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2014 | Buch

Immobilienrecht praxisnah

Basiswissen für Planer

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Über dieses Buch

Planer von Gebäuden müssen die wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge des Immobilienrechts kennen, denn vor der eigentlichen Planungsphase steht in vielen Fällen ein Grundstücks- oder Immobilienerwerb. Dadurch können sich bauplanungsrechtliche, maklerrechtliche, nachbarschaftsrechtliche und versicherungsrechtliche Fragestellungen ergeben, bei denen der Planer seinen Bauherrn beraten können sollte. Dieses Werk stellt die gesamte Breite des Immobilienrechts mit seinen diversen Teilgebieten in komprimierter und verständlicher Form dar. Es möchte insbesondere dem nichtjuristischen Baupraktiker fundierte Antworten auf immobilienrechtliche Fragestellungen geben.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einführung
Zusammenfassung
Immobilien sind weltweit eine wichtigen Wirtschaftfaktor. Es sind Wirtschaftgüter von in der Regel ganz erheblichem Wert. Sie können einzeln oder in ihrer Gesamtheit auf Grund von gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen erheblich an Wert gewinnen, aber auch verlieren. Daneben hat jede Immobilie für sich einen Lebenszyklus, während dessen der Wert einer Immobilie beispielsweise auf Grund ihrer Lage oder ihres baulichen Zustandes erheblich schwanken kann, mit gravierenden Auswirkungen auf die gesamte Vermögenssituation des jeweiligen Eigentümers.
Johannes Handschumacher
2. Immobilieneigentum
Zusammenfassung
Durch das Gesetz sind drei Formen des Immobilieneigentums geregelt, nämlich
Johannes Handschumacher
3. Immobilienerwerb
Zusammenfassung
Das Eigentum an einer Immobilie kann auf Grund verschiedenster Erwerbsvorgänge übergehen. In Betracht kommt grundsätzlich der Erwerb durch
Johannes Handschumacher
4. Das Grundbuch
Zusammenfassung
Die Grundbuchordnung (im folgenden GBO) ist das Gesetz, das sämtliche Verfahrensregeln für das Grundbuch enthält. Es stammt bereits aus dem Jahre 1898. Durch die Regelungen in der GBO sollte für das gesamte Deutsche Reich ein einheitliches Grundbuchrecht geschaffen werden.
Johannes Handschumacher
5. Grundstücksbelastungen
Zusammenfassung
Wegen seiner Dauerhaftigkeit und Werthaltigkeit ist das Grundstück ein geeignetes Objekt, um als Sicherheit für Gläubiger des Grundstückseigentümers zu deinen. Diese Verwendung als Sicherungsmittel ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen. Die Funktion als Sicherheit für einen Gläubiger erhält das jeweilige Grundstück durch die Eintragung von sogenannten Grundpfandrechten in das Grundbuch.
Johannes Handschumacher
6. Nachbarrecht
Zusammenfassung
Nach dem Grundsatz der Baufreiheit, der seine Grundlage in Art 14 GG findet, kann ein Grundstückeigentümer nach seinem Belieben mit dem in seinem Eigentum stehenden Grund und Boden verfahren. Will er sein Grundstück bebauen, so benötigt er eine Baugenehmigung. Liegen die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vor, so hat der Grundstückseigentümer einen Anspruch darauf, dass ihm diese Baugenehmigung erteilt wird. Ein Ermessenspielraum hat die Baugenehmigungsbehörde hierbei nicht.
Johannes Handschumacher
7. Gebrauchsüberlassung von Immobilien
Zusammenfassung
Der Grundstückseigentümer kann Dritten sein Grundstück einschließlich aufstehender Gebäude oder Gebäudeteilen zur Nutzung überlassen. Anders als beim Erbbaurecht oder bei den Dienstbarkeiten, bei dem der Grundstücksnutzer eine dingliche Rechtsstellung erhält, regelt sich das Verhältnis bei der Gebrauchsüberlassung rein schuldrechtlich auf der Basis vertraglicher Vereinbarungen.
Johannes Handschumacher
8. Maklerrecht
Zusammenfassung
Das Maklerrecht gehört – wie das Mietrecht – nicht zum unmittelbaren Kernbereich des Immobilienrechts. Da bei der Übertragung oder der Gebrauchsüberlassung von Immobilien sehr häufig Makler eingeschaltet werden, sollten auch die Grundzüge des Maklerrechts bekannt sein. Dies gilt sowohl für Käufer als auch Verkäufer oder Mieter oder Vermieter. In welchem Umfang das Maklerrecht in der Legislaturperiode 2013–2017 geändert wird, bleibt abzuwarten. Im Koalitionsvertrag ist sind jedenfalls einige Änderungen vorgesehen, so zum Beispiel, dass grundsätzlich der Auftraggeber des Maklers diesen zum bezahlen hat.
Johannes Handschumacher
9. Versicherungsrecht
Zusammenfassung
Die Immobilie ist in ihrem Bestand zahlreichen Risiken ausgesetzt. Eventuelle Schäden an der Substanz können den Eigentümer finanziell erheblich belasten.
Johannes Handschumacher
10. Steuerrecht
Zusammenfassung
Im folgenden Kapitel soll noch ein kurzer Überblick über die wichtigsten steuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Immobilie gegeben werden.
Johannes Handschumacher
11. Öffentliches Baurecht/Bauplanungsrecht
Zusammenfassung
Gegenstand der nachfolgenden Abhandlung ist das Bauplanungsrecht, weil sich die grundsätzliche Zulässigkeit der Bebauung eines Grundstücks und damit unmittelbar seine Werthaltigkeit aus den Vorschriften des Bauplanungsrechts und dem daraus folgenden Baurecht ergibt.
Johannes Handschumacher
Backmatter
Metadaten
Titel
Immobilienrecht praxisnah
verfasst von
Johannes Handschumacher
Copyright-Jahr
2014
Electronic ISBN
978-3-658-02278-5
Print ISBN
978-3-658-02277-8
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-02278-5