Erschienen in:
2019 | OriginalPaper | Buchkapitel
4. Individualarbeitsrecht
Zusammenfassung
Das Individualarbeitsrecht hat die einzelne Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Gegenstand. In Abgrenzung zu den vorgenannten kollektivrechtlichen Fragestellungen betrachtet das Individualarbeitsrecht die persönlichen wechselseitigen Verpflichtungen der Parteien aus dem Arbeitsvertrag. Gedanklicher Ausgangspunkt für die nachfolgende Darstellung ist daher das Arbeitsverhältnis.
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