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08.03.2019 | Immobilienfinanzierung | Schwerpunkt | Online-Artikel

Das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf

verfasst von: Christoph Berger

2:30 Min. Lesedauer

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Derzeit wird diskutiert, ob das Bestellerprinzip auch für den Immobilienkauf eingeführt werden soll. Eine Entscheidung dafür würde zumindest die Kaufentscheidung einfacher machen, so eine aktuelle Studie.

"Das Bestellerprinzip, 2015 eingeführt, regelt beispielsweise bei der Vermittlung von Mietwohnungen, dass derjenige den Makler zu bezahlen hat, der diesen beauftragt", erklärt Susanne Ertle-Straub im Kapitel "Immobilienmarketing" des Springer-Fachbuchs "Grundlagen der Immobilienwirtschaft".

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Würde dieses Prinzip auch beim Erwerb von Immobilieneigentum gelten, also beim Immobilienkauf, würde die Provision der Makler voraussichtlich deutlich geringer ausfallen, als dies in Deutschland derzeit der Fall ist. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle IW-Studie von Springer-Autor Michael Voigtländer mit dem Titel "Das Bestellerprinzip in der Immobilienvermittlung".

Ortsübliche Courtage

Bisher gehört die Maklercourtage zu den Erwerbsnebenkosten, wie es im Kapitel "Einführung in die Immobilienwirtschaft" heißt. Zu diesen Kosten gehören darüber hinaus auch die Grunderwerbssteuer sowie Notar- und Amtsgerichtsgebühren. Die Höhe der Maklerprovision kann bis zu sechs Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer betragen, hat Voigtländer festgestellt. Tanja Müthlein und Thomas Hoffmann schreiben dazu im Kapitel "Finanzbedarfsanalyse" des Springer-Fachbuchs "Immobiliengeschäft": "Ist die Vermittlung der Immobilie durch einen Makler zustande gekommen, wird eine Maklercourtage fällig, wobei meistens der Käufer die Kosten übernimmt. Die Höhe der Maklercourtage ist nicht gesetzlich festgelegt, sodass meistens die 'ortsübliche Courtage' zum Ansatz kommt. Üblich sind je nach Region Sätze zwischen drei bis sechs Prozent (zzgl. MwSt.) des Kaufpreises." Abweichende Regelungen über die Höhe der Provisionssätze seien zwischen den Vertragsparteien möglich. Fällig wird die Provision bei Vertragsabschluss.

Die IW-Studie zeigt nach einem Nationenvergleich, dass in Ländern mit Bestellerprinzip die Maklerprovision geringer ausfällt als in Deutschland: In den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich oder Schweden müssten Hausverkäufer nur zwei Prozent des Kaufpreises als Provision aufbringen. Dies liege daran, dass ein Verkäufer aufgrund seiner Verhandlungsposition besser mit dem Makler über die Höhe der Provision verhandeln könne als ein Käufer. Außerdem würden Verkäufer in den genannten Ländern mehrere Angebote einholen. Danach könnten sie sich dann für den günstigsten Makler entscheiden.

Reduzierung der Kaufhürden

Michael Voigtländer ist sich sicher, dass sich durch das Bestellerprinzip mehr Menschen in Deutschland für einen Immobilienkauf entscheiden würden. Gerade in Deutschland gebe es nur einen geringen Anteil an Eigentümern, weil der Kapitalbedarf für Erwerbsnebenkosten und Eigenkapital enorm hoch sei. Wenn die Nebenkosten deutlich günstiger würden, könnte das die Kaufhürden reduzieren.

Was die Rolle der Makler betrifft, so nehmen sie laut dem Immobilienökonom auch weiterhin eine wichtige Rolle im Verkaufsprozess ein: "In Ländern mit Bestellerprinzip werden viel mehr Immobilien von Maklern verkauft als in Deutschland. Die Käufer wollen tendenziell lieber vom Profi kaufen, aber eben nur, wenn sie das finanziell verkraften können."

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