Skip to main content

02.09.2016 | Informationswirtschaft | Schwerpunkt | Online-Artikel

Gleiches Recht für alle Daten

verfasst von: Detlev Spierling

2:30 Min. Lesedauer

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
print
DRUCKEN
insite
SUCHEN
loading …

Die jetzt vorgestellten finalen Leitlinien des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen zur Netzneutralität sollen einen diskriminierungsfreien Internetzugang für alle garantieren — und damit auch fairen Wettbewerb in der EU.

Welche Bedeutung die so genannte Netzneutralität heute für faktisch alle Unternehmen, ja sogar für unsere Gesellschaft insgesamt hat, erläutert Mike Friedrichsen im Buchkapitel "Der Einfluß der Netzneutralität auf die digitale Transformation" (auf Seite 187) folgendermaßen:

Ohne Netzneutralität können Netzbetreiber neuen oder missliebigen Dienstleistern den Zugang zu ihren Kunden erschweren und sich selbst an erste Stelle setzen, was zu einer Wettbewerbsverzerrung, Einschränkung der Meinungsäußerung und daraus resultierend zu Grundgesetzverstoß führen würde."

Der Springer-Autor verweist auf die USA, wo eine umfassende Studie unter Investoren durchgeführt wurde, um herauszufinden "ob eine fehlende Netzneutralität ein Risiko für das Geschäftsmodell darstelle". Die Studie kommt Friedrichsen zufolge zum Ergebnis, dass es eine Gleichberechtigung als auch einen fairen Wettbewerb auf dem Markt geben muss, damit jeder die gleichen Startbedingungen hat. Und auch die Nutzer würden einen Vorteil aus der Netzneutralität ziehen, da sie mehr und bessere Anwendungen und Dienste von einem wettbewerbsträchtigen Markt bekommen

Wenn vermehrt IT-Infrastrukturen und geschäftsprozessunterstützende Systeme per Fernzugriff aus der Cloud als Software-as-a-Service über das Internet genutzt werden, können Störungen im Datentransport für die betroffenen Anwender schwerwiegende Folgen haben. "Internetausfälle beeinträchtigen dementsprechend unmittelbar die Produktivität in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Fragestellungen der wirtschaftlichen und technologischen Robustheit des Internets rücken deshalb zunehmend in den Vordergrund", schreiben die drei Springer-Autoren des Buchkapitels "Transport und Bereitstellung digitaler Inhalte". 

Empfehlung der Redaktion

2016 | OriginalPaper | Buchkapitel

§ 12 Netzregulierungsrecht (mit Schwerpunkt TKG)

Der Regulierungsbegriff ist schillernd und zeichnet sich durch eine verwirrende Bedeutungsvielfalt aus. Im Öffentlichen Wirtschaftsrecht wird vielfach ein enges Verständnis zugrunde gelegt, wonach Regulierung netzbezogen zu begreifen und institutione

Nun hat das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) in Brüssel die finalen Leitlinien zur Netzneutralität mit ergänzenden Informationen, die das Thema zusammenfassend erläutern, veröffentlicht.

"Ziel der Leitlinien ist die einheitliche Anwendung der EU-Verordnung, um den Zugang zu einem offenen und freien Internet zu gewährleisten", erklärte Dr. Wilhelm Eschweiler, Vorsitzender von BEREC und Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Für die Einhaltung und Überwachung der Verordnung über den offenen Internetzugang in Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig.

Zero-Rating, Verkehrsmanagement und Spezialdienste

Zentrale Themen der BEREC-Leitlinien sind nach Angaben der Bundesnetzagentur insbesondere das so genannte Zero-Rating, Verkehrsmanagement und die Spezialdienste. “Zero-Rating liegt vor, wenn Anbieter von Internetzugangsdiensten Anwendungen, wie beispielsweise Musikstreamingdienste, nicht auf das Datenvolumen von Verbrauchern anrechnen. Das Verkehrsmanagement regelt die Art und Weise wie der Verkehr in den Netzen weitergeleitet wird. Spezialdienste sind Dienste, die eine optimierte Übertragungsqualität objektiv benötigen, wie zum Beispiel Voice over LTE (VoLTE). Die erweiterten Transparenzverpflichtungen verpflichten die Anbieter von Internetzugangsdiensten in den Verträgen beispielsweise ihre Übertragungsraten und Beschränkungen des Datenvolumens anzugeben“, erläutert die Aufsichtsbehörde.

Bei Verstößen gegen die Netzneutralität drohen bis zu 500.000 Euro Bußgeld

Bei Verstößen gegen die Netzneutralität drohen Internetanbietern relativ hohe Bußgelder: "Beschränkt ein Internetanbieter in unzulässiger Weise den Datenverkehr, können bis zu 500.000 Euro Bußgeld verhängt werden. Drosselt ein Internetanbieter das Datenvolumen seiner Kunden und informiert sie darüber nicht vollständig, werden Bußgelder bis zu 100.000 Euro fällig", schreibt die Bundesregierung auf ihrer Website.

print
DRUCKEN

Weiterführende Themen

Die Hintergründe zu diesem Inhalt