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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Input, Output, Outcome, Effektivität und Effizienz

verfasst von : Frank Nullmeier

Erschienen in: Handbuch zur Verwaltungsreform

Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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Rechtsstaatlichkeit bindet das Verhalten von Verwaltungen an Gesetz und Recht. Die Gesetzmäßigkeit ist zentrale Leitlinie der Verwaltungstätigkeit. Gegen diesen Grundsatz ist ein Verstoß nicht zulässig, ein Abwägen gegen andere Prinzipien nicht erlaubt. Diese strikte Bindung wird in der Bundesrepublik durch eine ausgebaute Verwaltungsgerichtsbarkeit überprüft und gesichert. Zwar ist Wirtschaftlichkeit ebenfalls ein tradiertes Kriterium der Verwaltungstätigkeit, doch hatte und hat es einen anderen Stellenwert. Die Gesetzmäßigkeit ist direkt in Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes normiert, während die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns auf einfachgesetzlichen Grundlagen ruht, soweit die Haushaltsplanung betroffen ist, sich auch aus Verfassüngsgrundsätzen herleitet. Die Versuche der Aufwertung der Wirtschaftlichkeit müssen rnithin den Weg der Gesetzmäßigkeit gehen, wenn sie wirtschaftliches Verwaltungshandeln als rechtlich geboten ansehen. An dem grundlegenden Primat der Gesetzmäßigkeit kann und darf auch der Trend zur verstärkten Berücksichtigung ökonomischen Denkens in der Administration nicht rütteln. Vielmehr muß den negativen Folgen eines vorrangig auf Recht- und Gesetzmäßigkeit orientierten Verwaltungshandelns wie Inflexibilität, Starrheit, Kompliziertheit, Umständlichkeit durch Nutzung der Verwaltungsspielräume und durch eine Neugestaltung und Flexibilisierung der rechtlichen Grundlagen der Adrninistration begegnet werden, nicht durch Formen eines Abwägens zwischen Wirtschaftlichkeit und Gesetzmäßigkeit.

Metadaten
Titel
Input, Output, Outcome, Effektivität und Effizienz
verfasst von
Frank Nullmeier
Copyright-Jahr
1998
Verlag
VS Verlag für Sozialwissenschaften
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-83673-1_35