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2010 | Buch

Hochbaukosten – Flächen – Rauminhalte

DIN 276 – DIN 277 – DIN 18960 Kommentar und Erläuterungen

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Über dieses Buch

Auch bei den bau- und wohnungsrechtlichen Bestimmungen der öffentlichen Hand, die zuletzt zum 1. Januar 2004 aktualisiert wurden, ist nicht anzun- men, dass sie in absehbarer Zeit geändert werden müssten, so dass das Buch mit dieser Au age dem Anwender auch in Zukunft eine sichere Hilfe bei Fragen der Kostenermittlungen sein kann. Berlin, Juli 2008 Peter J. Fröhlich Vorwort zur 14. Au age Nachdem im Februar 2005 Neufassungen der drei Teile von DIN 277 über die Ermittlung von Grund ächen und Rauminhalten im Hochbau herausgegeben wurden, konnte jetzt auch die Überarbeitung von DIN 276 über die Ermittlung und Gliederung der Baukosten abgeschlossen werden. Die neuen Fassungen der beiden Normen enthalten nur wenige substantielle Änderungen, die sich in der Praxis bei der Ermittlung der geometrischen Werte und der Gliederung der Baukosten auswirken. Unabhängig davon ist jedoch die Kenntnis der Normentexte im Einzelnen notwendig, um Missverständnisse zwischen den am Bau Beteiligten im Einzelfall auszuschließen. Das Werk enthält weiterhin einen Auszug aus der gültigen Baunutzungsverordnung, der bei der Klärung von Fragen über die Bebaubarkeit von Grundstücken hilfreich sein soll, sowie die am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Verordnungen zum Wohnun- baurecht. Der Autor hofft, damit dem Anwender eine aktuelle und sichere Arbeitshilfe an die Hand zu geben. Berlin, März 2007 Peter J. Fröhlich 8 Einleitung 1. Entstehung, Zweck und Entwicklung der Normen DIN 276 und DIN 277 Die Normen DIN 276 und DIN 277 wurden zum ersten Mal im August 1934 herausgegeben.

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Entstehung, Zweck und Entwicklung der Normen DIN 276 und DIN 277

Die Normen DIN 276 und DIN 277 wurden zum ersten Mal im August 1934 herausgegeben. Ihr gleichzeitiges Erscheinen unterstreicht die von Anfang an beabsichtigte sachliche Verfl echtung beider Normen. Sie hießen damals DIN 276 „Kosten von Hochbauten und damit zusammenhängenden Leistungen“ und DIN 277 „Umbauter Raum von Hochbauten“

Wortlaut

Diese Norm wurde vom NABau Arbeitsausschuss NA 005-01-05 AA „Kosten im Hochbau“ erarbeitet. Der Teil 1 gilt für den Hochbau; Teil 2 für den Ingenieurbau ist in Vorbereitung.

Hochbau

DIN 276-1 – Kommentierung

Nach einer Anwendungszeit von 13 Jahren wurde die Norm DIN 276, Ausgabe Juni 1993, den Regeln der Normung entsprechend überarbeitet und im November 2006 in einer neuen Fassung herausgegeben. Gegenüber der alten Ausgabe wurden nur wenige sachliche, dafür jedoch umfangreiche redaktionelle und semantische Änderungen vorgenommen, so dass im Ganzen betrachtet die Auswirkungen auf die praktische Kostengliederung von Bauwerken nicht wesentlich waren.

Muster Kostenschätzung

Bauvorhaben:

Muster Kostenberechnung – Blatt 1

Bauvorhaben:

Muster Kostenanschlag – Blatt 1

Bauvorhaben:

Begriffe, Ermittlungsgrundlagen

Wortlaut

Diese Norm wurde vom NABau-Arbeitsausschuss »Flächen- und Raumberechnungen« erarbeitet.

DIN 277-1 – Kommentierung

Als mit der wirtschaftlichen Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg auch die Normung technischer Sachverhalte intensiviert und ausgedehnt wurde, sah sich das Deutsche Institut für Normung (damals: Deutscher Normenausschuss – DNA) veranlasst, das Normenwerk neu zu organisieren, wobei u.a. fünfstellige Zählnummern für die Normen eingeführt wurden. Dabei wurden den einzelnen technischen Bereichen bestimmte Zahlenblöcke zugeordnet, um die Übersichtlichkeit zu verbessern und eine sachbezogene Gliederung zu ermöglichen, z. B. die Nummerngruppe 18000 für das Bauwesen oder 52000 für die Materialprüfung.

Farbige Bilderläuterungen

Systematik der Begriffe in DIN 277-1

Gliederung der Netto-Grundfl äche (Nutzfl ächen, Technische Funktionsfl ächen, Verkehrsfl ächen)

Wortlaut

Diese Norm wurde vom NABau-Arbeitsausschuss »Flächen- und Raumberechnungen« erarbeitet.

DIN 277-2 – Kommentierung

Nachdem mit der ersten Veröffentlichung von DIN 277 im Jahre 1934 lediglich das Verfahren zur Ermittlung von Rauminhalten (»Umbauter Raum«) geregelt wurde, ist die Norm erst in der Neufassung von 1973 durch die Aufnahme von Regeln zur Flächenberechnung zu der umfassenden Grundlagennorm für das Bauwesen und damit dem Anspruch des Haupttitels – »Grundfl ächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau« – gerecht geworden. Durch die Anwendung im öffentlich geförderten Wohnungsbau wie auch bei den Bauvorhaben des Bundes, der Länder und der Gemeinden hatte sie sich als unentbehrliches Hilfsmittel für die Planung, die Kostenermittlung und die Bewertung von Bauwerken erwiesen. Mit dem gesteigerten Umfang und der zunehmenden Komplexität der Bauten ergab sich jedoch in den siebziger Jahren die Notwendigkeit, insbesondere bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit öffentlicher Bauvorhaben, differenziertere Vergleiche an zustellen zu können, als z. B. lediglich die Gesamtbaukosten der Gesamtnutzfl äche gegenüberzustellen. Darüber hinaus hatte man erkannt, dass es zu nicht verwertbaren Ergebnissen führte, wenn man Gebäude unterschiedlicher Zweckbestimmung miteinander verglich.

Mengen und Bezugseinheiten

DIN 277-3 – Darstellung und Kommentierung

Die gesamten Herstellungskosten eines Bauwerkes bereits in einem frühen Planungsstadium möglichst genau zu ermitteln, ist neben der Planung selbst die wichtigste Aufgabe des Bauherren bzw. seines beauftragten Architekten. Auch bei fortgeschrittener Planung können die Kosten jedoch nur annäherungsweise genau berechnet werden, da die tatsächlichen Aufwendungen erst nach der Fertigstellung, wenn die Rechnungen der am Bau beteiligten Unternehmen vorliegen, festgestellt werden können. Das Ausmaß der Ungenauigkeit, der allen Kostenschätzungen zu früheren Zeitpunkten anhaftet, hängt im Wesentlichen davon ab,

Nutzungskosten im Hochbau

Wortlaut

Unterhaltsreinigung: Untergliederung nach Materialoberfl ächen und Nutzungsarten möglich

DIN 18960 – Kommentierung

Nachdem mit der Erarbeitung der Normen DIN 276 und DIN 277 im Jahre 1934 Instrumente zur Ermittlung und Kontrolle der Herstellungskosten von Bauwerken geschaffen und in den folgenden Jahrzehnten laufend weiter entwickelt worden waren, wurde Anfang der siebziger Jahre die Notwendigkeit erkannt, auch für die durch ihre Nutzung entstehenden Kosten (Bau nutzungs kosten) einheitliche Ermittlungsgrundlagen für die Feststellung und Fortschreibung zu schaffen. Baunutzungskosten spielen im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung einer Bauinvestition und für eine durchgängige Kosten-Nutzen-Analyse eine bedeutende Rolle. Hier klaffte seit langem eine Lücke, da für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen in den verschiedenen Bereichen, z. B. für den Wohnungsbau, für die Ermittlung der Haus halts an sätze der öffentlichen Hand und für privat genutzte Gebäude und Grund stücke, unterschiedliche, voneinander stark abweichende Ermittlungsmetho den bestanden.

Bau- und wohnungsrechtliche Verordnungen

Wohnungsrechtliche Bestimmungen

Tabellarische Übersicht über Inkraftsetzung und Fundstellen

Auszug aus der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO)

1. Wird im Flächennutzungsplan das allgemeine Maß der baulichen Nutzung dargestellt, genügt die Angabe der Geschossfl ächenzahl, der Baumassenzahl oder der Höhe baulicher Anlagen.

17. Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen(Zweite Berechnungsverordnung – II. BV)

1. Diese Verordnung ist anzuwenden, wenn 1. die Wirtschaftlichkeit, Belastung, Wohnfl äche oder der angemessene Kaufpreis für öffentlich geförderten Wohnraum bei Anwendung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder des Wohnungsbindungsgesetzes, 2. die Wirtschaftlichkeit, Belastung oder Wohnfl äche für steuerbegünstigten oder freifi nanzierten Wohnraum bei Anwendung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, 3. die Wirtschaftlichkeit, Wohnfl äche oder der angemessene Kaufpreis bei An wendung der Verordnung zur Durchführung des Wohnungs gemein nützigkeits gesetzes zu berechnen ist.

Verordnung zur Berechnung der Wohnfl äche(Wohnfl ächenverordnung – WoFlV)

1. Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfl äche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden. 2. Zur Berechnung der Wohnfl äche sind die nach § 2 zur Wohnfl äche gehörenden Grundfl ächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfl äche anzurechnen.

Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten(Betriebskostenverordnung – BetrKV)

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erb bau berechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Neben gebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Ar beits leistungen des Eigentümers oder des Erbbaube rechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatz steuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.

Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten(Verordnung über Heizkostenabrechnung – HeizkostenV)

1. Diese Verordnung gilt für die Verteilung der Kosten 1. des Betriebs zentraler Heizungsanlagen und zentraler Warm wasser versor gungsanlagen, 2. der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser, auch aus Anlagen nach Nummer 1, (Wärmelieferung, Warm wasserlieferung) durch den Gebäudeeigentümer auf die Nutzer der mit Wärme oder Warmwasser versorgten Räume.

Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen(Neubaumietenverordnung 1970 – NMV 1970)

1. Diese Verordnung ist anzuwenden auf preisgebundene Wohnungen, die nach dem 20. Juli 1948 bezugsfertig geworden sind oder bezugsfertig werden.

Metadaten
Titel
Hochbaukosten – Flächen – Rauminhalte
Copyright-Jahr
2010
Electronic ISBN
978-3-8348-9804-3
Print ISBN
978-3-8348-0933-9
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8348-9804-3