Sachsen will den ländlichen Raum vor allem für junge Familien attraktiv machen. Mit einer nun beschlossenen Förderrichtlinie wird der Immobilienerwerb, der Bau und die Sanierung finanziell unterstützt.
Sachsen stellt 2019 bis zu 40 Millionen Euro für die Sanierung, den Bau und den Erwerb von Wohneigentum in ländlichen Regionen bereit.
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"Mit dieser Förderrichtlinie bieten wir insbesondere jungen Familien eine attraktive Lebensperspektive im ländlichen Raum und tragen dazu bei, diesen insgesamt zu einem liebens- und lebenswerten Raum der Zukunft und Möglichkeiten weiterzuentwickeln", sagte Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller am 4. Dezember 2018 in Dresden nach einer Kabinettssitzung. Auf der war beschlossen worden, 2019 bis zu 40 Millionen Euro für staatlich geförderte Darlehen bereitzustellen, um selbstgenutztes Wohneigentum im ländlichen Raum zu schaffen, zu erweitern oder zu sanieren.
Mit dem zinsgünstigen Darlehen – die Rede ist von aktuell 0,75 Prozent Zins – sollen aber nicht nur Familien und junge Menschen unterstützt werden, sondern auch ältere, die ihr Wohneigentum sanieren oder altersgerecht umbauen wollen. Die Zinsbindung ist dabei übrigens auf 25 Jahre festgelegt, damit Eigentümer Sicherheit bei der Finanzierungsplanung erhalten.
Selbstnutzung ist Grundvoraussetzung
Die neue Richtlinie wird bereits Ende Dezember 2018 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank wird die zuständige Bewilligungsstelle sein. Im Einzelnen sieht "Wohneigentum im ländlichen Raum" folgende Finanzierungen vor:
- Bei der Baufinanzierung wird die Errichtung von Wohnraum, der Erwerb von bereits bestehendem Wohnraum sowie die Erweiterung von bestehendem Wohnraum gefördert. Dabei muss der Wohnraum vom Zuwendungsempfänger selbst genutzt werden. Die Höhe des Förderdarlehens liegt in diesem Bereich zwischen 10.000 und 80.000 Euro.
- Im Rahmen der Sanierungsfinanzierung wird die Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum, das bereits im Eigentum des Zuwendungsempfängers steht und selbst genutzt wird, gefördert. Hierzu zählen alle Maßnahmen, die den Wohnwert des selbstgenutzten Wohneigentums angemessen und zeitgemäß erhalten oder erhöhen. Die Höhe des Förderdarlehens liegt in diesem Bereich zwischen 8.000 und 40.000 Euro.
Neben der Selbstnutzung gilt zudem, dass
- die jährliche Summe der positiven Einkünfte eines Haushaltes bei Alleinstehenden 60.000 Euro nicht übersteigen darf,
- bei Ehe- beziehungsweise Lebenspartnern diese Summe 100.000 Euro nicht übersteigen darf,
- sich der Betrag für jedes Kind um 10.000 Euro erhöht,
- das Darlehen eine Laufzeit von höchstens 25 Jahren hat und während der gesamten Laufzeit fest verzinst ist. Dabei ist der bei der Antragstellung geltende Zinssatz maßgeblich.
Auch eine gesellschaftliche Herausforderung
Welche Faktoren Einfluss auf die Siedlungsentwicklung im ländlichen Raum haben, wird im Kapitel "Herausforderungen für das Flächenmanagement im ländlichen Raum – Handlungsoptionen für die Praxis" des Springer-Fachbuchs "Flächeninanspruchnahme in Deutschland" besprochen. Und Michael Voigtländer fügt der Frage nach der finanziellen Herausforderung des Immobilienerwerbs im Kapitel "Wann geht es zurück aufs Land?" des Springer-Fachbuchs "Luxusgut Wohnen" noch eine weitere Dimension hinzu: "Es stellt sich damit zunehmend die Frage, wie die Attraktivität ländlicher Regionen erhalten werden kann. Dies ist nicht nur eine ökonomische Frage, sondern auch eine gesellschaftliche Herausforderung, denn mit dem Abbau der Infrastruktur und der sich ausbreitenden Perspektivlosigkeit in der ländlichen Bevölkerung findet der Populismus einen immer größeren Nährboden."