2013 | OriginalPaper | Buchkapitel
Höheres Entgelt für personenbezogene Dienstleistungen – eine überfällige Korrektur?
verfasst von : Prof. Dr. Irene Raehlmann
Erschienen in: Dienst am Menschen - unter Wert?
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Arbeitsbewertungssysteme und Eingruppierungsgrundsätze, die zuvor thematisiert wurden (vgl. Kap. 3.3 bis 3.6), werden in Rahmentarifverträgen geregelt, und sie können zu einer Erhöhung, aber auch zu einer Absenkung der Entgelte führen. Bei der Mehrzahl der Vereinbarungen handelt es sich hingegen um Vergütungs- bzw. Entgelttarifverträge, die zumindest zu einer nominellen Erhöhung, in der Regel jedoch zu einer realen Anhebung der Einkommen führen sollen (vgl. Müller-Jentsch 1997: 225 ff.). Diese beiden Tarifverträge stellen sozusagen die zwei Seiten einer Medaille dar, d. h. sie bestimmen, wenn auch in unterschiedlicher Weise, die jeweilige Entgelthöhe.