In diesem Kapitel werden die THG-Emissionen dargelegt, welche für Automobile mit unterschiedlichen Energieträgern und Antriebstechnologien einhergehen. Die Erhebung der THG-Emissionen erfolgt gemäß der Systematik einer
Lebenszyklusanalyse (LCA). Die Verwendung von spezifischen THG-Emissionen ist u. a. für Vergleichszwecke vorteilhaft. Spezifische Emissionen werden auch als Emissionsfaktoren bezeichnet. Von besonderer Relevanz ist der Emissionsfaktor von Strom, da sich dieser
für alle elektrischen Antriebstechnologien und strombasierten Kraftstoffe signifikant
auf die gesamten THG-Emissionen auswirkt, welche mit diesen Technologien einhergehen. Es wird
ein erneuerbarer Strombezug definiert, bei welchem nachweislich keinerlei direkte
THG-Emissionen durch konventionelle Stromerzeugungsanlagen hervorgehen. Zudem
werden bestehende Grünstromprodukte hinsichtlich ihrer Verursachergerechtigkeit
bewertet. Letztlich werden die Emissionsfaktoren
für unterschiedliche Strombezugsvarianten abgeleitet.
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Emissionsfaktoren setzen die Emissionsmenge in Beziehung mit einer die Emission verursachenden Aktivität, wie beispielsweise die Nutzung von Stoffen (z. B. Bezug auf das Gewicht, Volumen oder Energiegehalt eines Stoffes) oder Technologien (z. B. Bezug auf die Dauer oder Wegstrecke bei der Nutzung einer Technologie).
Einsatz lediglich bei Diesel aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen – vollständige Substituierung des bisher verwendeten Wasserstoffs aus Dampfreformierung durch (grünen) erneuerbaren Wasserstoff EE-H2 in Deutschland würde eine THG-Minderung des in den Verkehr gebrachten Diesels von circa 1,3 % ermöglichen [8, S. 42].
„Bsp.: wird auf bestehender Ackerfläche in Deutschland mehr für einen neuen Markt (z. B. Biokraftstoffe) produziert, so müssen an anderer Stelle die Produkte den bisher versorgten Markt (z. B. Nahrungs- oder Futtermittel) erzeugt werden“ [13, S. 9].
Durch Gutschriften sind negative Emissionsfaktoren möglich – Standardwert bei 80 % Gülle, 20 % Mais mit abgedeckten Gärrestlager: \(-12\, \text g_{{{\text{CO}}_{2\text{eq}} }} /\text{MJ} \) [19].
TTW-Emissionsfaktoren: \(264{,}54\,\text {g}_{{{\text{CO}}_{2} }} /\text{kWh}\) für Benzin, \(267{,}64\,\text {g}_{{{\text{CO}}_{2} }} /\text{kWh}\) für Diesel und \(203{,}81\,\text {g}_{{{\text{CO}}_{2} }} /\text{kWh}\) für CNG.
Detaillierte Analysen enthält [65, S. 42–49] – für die heutige Zellfertigung wird ein Energiebedarf von 11 kWh/kg bei einer Energiedichte von 115 Wh/kg angenommen (ca. 100 kWhel je Kilowattstunde Batteriekapazität). „Bereits heute ist nach Angaben von VW bei hoher Produktionsauslastung und in einem eingeschwungenen Serienprozess ein Stromverbrauch von 50 kWhel pro kWh Batterie (bei einer Energiedichte von 115 Wh/kg) erreichbar“ [65, S. 44].