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2019 | OriginalPaper | Buchkapitel

7. Herstellung

verfasst von : Martin Hinsch

Erschienen in: Industrielles Luftfahrtmanagement

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Das Kapitel widmet sich der Herstellung luftfahrttechnischer Erzeugnisse. Zunächst werden die Grundlagen der Herstellung luftfahrttechnischer Produkte dargestellt. Im Anschluss widmet sich der Text dem wichtigen Themenfeld der Qualitätssicherung bzw. herstellungsspezifischen Qualitätssystemen. Im Anschluss wird auf die Herstellung von Bauteilen, Komponenten und Modulen einerseits sowie auf die Aktivitäten eines Flugzeugherstellers andererseits eingegangen. Es folgt dann eine Auseinandersetzung mit dem Ausbau von VIP-Flugzeugen. Das Kapitel schließt mit einer Darstellung der Archivierungsanforderungen an die Herstellungsdokumentation ab.

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Fußnoten
1
Dem steht auch nicht entgegen, dass IATF und EN den Kunden und die Produktqualität in den Vordergrund stellen, während dies bei behördlich anerkannten Herstellungsbetrieben der Fokus auf die Sicherheit, Rückverfolgbarkeit und Nachweisführung gelegt wird.
 
2
in Anlehnung an Kiener et al. (2009), S. 13
 
3
IR Initial Airworthiness Part 21 – 21A.139 (a)
 
4
vgl. IR Initial Airworthiness Part 21 – 21A.145
 
5
vgl. IR Initial Airworthiness Part 21 – 21A.143 (a)(11)
 
6
vgl. GM No. 1 to 21A.139(a)
 
7
vgl. GM No. 1 to 21A.139(a)
 
8
vgl. GM No. 2 to 21.A.139(a) sowie AMC No. 1 und No. 2 to 21.A.139(b)(1)(ii)
 
9
vgl. IR Initial Airworthiness Part 21 – 21A.139 (b) (1), anzuwenden in Abhängigkeit vom Genehmigungsumfang
 
10
vgl. GM 21A.139(b)(1)
 
11
vgl. AMC No. 2 to 21A.122 und Abb.​ 3.​5 Unterkapitel 3.​1.​3, zulässig ist auch eine andere schirftlich geregelte Form der Zusammenarbeit.
 
12
vgl. GM No. 1 to 21A.139(a)
 
13
vgl. IR Initial Airworthiness Part 21 – 21A.139 (2)
 
14
vgl. GM No. 1 to 21A.139(b)(2)
 
15
Für die Auditerung siehe auch Unterkapitel 11.​3
 
16
vgl. IR Initial Airworthiness Part 21 – 21A.139 (2)
 
17
vgl. IR Initial Airworthiness Part 21 – 21A.139 (b) sowie EN 9100:2018 Abschn. 8.4.1, 8.4.2 sowie 9.1.
 
18
vgl. Kemmner (2009), S. 36
 
19
In Anlehnung an Hansmann (1997), S. 258
 
20
vgl. Kiener et al. (2009), S. 156
 
21
vgl. Kiener et al. (2009), S. 158
 
22
vgl. Kap. 6.4
 
23
Montagelinien kommen meist jedoch nur bei größeren Stückzahlen sowie komplexen Komponenten und Modulen zum Einsatz.
 
24
vgl. Hinsch (2019), S. 151, zugehörige Normenanforderungen siehe EN 9100:2018 Abschn. 8.5.1.2
 
25
So kann beispielsweise einfache Arbeit (z. B. Bestückung einer Platine) durch einen gering qualifizierten Mitarbeiter erfolgen, während abschließend nur die Prüfung durch einen ausgebildeten Techniker vorgenommen wird.
 
26
Dies ist insbesondere bei solchen Teilen/Produkten sinnvoll, deren (Rück)Transport im Falle von Reklamationen aufwendig wäre.
 
27
Die FAI wird auch als Erstartikelprüfung bezeichnet. Deren Bestandteile und Ablauf sind in der EN 9102 „Erstmusterprüfung“ beschrieben und gem. EN 9100:2018 Abschn. 8.5.1.3 vorgeschrieben. Vgl. auch Hinsch (2019), S. 152
 
28
Es ist nicht zulässig, Prototypen für die FAI heranzuziehen! Es muss sich um eine Qualification- bzw. Red-Label Unit handeln.
 
29
Die Anlieferung durch die Zulieferer erfolgt zumeist lediglich mit einem CoC und nicht mit einer EASA Form 1.
 
30
Singular: Niet; Plural: Niete, NICHT Nieten
 
31
ähnlich Harjes, Stechow (2007), S. 33
 
32
vgl. Harjes, Stechow (2007), S. 34
 
33
Eckardt, E. (2008), S. 58
 
34
Analog zu IR Initial Airworthiness Part 21 – 21A.127 (b)
 
35
Als Narrowbodies werden (Kurz- und Mittelstrecken-)Flugzeuge mit nur einem Sitzreihen-Gang (Single-Aisle) bezeichnet, z. B. Airbus A320 Familie, Boeing B737, Embraer oder Bombardier-Flugzeuge.
 
36
Als Widebodies werden (Langstrecken-)Flugzeuge mit zwei Gängen zwischen den Sitzreihen bezeichnet, z. B. Airbus A330, A340, A350, A380 sowie Boeing B767, B777, B787, B747. Im VIP Markt erfreuen sich insbesondere B747, B777 und A330 besonderer Beliebtheit.
 
37
Eine Badewanne ist z. B. nicht zulassungsfähig, weil sich das Wasser bei Turbulenzen unkontrolliert im Flugzeug ausbreiten und Systemschäden verursachen könnte. Für den Kunden sicht- und spürbare Zulassungsbeschränkungen ergeben sich vielfach auch aus den Bauvorschriften zum Brandschutz und zur Flugzeugevakuierung.
 
38
vgl. Buchabschnitt 4.6.2, die Bauteilentwicklung für VIP-Flugzeuge unterscheidet sich nur in Nuancen von den im Buchabschnitt 4.10 beschriebenen Verfahren.
 
39
Wird der Kabinenausbau nicht durch den Flugzeughersteller durchgeführt, das Flugzeug also bereits ausgeliefert bzw. für den Betrieb zugelassen wurde, so ist für Einbau und Installation sowie Änderungen an Struktur und Systemen ist die Erstellung von Instandhaltungsarbeitskarten (EASA Part 145) nötig. Demgegenüber werden für die Herstellung der Möbel von Herstellungsarbeitskarten verwendet (EASA Part 21/G) erforderlich. Dieser Unterscheidung zwischen Herstellung und Instandhaltung ist zwar wichtig, jedoch weniger aus praktischen Gründen, sondern vielmehr wegen luftrechtlicher Dokumentationsanforderungen.
 
40
Marginale Änderungen dürfen indes auch durch die Produktion ohne unmittelbare Rücksprache mit dem Engineering durchgeführt werden. Dabei werden die Anpassungen auf Basis eines Redlining-Verfahrens durch autorisierte Mitarbeiter direkt in die Zeichnungen eingetragen und in einer extra Redlining-Übersichtsliste vermerkt. Der zuständige Bauteilentwickler im Engineering hat diese Änderungen spätestens bis zur finalen Fertigstellung des Bauteils (Freigabe) in die offzielle Zeichnungsrevision einzutragen. Dadurch ist nach der Bauteilfreigabe sichergestellt, das der Bauzustand des Bauteils mit der Bauteilzeichnung übereinstimmt.
 
41
vgl. GM 21A.165(d) und (h)
 
42
vgl. GM 21A.165 (d) und (h)
 
Literatur
Zurück zum Zitat Deutsches Institut für Normung e.V.: DIN EN 9100:2018 - Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen an Organisationen der Luftfahrt, Raumfahrt und Verteidigung. 2018 Deutsches Institut für Normung e.V.: DIN EN 9100:2018 - Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen an Organisationen der Luftfahrt, Raumfahrt und Verteidigung. 2018
Zurück zum Zitat Eckardt, E.: Schritt für Schritt. In Lufthansa Magazin, Nr. 58 August 2008, S. 50 – 58, 2008 Eckardt, E.: Schritt für Schritt. In Lufthansa Magazin, Nr. 58 August 2008, S. 50 – 58, 2008
Zurück zum Zitat European Aviation Safety Agency – EASA: Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part 21. Annex I to ED Decision 2012/020/R. Issue 2. Oct. 2012 European Aviation Safety Agency – EASA: Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part 21. Annex I to ED Decision 2012/020/R. Issue 2. Oct. 2012
Zurück zum Zitat Hansmann, K.W.: Industrielles Management. 5. Aufl., München, 1997 Hansmann, K.W.: Industrielles Management. 5. Aufl., München, 1997
Zurück zum Zitat Harjes, I.M.; Stechow, M.: Von der Dockfertigung zur Fließfertigung. In: Industriemanagement, Nr. 23, S. 32 – 34, 2007 Harjes, I.M.; Stechow, M.: Von der Dockfertigung zur Fließfertigung. In: Industriemanagement, Nr. 23, S. 32 – 34, 2007
Zurück zum Zitat Hinsch, M.: Qualitätsmanagement in der Luftfahrtindustrie - EN 9100:2018 - Einführung und Anwendung in der betrieblichen Praxis. 4. Aufl.; Berlin, Heidelberg 2019 Hinsch, M.: Qualitätsmanagement in der Luftfahrtindustrie - EN 9100:2018 - Einführung und Anwendung in der betrieblichen Praxis. 4. Aufl.; Berlin, Heidelberg 2019
Zurück zum Zitat Kemmner, G.-A.: Ein Leitfaden für ständig kritisierte Fertigungssteuerer. In: Productivity Management, Bd. 14.2009, 3, S. 36-38, 2009 Kemmner, G.-A.: Ein Leitfaden für ständig kritisierte Fertigungssteuerer. In: Productivity Management, Bd. 14.2009, 3, S. 36-38, 2009
Zurück zum Zitat Kiener, S.; Maier-Scheuback, N.; Obermaier, R.; Weiß, M.: Produktionsmanagement. 9. Aufl., München, 2009 Kiener, S.; Maier-Scheuback, N.; Obermaier, R.; Weiß, M.: Produktionsmanagement. 9. Aufl., München, 2009
Metadaten
Titel
Herstellung Herstellung
verfasst von
Martin Hinsch
Copyright-Jahr
2019
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-58804-8_7

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