2014 | OriginalPaper | Buchkapitel
III. Verhältnis von Bewertungsstichtag und Entscheidungstag im Spruchverfahren
verfasst von : Behzad Karami
Erschienen in: Unternehmensbewertung in Spruchverfahren beim „Squeeze out“
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Das
Stichtagsprinzip
regelt die Frage, welcher Zeitpunkt für die Wertermittlung maßgeblich ist. Schließlich sind (Unternehmens-)Werte i. S. v. Bar- oder Gegenwartswerten zeitabhängig und subjektiv, d. h. die Wertvorstellungen eines Bewertungssubjektes ändern sich im Zeitablauf in Abhängigkeit von den verfügbaren Informationen, den individuellen Handlungsmöglichkeiten und -beschränkungen, dem allgemeinen Marktgeschehen, den Erwartungen über die künftige Entwicklung und vom Zielsystem. Vor diesem Hintergrund ist für jede Bewertung ein Tag zu bestimmen, auf welchen der maßgebliche Wert zu ermitteln ist. Dieser sog.
Bewertungsstichtag
ist immer ein bestimmter Tag, niemals ein Zeitraum, denn im deutschen Rechtssystem hängen wesentliche Rechtsfolgen vom Wert zum Bewertungsstichtag (sog.
Stichtagswert
) ab. Deshalb darf der Bewertungsstichtag nicht willkürlich festgelegt werden, denn dieser determiniert, welche finanziellen Überschüsse den bisherigen Unternehmenseignern bereits zugeflossen sind und daher im Rahmen der Wertermittlung grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden, und ab welchem Zeitpunkt zu erwartende bzw. bereits realisierte, aber noch nicht ausgeschüttete, finanzielle Überschüsse den künftigen (Allein-)Eigentümern zuzurechnen sind. Der Bewertungsstichtag kennzeichnet somit eine Zäsur in der Zeitachse, weil feststellbare vergangenheitsbezogene Ist-Daten von unsicheren zukunftsorientierten Plan-Daten getrennt werden, wobei gemäß dem
Grundsatz der Zukunftsbezogenheit
nur Plan-Daten für die Ermittlung eines theoretisch fundierten Barwertes maßgebend sind.