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2015 | OriginalPaper | Buchkapitel

Inklusion im Quartier – Wohn- und Investitionsmodelle der Zukunft

verfasst von : Dagmar Reiß-Fechter

Erschienen in: Zivilrecht im Wandel

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Das Thema Inklusion ist untrennbar mit der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verbunden. Die Grundsätze der UN-BRK lauten: Selbstbestimmung, Nichtdiskriminierung und Akzeptanz der Unterschiedlichkeit und Vielfalt der Menschen. Sie stehen unter dem Motto: „Nothing about us without us“.
Nach fünf Jahren der Geltung der UN-BRK ist zu fragen, inwieweit die Forderungen der UN-BRK im Bereich des Wohnens von behinderten Menschen umgesetzt wurden und welche Lösungsmöglichkeiten über die bisherigen Angebote hinaus entwickelt werden könnten.

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Fußnoten
1
Inklusion wird in der Soziologie sowohl als Begriff der soziologischen Systemtheorie verwendet als auch im Zusammenhang mit der Ungleichheitsforschung, die besagt, dass die gesellschaftlichen Verhältnisse so zu gestalten sind, dass sie Exklusion verhindern, Martin Kronauer, Inklusion – Exklusion: ein Klärungsversuch, Vortrag auf dem 10. Forum Weiterbildung des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung, Bonn, 8. Oktober 2007, PDF abgerufen am 01.09.2014.
 
2
Convention on the Rights of Persons with Disabilities vom 13.12.2006, in Kraft getreten 03.05.2008, BGBl. 2008, 2. Teil, S. 1419ff., Ratifikation Deutschland 24.02.2009, UN Behindertenrechtskonvention – UN-BRK.
 
3
Dieser Slogan war Motto des International Day of Disabled Persons 2004 der UN und hat sich in der Zwischenzeit auch in Deutschland etabliert.
 
4
Vgl. Teilhabebericht 2013 der Bundesregierung, S. 53.
 
5
Vgl. Teilhabebericht 2013 der Bundesregierung, S. 169ff.
 
6
Vgl. Teilhabebericht 2013 der Bundesregierung, S. 172.
 
7
Vgl. Teilhabebericht 2013 der Bundesregierung, S. 170ff.
 
8
Vgl. z. B. Art. 46, 48 und 37 BayBO.
 
9
Eine länderübergreifende aktuelle Übersicht ist zu finden unter www.​barrierefreiheit​.​de des Vereins der Behindertenverbände zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes.
 
10
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Bau und Verkehr vom 9. September 2014.
 
11
Mitteilung der Investitions- und Förderbank Niedersachsen vom 10. September 2014.
 
12
Die BRK-ALLIANZ wurde im Januar 2012 gegründet, um die Staatenberichtsprüfung für Deutschland zur UN-Behindertenrechtskonvention zu begleiten und einen Parallelbericht zu verfassen. In dieser Allianz haben sich insgesamt 78 Organisationen zusammengeschlossen, die im Wesentlichen das Spektrum der behindertenpolitisch arbeitenden Verbände in Deutschland repräsentieren.
 
13
Parallelbericht 2013, S. 36.
 
14
Die Bundesregierung richtete im Mai 2009 gem. Artikel 33 Abs. 3 UN-BRK die Monitoring-Stelle zur Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen am Deutschen Institut für Menschenrechte ein.
 
15
Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention: Die UN-Behindertenrechtskonvention: Ihre Bedeutung für Ämter, Gerichte und staatliche Stellen. Deutsches Institut für Menschenrechte, Positionen Nr. 6, Berlin 2012.
 
16
Wohnungsgenossenschaften sind den wohnungsgenossenschaftlichen Regionalverbänden zugeordnet, die wiederum im GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. vereint sind. Die Adressen der Regionalverbände sind zu finden unter www.​gdw.​de.
 
17
Pressemitteilung der Diakonie Deutschland vom 3. Mai 2013.
 
Metadaten
Titel
Inklusion im Quartier – Wohn- und Investitionsmodelle der Zukunft
verfasst von
Dagmar Reiß-Fechter
Copyright-Jahr
2015
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-45872-3_23