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14.06.2018 | Immobilienfinanzierung | Schwerpunkt | Online-Artikel

Baukindergeld setzt falsche Anreize

verfasst von: Christoph Berger

2:30 Min. Lesedauer

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Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) werden immer weniger Haushalte von Mietern zu Eigentümern. Auch das neue Baukindergeld werde daran nichts ändern – zumal es wohl teurer werde als geplant, so die Experten.

Im Mai 2018 haben die Fraktionsspitzen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf einer Klausurtagung eine umfangreiche Wohnrauminitiative für mehr Wohnraum, bezahlbare Mieten und Wohneigentum für Familien beschlossen. Dazu zählt auch das Baukindergeld, das rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 gelten soll. Demnach erhält dann – den Bundestagsbeschluss vorausgesetzt – jede Familie pro Kind und Jahr 1.200 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Recht auf das Baukindergeld hat jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie neu baut oder erwirbt.

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Wie wichtig Anreize wären, zeigen nun veröffentliche Berechnungen des IW auf Basis des Sozio-ökonomischen Panels. Demnach kauften im Jahr 2016 weniger als 600.000 Haushalte ihre erste Wohnimmobilie. 2013 waren es noch knapp 800.000 gewesen. Dabei betrifft der Rückgang vor allem die Ersterwerber in Städten – nur 1,2 Prozent der städtischen Haushalte haben demnach 2016 erstmalig Wohneigentum gekauft. Und das trotz der derzeitigen Niedrigzinsphase. Auf dem Land sei der Anteil im Vergleich dazu dagegen zuletzt wieder leicht auf 1,8 Prozent gestiegen.

Erwerbsnebenkosten sind zu hoch

Laut dem IW liegt der Haupthinderungsgrund für den Ersterwerb an den Erwerbsnebenkosten wie der steigenden Grunderwerbssteuer sowie den hohen Notar- und Maklergebühren. Prinzipiell setzt sich die Gesamtkostenermittlung bei dem Erwerb einer Bestandsimmobilie aus den möglichen Aufwendungen Kaufpreis, Erwerbsnebenkosten, Gutachterkosten, Renovierungs- und Umbaukosten sowie möglichen Abbruchkosten zusammen, wie es im Kapitel "Finanzbedarfsanalyse" des Springer-Fachbuchs "Immobiliengeschäft" heißt.

Doch das IW hat auch errechnet, dass die von der Bundesregierung für das Baukindergeld bis 2021 veranschlagten zwei Milliarden Euro selbst bei den derzeit niedrigen Ersterwerberzahlen nicht ausreichen dürften. Alleine für diese Legislaturperiode wären 3,25 bis 3,91 Milliarden Euro nötig. Je nachdem, ob beim Baukindergeld auch Kinder berücksichtigt werden, die nach dem Hauskauf auf die Welt kommen. Steige die Zahl der Ersterwerber, würden die Kosten noch weiter steigen.

Das Bestellerprinzip als Alternative

Zudem setzt das Baukindergeld nach Auffassung von IW-Immobilienexperte und Springer-Autor Michael Voigtländer die falschen Anreize: "Es besteht die Gefahr, dass vor allem der Neubau in strukturschwachen Gebieten angekurbelt wird, weil das Baukindergeld dort einen höheren Teil des Kaufpreises ausmacht." Um den Leerstand in diesen Regionen nicht zu vergrößern, sollte das Geld in strukturschwachen Regionen nur dann ausgezahlt werden, wenn eine bestehende Immobilie erworben werde.

Eine effektivere Wohneigentumförderung sieht er im Bestellerprinzip für Immobilienkäufe. Hierbei müsste der Auftraggeber die Kosten für den Makler tragen. Außerdem sollte die Grunderwerbsteuer so reformiert werden, dass Käufer von günstigeren Immobilien entlastet, die von luxuriösen Immobilien dagegen stärker belastet werden.

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