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25.08.2016 | Immobilienwirtschaft | Schwerpunkt | Online-Artikel

Grüne Mietverträge für nachhaltige Immobilien

verfasst von: Christoph Berger

2 Min. Lesedauer

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Im Jahr 2015 verfassten sechs Unternehmen Regelungs- und Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Gebäudenutzung. Eines der Unternehmen verkündete nun die Unterzeichnung seines ersten grünen Mietvertrags.

Unverbindliche Absichtserklärungen und zu kurze Pflichtenkataloge waren den Verfassern der Regelungs- und Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Gebäudenutzung "Grüne Mietverträge" zu wenig. Sie formulierten daher auf 71 Seiten ihren Blick auf das Thema. Vorschläge, kein unveränderliches Regelwerk, wie sie betonen.

Zu den im Jahr 2015 veröffentlichten Empfehlungen der dazu gegründeten Arbeitsgruppe gehören zum Beispiel

  • ein umwelt- und ressourcenschonender Umgang mit Energie, Wasser und Abfall,
  • die Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte bei der Bewirtschaftung des Mietobjekts – dies gilt auch beauftragte Dritte –,
  • der Austausch von Daten,
  • das Festhalten von Ansprechpartnern zu Nachhaltigkeitsthemen,
  • ein regelmäßig stattfindender Dialog,
  • das Bereitstellen von Arbeitshilfen für Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen,
  • das Führen eines Nutzerhandbuchs,
  • das Organisieren einer umweltfreundlichen Reinigung
  • die Etablierung eines Energiemonitorings und -managements,
  • die regelmäßige Ermittlung von CO2-Emissionen und
  • der Einsatz umwelt- und ressourcenschonender Materialien bei Umbauten.

Insgesamt werden 18 Regelungs- und die dazugehörigen Handlungsempfehlungen in der Broschüre vorgestellt und beschrieben.

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Auch Dr. Sergio Bińkowski befasst sich im Kapitel "Corporate Real Estate (I): Aufwertung des Immobilienbestandes mit Green Lease-Verträgen" des Springer-Fachbuchs "CSR und Finance" mit grünen Mietverträgen, die auch Green Lease-Verträge genannt werden. Er schreibt unter anderem: "Der Green Lease soll die Vertragsparteien zu einer nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung des Gebäudes anhalten und wird damit für Vermieter und Mieter zu einem entscheidenden Faktor für die Erfüllung ihrer Selbstverpflichtungen im Rahmen ihrer Corporate Social Responsibility. Außerdem bietet der Green Lease konkrete wirtschaftliche Vorteile; so können durch entsprechende vertragliche Regelungen Kosteneinsparungen erzielt und die Attraktivität von Immobilien am Markt gesteigert werden." Auch er verweist auf Regelungsempfehlungen – auf 50, die in "Green Lease – der grüne Mietvertrag für Deutschland" vorgestellt werden.

Union Investment, das Unternehmen wirkte an beiden hier erwähnten Regelungsempfehlungen mit, gab am 24. August 2016 bekannt, nun den ersten grünen Mietervertrag unterzeichnet zu haben. Mieterin ist die UBS (Luxembourg) S.A., die eine Bürofläche über 2.280 Quadratmeter im Objekt "K2 Dolce" am Standort Kirchberg in Luxemburg angemietet hat. Schwerpunkte der Klauseln zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und Energie bilden die Wahl umweltschonender Reinigungsmittel sowie bauökologische Anforderungen bei der Ausschreibung von Bauleistungen. Für Reinigungsmittel ist beispielsweise vorgeschrieben, dass sie einen Lösungsmittelanteil von weniger als zwei Prozent enthalten sollten. Im Fall von Umbauten in den Büroräumen sind umweltverträgliche Baumaterialien vorzuziehen.

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