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29.05.2013 | IFRS | Schwerpunkt | Online-Artikel

Leasingbilanzierung nach IFRS

verfasst von: Sylvia Meier

2:30 Min. Lesedauer

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Die neue Leasingbilanzierung nach IFRS ist zwar noch Zukunftsmusik - doch für die Praxis haben Änderungen in den Rechnungslegungsvorschriften sowohl organisatorisch als auch in der bilanziellen Darstellung große Bedeutung. Vor allem organisatorisch gilt es, frühzeitig Anpassungsbedarf zu erkennen und umzusetzen.

Zielsetzung der neuen Leasingbilanzierung nach IFRS ist, dass die Informationen zur Bilanzierung effizient und zeitnah erstellt werden können und auch für Zwecke des Controllings verwendet werden können.

Ausgangssituation

Die Unternehmenswelt hat bisher die Situation, dass eine Vielzahl von Leasingverträgen (Miet-, Pacht-, Leasingverträge) eingegangen werden mit verschiedenen Vertragsgegenständen und - konditionen. So werden beispielsweise Geschäftsräume gemietet, Fahrzeuge geleast u.v.m. Die Leasingraten, Kosten, Vertragslaufzeiten und verschiedenen Klauseln unterscheiden sich dabei. Jeder Vertrag hat aber für sich gesehen auch Auswirkung auf die Bilanzierung. Erschwerend kommt hinzu, dass für die verschiedenen Vertragstypen häufig auch verschiedene Abteilungen zuständig sind. Wie soll ein Unternehmen hier eine einheitliche Leasingstrategie finden? In der Bilanz wird bisher zwischen Mietleasingverhältnis und Finanzierungsleasingverhältnis unterschieden. Die Zuordnung erfolgt häufig nach Ermessen. Doch die Auswirkung ist erheblich: So wird die Position entweder als Verbindlichkeit oder die geleisteten Leasingraten als Aufwand erfasst.

Bilanzierung nach neuem Standard

Der IASB hat einen einen neuen überarbeiteten Entwurf (Re-Exposure Draft, Re-ED) veröffentlicht, der die Leasingbilanzierung nach IFRS neu regeln soll. Der Erstentwurf aus dem Jahr 2010 wird damit überarbeitet. Die Neuregelungen gelten für Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr – denn dann erfolgt eine Bilanzierung. Für Leasingnehmer gilt dann: Das Nutzungsrecht wird auf der Aktivseite als Vermögenswert erfasst. Auf der Passivseite wird entsprechend eine Verbindlichkeit aufgenommen. Operating-Leasingverhältnisse soll es künftig nicht mehr geben.

Der neue Entwurf unterscheidet – je nach Leasingverhältnis – zwischen der beschleunigten Aufwands- und Ertragserfassung (Typ A) und der linearen Ertragserfassung (Typ B). Der vorliegende Entwurf zeigt: Die Leasingbilanzierung wird nicht weniger komplex. Mit den Neuregelungen ergeben sich erhebliche Auswirkungen sowohl für den Leasingnehmer als auch den Leasinggeber.

Hinweis: Bis 13. September kann der Entwurf von der Öffentlichkeit kommentiert werden. Es ist damit zu rechnen, dass auch hier kritische Stimmen laut werden - denn die Leasingbilanzierung wird mit diesen Regelungen sehr komplex. Das letzte Wort scheint hier noch nicht gesprochen zu sein.

Doch was bedeuten Neuregelungen bei der Leasingbilanzierung für ein Unternehmen und dabei den verschiedenen Abteilungen? In seinem Beitrag "Herausforderungen durch die neue Leasingbilanzierung nach IFRS" beschreibt Dr. Fredor Zeyer den Inhalt und die Implikationen der Änderungen auf Basis des Entwurfs 2010. Dabei skizziert der Autor einen Zeitplan für die verschiedenen Prozesse und die jweiligen Auswirkungen. Dr. Zeyer betrachtet das Unternehmen dabei ganzheitlich und zeigt, wieviele Schnittstellen von generellen Änderungen bei der Leasingbilanzierung betroffen sind.

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