01.03.2017 | Accounting & Reporting
In Kürze
Erschienen in: Controlling & Management Review | Ausgabe 2/2017
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Auszug
Die Bilanzkontrolle ist ein wichtiges und gleichzeitig nicht immer einfaches Thema für Unternehmen. Dennoch sollte besonders die eigene Rechnungslegung dem prüfenden Blick von außen standhalten können. Denn Jahresabschlüsse, die positive Zahlen aufweisen können und als richtig und korrekt eingestuft werden, sind die Visitenkarte einer Firma und können zudem ihre Integrität untermauern. Eine fehlerhafte Bilanzierung kann sich hingegen negativ auf das Vertrauen in ein Unternehmen auswirken. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat jetzt bekannt gegeben, welche Punkte schwerpunktmäßig 2017 in den Jahresabschlüssen von Unternehmen geprüft werden. Die DPR ist Teil des so genannten Enforcement-Verfahrens. Die Rechnungslegung von Unternehmen wird sowohl von der DPR, einer privaten Institution, als auch der staatlichen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft. Dabei wird beispielsweise stichprobenartig untersucht, ob die sogenannten International Financial Reporting Standards (IFRS), also die internationalen Rechnungslegungsvorschriften, die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden, eingehalten und richtig angewendet werden. Bestimmte Inhalte der Bilanz stehen dabei besonders im Fokus. Dazu gehören:-
Präsentation der finanziellen Messgrößen (Financial Performance)
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Finanzinstrumente: Unterscheidung zwischen Eigenkapitalinstrumenten und finanziellen Verbindlichkeiten
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Anhangangaben zu den Auswirkungen neuer Standards auf den IFRS-Konzernabschluss
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Anteile an anderen Unternehmen sowie ein
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Werthaltigkeitstest von Sachanlagevermögen