vorhanden sei); Heckung C, Pinzler P (2015); Pinzler P (2015); tagesschau.de (20.04.2015).
 
98
Auch dazu die in der vorherigen Fn. Genannten.
 
99
Vgl. Schmitt J (2016); tagesschau.de (20.04.2015); tagesschau.de (27.04.2016); tagesschau.de (19.10.2016).
 
100
Kurz erwähnt auch in dem ZEIT-Beitrag von Gast R (2012).
 
101
Vom wissenschaftlichen Standpunkt aus nicht von der Hand zu weisen ist die Bemerkung von Luhmann N (1991), 5, dass aus heutiger Sicht durchaus „unklar“ sei, inwieweit alle künftigen Generationen „noch Menschen im uns bekannten Sinne“ sein werden.
 
102
Im Beitrag von Gast R (2012) wird unter Berufung auf Linguisten nachvollziehbar vermutet, dass „alle heute gesprochenen Sprachen nach spätestens 10.000 Jahren keinerlei erkennbare Verwandtschaft zu ihren Wurzeln mehr aufweisen“ werden. Entsprechendes gelte für Warnsymbole, da diese von Kultur zu Kultur unterschiedlich interpretiert würden; dies wird von Gast R (2012) mit Beispielen plausibel belegt.
 
103
Als erstes deutsches Atomkraftwerk ging im Februar 1962 das Kraftwerk Kahl ans Netz (vgl. https://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Liste_​der_​Kernreaktoren_​in_​Deutschland).
 
104
Thomauske B, Kudla W (2016), 17: „Bei realistischer Zeitplanung ist mit einer Einlagerung der ersten Abfälle in etwa 100 Jahren (Jahr 2117) zu rechnen. Bei optimistischer Zeitplanung ist eine Einlagerung der ersten Abfälle in etwa 70 Jahren zu erwarten (Jahr 2088) und bei pessimistischer Einschätzung erst nach 131 Jahren“ (Jahr 2150; vgl. Tabelle ebd. S. 17). Ähnlich tagesschau.de (20.04.2015). Weitere Nachweise in Fn. 87 (zu Kap. 4).
 
105
Auf die Grundwassersituation im Umfeld der „Asse“ wurde bereits an früherer Stelle dieses Abschn. 4.2 eingegangen (s. o. bei Fn. 49 ff., 90 ff.).
 
106
Als „Atommächte“ gelten gegenwärtig die USA, Russland, Großbritannien, Frankreich, China, Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea (vgl. https://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Atommacht; http://​de.​statista.​com/​statistik/​daten/​studie/​36401/​umfrage/​anzahl-der-atomsprengkoepfe​-weltweit/​; SIPRI (Stockholm International Peace Research Institute) Yearbook 2016: Armaments, Disarmament and International Security).
 
107
Mehr dazu sogleich im Text. Speziell zum Thema „Vorwarnzeit“ vgl. Computerwoche.de (18.11.1963) und von Randow G (2016).
 
108
Vgl. auch Rauser K-D (2016, S. 23 ff.).
 
109
Das gilt nicht nur für Konflikte zwischen mehreren Personen, sondern auch für psychische Krisen, die sich im Inneren einer Person (etwa des Piloten eines Passagierflugzeugs oder eines verrückten Staatslenkers) ereignen und dann, wie die von einem Germanwings-Kopiloten in selbstmörderischer Absicht und ohne Rücksicht auf das Schicksal anderer herbeigeführte Zerstörung eines mit 150 Menschen besetzten Airbus am 24.3.2015 zeigt (vgl. ZEIT-ONLINE 24.03.2015), nicht nur dem Handelnden selbst, sondern auch vielen anderen Menschen den Tod bringen kann. Sollte irgendwann ein über Atomwaffen verfügender Staatslenker in einen ähnlichen Zustand geraten wie der Kopilot der Germanwings-Unglücksmaschine, wären Konsequenzen apokalyptischen Ausmaßes möglich.
 
110
Dabei muss man nicht gleich an eine Person vom Schlage Adolf Hitlers denken. Kaum weniger gefährlich wäre ein naiver Dummkopf, der die ihm zur Verfügung stehenden Atomwaffen mit einer vergleichsweise harmlosen steinzeitlichen Keule verwechselt, oder ein Geistesgestörter, der analog der Methode des in der vorherigen Fn. erwähnten Germanwings-Kopiloten zu agieren gedenkt.
 
111
Eher pessimistisch auch Rauser K-D (2016, S. 7, 25, 33, 39, 46). In zeitlicher Hinsicht zu kurz gedacht ist m. E. der Hinweis von Tremmel J (2004, S. 47 f.), eine ökologische oder sonstige Katastrophe, die zum völligen Aussterben der Menschheit führen könnte, sei „im Moment“ so unwahrscheinlich, dass dieser Fall nicht zum Ausgangspunkt einer Zukunftsethik bzw. einer Generationenethik gemacht werden sollte. Nicht als antizipierten Abgesang auf die Erde als tauglichen Lebensraum, sondern lediglich als schillernde Produkte menschlichen Forschergeists bzw. überbordender Geschäftstüchtigkeit muss man wohl die Tatsache einordnen, dass führende Raumfahrtnationen bereits seit Jahren Ausschau nach bewohnbaren anderen Planeten, sozusagen einer zweiten Erde, halten (dazu Odenwald M 2013; Kayser R 2014; Tagesschau 06.01.2015) und multinationale Elektronikunternehmen ihrer dem wahren Leben weitgehend entrückten Kundschaft mit einigem Erfolg nach ständiger Erneuerung schreiende technische Mittel für das Abtauchen in virtuelle Parallel- oder Ersatzwelten aufschwatzen (dazu Neumayer I 2012; Albrecht H, Schmitt S 2015; Grimmig R 2016; Jansen J 2016; Stuttgarter Zeitung 18.08.2016).
 
112
Vgl. https://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Gleichgewicht_​des_​Schreckens; Melman S (1963); May E R (1988, S. 1 ff., 11 ff., 27). (eine sehr gedankenreiche Abhandlung nicht nur zum Umfang, sondern, mit deutlicher Betonung bereits im Titel, auch zu den Grenzen des „Overkill“ sowie zu „Moral und Politik in der amerikanischen Nuklearrüstung von Truman zu Johnson“).
 
113
Vgl. Brockhaus Bd. 12 (1990, S. 559 f.); Greiner B (2012).
 
114
Vgl. zu den damaligen Ereignissen Gerste R D (2013); Sietz H (2008); Kompa M (2009); Bidder B (2010); Huber P (2013); Beckmann A (2014); DasErste.de (undatiert) und ergänzend das Internet-Lexikon Wikipedia (http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Stanislaw_​Jewgrafowitsch_​Petrow; nichts hierzu im Brockhaus). Nach einem Bericht von Bittner J (2007) soll es von 1979 bis 1983 mindestens vier weitere nukleare Fehlalarme gegeben haben. In der Grundtendenz übereinstimmend Süddeutsche Zeitung (01.05.2014) und der sehr aufrüttelnd betitelte Bericht von Schiller U (1980).
 
115
Vgl. von Randow G (2016); Süddeutsche Zeitung (01.05.2014); spiegel.de (03.11.2013); Bittner J (2007); Schiller U (1980); DasErste.de (undatiert).
 
116
Denkbar wäre allerdings auch, dass es zwar tatsächlich zu dem befürchteten atomaren Schlagabtausch kommt, dieser jedoch nicht jedes menschliche Leben, sondern nur dessen EDV-gestützte kognitive und technische Infrastruktur komplett zerstört, sodass sich die Überlebenden die Fähigkeit zur kollektiven Selbstauslöschung und das dafür erforderliche Wissen, falls gewünscht, in einem mehrere Jahrhunderte dauernden Lernprozess vollkommen neu erarbeiten müssten.
 
117
Vgl. dazu einerseits Jonas H (1987) Kap. 2 ad III.5. (S. 81: Die Existenz „des Menschen“ dürfe nicht zum „Einsatz“ gemacht werden) und andererseits Stein T (2014, S. 53 f.) (Die Frage, „wie weit … der Zeithorizont reichen soll, innerhalb dessen die jetzt lebende Generation die Interessen zukünftiger Generationen berücksichtigen soll, [… lasse sich] mit den Kriterien der Moralphilosophie nicht beantworten“).
 
118
Zur wechselvollen Geschichte internationaler Klimakonferenzen vgl. Frankfurter Allgemeine (14.12.2014); Neue Züricher Zeitung (14.12.2014); Wikipedia (http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​UN-Klimakonferenz_​in_​Lima_​2014); Bals C, Kreft S, Weischer L (2016); Ekardt F (2016); Eckert W (2016,a); ZEIT-ONLINE/dpa/AFP/Reuters (13.12.2015); Schellnhuber H J (2015,c); Schellnhuber H J (2016); Endres A (2016,b); Handelsblatt (09.11.2016).
 
119
Ein besonders brisantes Beispiel, das bereits an früherer Stelle dieses Abschn. 4.2 thematisiert wurde, ist die von vielen Staaten jetzt wieder favorisierte Ersetzung fossiler Energie durch ebenfalls sehr gefährliche Atomenergie.
 
120
Vgl. für Europa den ernüchternden Länderbericht von Saurer J (2016). Die U.S.A. könnten sich demnächst sogar vollständig vom Klimaschutz verabschieden wollen (vgl. Eckert W (2016,b); Endres A (2016,b); Schwarze R (2016); Handelsblatt (09.11.2016)).
 
121
Zu dem gerade hier sehr großen Unterschied zwischen Theorie und Praxis vgl. Schellnhuber H J (2015a, S. 546 f.).
 
122
Nachweise hierzu in mehreren Fn. zu Abschn. 4.1.
 
123
Vgl. auch Birnbacher D (2003, S. 81, 98); Birnbacher D (2014, S. 111 ff.); Otto M (2014, S. 156); Paech N (2015, S. 18, 49, 81 ff.).
 
124
Eine ähnliche Formulierung („Der Klimawandel findet statt, mag mancher denken, aber nicht bei mir.“), ebenfalls Ausdruck einer verbreiteten Nach-mir-die Sintflut-Mentalität (dazu https://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Nach_​uns_​die_​Sintflut), findet sich bei Otto M (2014), 156. Auch dort wird ein entsprechendes Verhalten nicht goutiert.
 
125
Erhard L (1964, S. 216).
 
126
Vgl. Erhard L (1964, S. 216); Biedenkopf K H (1985, S. 178) (Hinweis auf die besonders in Demokratien bestehende Neigung der Politiker, die zum Machterhalt erforderliche Verteilungsmasse durch forciertes Wirtschaftswachstum generieren zu lassen, dessen nachteilige Konsequenzen für Umwelt und Natur meist primär zulasten Dritter und Zukünftiger gehen werden); Miegel M (2010, S. 183, 201 f.); Stein T (1998, S. 270 f.) (Hinweis auf die These, dass Verteilungskonflikte meist in der Weise gebändigt würden, dass nicht die Verteilung des „Kuchens“ geändert, sondern dessen Substanz vergrößert werde, wodurch dann auch die einzelnen „Stücke“, egal ob es sich um relativ große oder um relativ kleine oder allerkleinste handele, objektiv größer würden); Paech N (2015, S. 112) (Hinweise auf andere „Wachstumstreiber“ ebd. 103 ff.); Paech N (2012, S. 67 f., 73 f., 458 f.); Pletter R (2015, S. 3 ff.).
 
127
Vgl. dazu die bereits in Abschn. 4.1 (Fn. 17) erwähnten Beiträge von Biedenkopf K H (1985, S. 127 ff., 169 ff.); Bahro R (1987, S. 22, 49, 58 ff., 65 ff., 71 ff., 84, 87 ff.); Biedenkopf K H (2016); Miegel M (2010, S. 63, 98 ff.); Franziskus (2015), Abs. 6, 106, 109, 141, 172, 193 ff. Sehr informativ auch Uchatius W (2009) sowie die dem Thema „Grenzen des Wachstums“ (Limits to Growth) gewidmeten Studien von Meadows D H, Meadows D L, Randers J, Behrens III WW (1972); Randers J (2012, Englisch); Randers J (2012, Deutsch); Frankfurter Allgemeine (faz.net v. 07.05.2012); Paech N (2012 ZEIT-ONLINE); Paech N (2015, S. 71 ff., 113 ff.); Ewringmann D, Faber M, Petersen T, Zahrnt A (2012); Hänggi M (2014); Brost M, Schieritz M (2016). Erläuterungen zum im letztgenannten Beitrag erwähnten „Earth Overshoot Day“ (Erdüberlastungstag) finden sich in folgenden Publikationen: Dapp T (2016); heute.de (08.08.2016); Schuler M (2016); Schwäbisches Tagblatt (08.08.2016); https://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Earth_​Overshoot_​Day.
 
128
Dazu bereits im zweiten Absatz dieses Abschn. 4.2.
 
129
Biedenkopf K H (1985, S. 176 ff.); Stein T (1998, S. 189 ff., 199, 269 ff.); Stein T (2014, S. 50 ff.) (u. a. mit Hinweis auf eine den Individuen von der ökonomischen Theorie der Politik zugeschriebene „Gegenwartspräferenz in der Nutzenfunktion“); Gesang B (Autor) (2014, 19 ff.) (insb. 25); Franziskus (2015, 75 ff.) (besonders Abs. 178, 181). Von einer „Diktatur des Jetzt“ spricht treffend Schellnhuber H J (2014, S. 42); Schellnhuber H J (2015a, S. 544) (Überschrift zu Kap. 24), 556.
 
130
Der bisher in § 1 Abs. 3 des Standortauswahlgesetzes vorgesehene Zeitplan für die Suche nach einem geeigneten Gelände für den Bau eines Endlagers wird von der Kommission in bemerkenswerter Deutlichkeit als „unrealistisch“ bezeichnet (Abschlussbericht Endlagerkommission 2016, S. 246). Für denkbar hält die Kommission aber möglicherweise (Abschlussbericht Endlagerkommission 2016, S. 244 ff.) einen Zeitraum von 41 Jahren (in einem „optimistischen Szenario“) bzw. von 58 Jahren (in einem „realistischen Szenario“) bzw. von 77 Jahren (in einem „pessimistischen Szenario“), jeweils incl. 4 bis 7 Jahre für „Rechtsschutz“ (vgl. Thomauske B, Kudla W 2016, S. 1, 12, 14 ff.). Zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung und Inbetriebnahme eines Endlagers vgl. Thomauske B, Kudla W (2016 S. 17): „Bei realistischer Zeitplanung ist mit einer Einlagerung der ersten Abfälle in etwa 100 Jahren (Jahr 2117) zu rechnen. Bei optimistischer Zeitplanung ist eine Einlagerung der ersten Abfälle in etwa 70 Jahren zu erwarten (Jahr 2088) und bei pessimistischer Einschätzung erst nach 131 Jahren“ (Jahr 2150; vgl. Tabelle ebd. S. 17).
 
131
Zu denkbaren – aber auch ethisch vertretbaren? – Alternativen vgl. Uken M (2013) (Atommüllexport nach Russland?); Zoll P (2016) (Atommüllexport nach Südaustralien?); spiegel.de (05.01.2015) (Energiemanager würden Atommüll evtl. ins Ausland bringen wollen).
 
132
Erwähnenswert und selbst für Nichtgläubige beeindruckend ist der von Scherbel A (2003) unternommene Versuch, eine Verpflichtung der jetzt lebenden Menschen zur Rücksichtnahme auf das Lebensrecht und die Interessen künftiger Menschengenerationen „theologisch … aus dem Schöpfungsglauben der drei großen monotheistischen Weltreligionen“ (S. 176) abzuleiten. In dieselbe Richtung weist Franziskus (2015) in seiner Enzyklika Laudato Si´. Eher darstellenden Charakter haben die auch andere Religionen einbeziehenden Beiträge in Golser K (Hrsg.) (1992).
 
133
Grundsätzliche Kritik des hier thematisierten Kalküls findet sich bei Jonas H (1987) Kap. 2 ad III.5. (S. 81 f.).
 
134
Manche sprechen in diesem Zusammenhang von einem entwicklungsgeschichtlich begründeten menschlichen „Herdenverhalten“. Mit solchen Phänomenen befassen sich: Schmidt W (2014); Vocke K, Reichl A (2009) (mit Beispielen aus den Bereichen Politik, medizinische Untersuchungen, Verbrauchermarketing, Finanzmarkt und Kriminalität); Bingyu Z (2009) (eine Analyse des durch Informations- und Zahlungsexternalitäten verursachten Herdenverhaltens im Hinblick auf Investitionsentscheidungen). Bemerkenswert auch Rauser K-D (2016), 13: „Zentraler Auslöser“ für menschliches Verhalten und damit auch „Hebel für Verhaltensänderungen“ sei das Streben des Menschen nach einem positiven Feedback seiner Mitmenschen, mit dieser sozialen Motivation lasse sich „nahezu das komplette Verhalten eines Menschen“ erklären (vgl. auch ebd. 14 ff., 26 ff.).
 
135
In dieselbe Richtung weist die Formulierung der Enzyklika (Franziskus 2015, Abs. 202), dass „das Bewusstsein des gemeinsamen Ursprungs, einer wechselseitigen Zugehörigkeit und einer von allen geteilten Zukunft“, an dem es gegenwärtig jedoch fehle, die Entwicklung neuer Überzeugungen, Verhaltensweisen und Lebensformen erlauben würde.
 
136
Begründet von Jonas H (1987) mit Vorankündigung im Vorwort S. 8 f. und Manifestierung in Kap. 6 ad III. (S. 388 ff.).
 
137
Vgl. Jonas H (1987) Kap. 2 ad III. (S. 76 ff.).
 
138
So ausdrücklich Jonas H (1987) Kap. 2 ad I.3. (S. 63). Diesen Ansatz aufnehmend und teilweise variierend Birnbacher D (1988); Birnbacher D (2003), 81 ff. (m.w.N.); Birnbacher D (2014), 113 ff.
 
139
Jonas H (1987) Kap. 1 ad V. (S. 36): „Handle so, dass die Wirkungen deiner Handlungen verträglich sind mit der Permanenz echten menschlichen Lebens auf Erden.“ Hierauf Bezug nehmend viele spätere Autoren wie z. B. Stein T (2014); Tremmel J (2003a, S. 27, 51); Paech (2015, S. 57 f.).
 
140
Die kantsche Grundfassung des kategorischen Imperativs lautet: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“ (Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, 1785, S. 60 (in der unter www.​morelightinmason​ry.​com/​wp-content/​uploads/​2014/​06/​Kant-Grundlegung-Zur-Metaphysik-Der-Sitten.​pdf abrufbaren Ausgabe der Digitalen Bibliothek) bzw. S. 421 (in der 1900 ff. erschienenen Ausgabe der Preußischen Akademie der Wissenschaften, abrufbar unter https://​korpora.​zim.​uni-duisburg-essen.​de/​Kant/​aa04/​421.​html). Zu den zahlreichen Varianten des kategorischen Imperativs vgl. https://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Kategorischer_​Imperativ.
 
141
Zu dieser Wissenschaftsdisziplin vgl. Carnau, P (2011) sowie die kritische Rezension von Tremmel J (2013b).
 
142
Wortlaut des Art. 20a GG: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Ob das mehr ist als unverbindliche Verfassungslyrik, kann man bezweifeln.
 
143
Dazu wurde bereits an früherer Stelle dieses Abschn. 4.2 Einiges gesagt.
 
144
In diese Richtung argumentierend Birnbacher D (2003), 100 f.; Birnbacher D (2014), 118 ff.; Franziskus (2015) Abs. 175.
 
145
Das Erfordernis der Behutsamkeit besonders betonend Birnbacher D (1988, S. 258 ff.) und Birnbacher D (2014) vor dem Hintergrund seines noch weitgehend intakten Vertrauens in die zukunftsethische Kompetenz und die persönliche Unabhängigkeit der auf Wählerstimmen angewiesenen Parlamentarier und Regierungen. In der Bewertung ähnlich Stein T (1998, S. 201 ff.).
 
146
Die ideengeschichtlichen Grundlagen sowie die Vorteile und Risiken solcher Verfassungsergänzungen beleuchten Stein T (1998, S. 201 ff.); Tremmel J (2013a); Tremmel J (2014); vgl. auch Gesang B (2016, S. 109 ff., 113 ff., 122 ff.).
 
147
Manche sehen darin bereits ein Zeichen von (Schwarm-)Intelligenz. Vgl. zu diesem Phänomen Kaspar F (2015); Hofmann L (2014); Schimmelpfennig C, Jenewein W (2014). Eine moderne Form menschlicher Schwarmaggressivität ist im Zeitalter der digitalen Kommunikationstechnik der sog. „Shitstorm“; vgl. dazu Folger M (2014), Scherg C (2011) und http://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Shitstorm. Zum verwandten Phänomen des Herdentriebs s. o. Fn. 134 (zu Kap. 4).
 
148
Dazu auch Fülöp S (2014, S. 67, 68); Franziskus (2015), Abs. 49, 56, 106 ff., 110, 113, 178, 197, 201.
 
149
Dies gilt insbesondere für die in Nordamerika und Europa allgegenwärtigen Verstöße gegen den oben im Text erwähnten zukunftsethischen Imperativ. Vgl. Paech N (2015, S. 57 ff., 99 ff.).
 
150
Ähnlich bereits Jonas H (1987) Kap. 2 ad II. vor 1. (S. 26): Die „nächste, tägliche Sphäre menschlicher Wechselwirkung … [sei] überschattet von einem wachsenden Bereich kollektiven Tuns, in dem Täter, Tat und Wirkung nicht mehr dieselben sind wie in der Nahsphäre, und der durch die Enormität seiner Kräfte der Ethik eine neue, nie zuvor erträumte Dimension der Verantwortung aufzwingt“. Vgl. auch Franziskus (2015), Abs. 56. Eine „organisierte Unverantwortlichkeit“ konstatiert Beck U (1988), 103 ff. in der von ihm beschriebenen „Risikogesellschaft“ (dazu als Gegenstrategie eine feedbackbasierte Re-Individualisierung von Schuld und Schuldbewusstsein postulierend Rauser K-D (2016, S. 26 ff.). In unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Zusammenhängen wird die Frage einer die persönliche Verantwortlichkeit des Einzelnen reduzierenden Funktion der Arbeitsteilung und der partiellen Unbeherrschbarkeit der von einem Unternehmen ausgehenden Risiken kontrovers thematisiert von Limbach J (1966, S. 118 f.) und Immenga U (1970, S. 123).
 
151
Vgl. Stein T (1998, S. 201 ff.); Tremmel J (2013a); Tremmel J (2014); Gesang B (2016, S. 109 ff., 113 ff., 122 ff.) Bemerkenswert auch Franziskus (2015), Abs. 53: Es sei „notwendig, leaderships (dazu auch ebd. Abs. 164) zu bilden, die Wege aufzeigen, indem sie versuchen, die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generationen unter Einbeziehung aller zu berücksichtigen, ohne die kommenden Generationen zu beeinträchtigen“. Auch sei es „unerlässlich, ein Rechtssystem zu schaffen, das unüberwindliche Grenzen enthält und den Schutz der Ökosysteme gewährleistet, bevor die neuen Formen der Macht, die sich von dem techno-ökonomischen Paradigma herleiten, schließlich nicht nur die Politik zerstören, sondern sogar die Freiheit und die Gerechtigkeit.“
 
152
Bahro R (1987) spricht von einem analog dem britischen „House of Lords“ einzurichtenden „House of The Lord“ (491) bzw. von einer „unsichtbaren Kirche“, die „das eigentliche Organ zur Artikulation und Interpretation der Gottheit“ sei und deren Aufgabe darin bestehen könne, „die ständige und möglichst hohe, differenzierte Bewusstheit über die allgemeinen Bedingungen und Notwendigkeiten unserer menschlichen Existenz, unserer gesamtnatürlichen Verantwortung und unseres weiteren Aufstiegs zur Freiheit, Wahrheit, Schönheit einzuüben und aufrechtzuerhalten“ (494). Vgl. dazu die Kritik von Stein T (1998, S. 209 ff., 223 ff., 271).
 
153
Vgl. zu diesem Thema die Hinweise bei Fn. 44 ff., 128 f. (zu Kap. 4) sowie bei Birnbacher D (1988, S. 258 ff.) (die ethische Zukunftsfähigkeit jedenfalls der „indirekten“ Demokratie grundsätzlich bejahend); Birnbacher D (2014, S. 111 ff.) (mit gleicher Grundtendenz wie zuvor); Gesang B (2014), 19 ff. (insb. 25); Gesang B (2016, S. 103 ff.); Stein T (2014, S. 50 ff.); Franziskus (2015, S. 75 ff.) (insbesondere Abs. 178, 181). Von einer „Diktatur des Jetzt“ spricht treffend Schellnhuber H J (2014, S. 42); Schellnhuber H J (2015a, S. 544) (Überschrift zu Kap. 24), 556.
 
154
Die Frage, ob die Abschaffung der Demokratie ein geeignetes und akzeptables Mittel wäre, um die künftige Generationen vor allzu egoistisch verfolgten Eigeninteressen der gegenwärtig lebenden Menschen wie insbesondere Politiker und Wähler zu schützen, ist Gegenstand der mögliche Denkverbote radikal hinter sich lassenden und der verneinenden Antwort gerade deshalb hohe Glaubwürdigkeit verleihenden Überlegungen von Jonas H (1987) Kap. 5 ad III.3.b (S. 262 f. mit der Überschrift „Der Vorteil totaler Regierungsgewalt“), Kap. 5 ad VI.4.a (S. 298 mit der Überschrift „Demoralisierende Wirkung der Despotie“), Kap. 6 ad II.A.3.c (S. 340: „Fanatismus mit all seinem Hang zur Erbarmungslosigkeit“). In der Bewertung übereinstimmend Stein T (1998, S. 11 ff., 201 ff., 267 ff., 270) (die nicht mit diktatorischen Regierungsformen, sondern gerade mit den „pluralistischen Verfahren der Demokratie“ große Hoffnungen im Hinblick auf eine „Stärkung der so dringend benötigten klugen Problemperzeption und Lösungssuche“ verbindet).
 
155
Die Gefahr einer „demokratisch nicht legitimierten Öko- bzw. Zukunftsdiktatur“ thematisiert im letzten Satz des Gliederungspunkts „Kernfragen“ auch Tremmel J (2014) für den Fall, dass die angedachte „Zukunftsinstanz“ mit der Befugnis ausgestattet werde, demokratisch beschlossene Gesetze aufzuhalten.
 
156
Vgl. Stein T (1998, S. 252 ff., 273); Stein T (2014, S. 59 ff.).
 
157
In diese Richtung weisend Birnbacher D (2003, S. 100 f.); Birnbacher D (2014, S. 118 ff.); Franziskus (2015), Abs. 175.
 
158
Sehr konsequent in diese Richtung argumentierend Bahro R (1987, S. 14 ff., 466 ff.); Paech N (2015, S. 113 ff., 143 ff.)
 
159
Vgl. zu diesem Phänomen Auer M (2009, 33 ff.).
 
160
Diese Frage nicht thematisierend Bahro R (1987); Paech N (2015) und Rauser K-D (2016).
 
161
Ähnlich Rauser K-D (2016), 5 („Evolutionary Suicide“), 26 f., 39; vgl. auch die von May E R (1988), 27 erwähnten Bemerkungen der früheren US-Präsidenten Truman, Eisenhover und Kennedy.
 
162
„Endeffekt“ ist in diesem Zusammenhang anthropozentrisch gedacht, insofern also ungenau.
 
Metadaten
Titel
Herrschaft, Risiko und Verantwortung beim Zugriff auf natürliche Lebensgrundlagen
verfasst von
Wolfgang Marotzke
Copyright-Jahr
2017
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-16698-4_4