Skip to main content

06.12.2022 | Instant Payment | Gastbeitrag | Online-Artikel

Echtzeitüberweisungen bieten ein riesiges Potenzial

verfasst von: Dr. Thorsten Völkel

3:30 Min. Lesedauer

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
print
DRUCKEN
insite
SUCHEN
loading …

Auch fünf Jahre nach der Einführung fristet die Echtzeitüberweisung in Europa ein Nischendasein. Die EU-Kommission möchte das ändern und hat vor kurzem einen Plan vorgestellt, um Institute zum Anbieten der Echtzeitüberweisung zu verpflichten.

Seit 2017 gibt es im SEPA-Raum die technischen Voraussetzungen, um Echtzeitzahlungen durchzuführen. Viele Banken und Sparkassen bieten ihren Kunden diesen Service bereits an. Entspannt zurücklehnen können sie sich deshalb aber nicht. Denn auch sie müssen prüfen, ob die bestehenden Lösungen ausreichen. Ich möchte hier exemplarisch zwei Punkte aufgreifen, die in dem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission enthalten sind:

  • Der Preis für eine Echtzeitüberweisungen darf nicht höher sein als der für eine herkömmliche SEPA-Überweisung - und diese ist bei Privatkunden in der Regel nicht gesondert bepreist.
  • Die Verfügbarkeit von Echtzeitüberweisungen muss rund um die Uhr gewährleistet sein.

Empfehlung der Redaktion

2022 | OriginalPaper | Buchkapitel

Zahlungsverkehrsgeschäft (Inland)

Das Zahlungsverkehrsgeschäft hat aus Sicht der Kreditinstitute eine hohe geschäftspolitische Relevanz, da geschäftsfähige natürliche oder juristische Personen in der Regel am Zahlungsverkehr teilnehmen (müssen). Der Kosten- und Rationalisierungsdruck von Seiten der Kreditinstitute ist seit Jahren hoch - andererseits können aus Kontoumsatzinformationen neue Geschäftsansätze abgeleitet werden. 

Beide Punkte werden die IT-Systeme der Banken vor enorme Herausforderungen stellen. Hier könnte sich eine bislang vorsichtige Investitionsbereitschaft nachteilig auswirken, die es offenbar in vielen Instituten bei der Einführung von Instant Payments gab. Statt die Systeme vollständig auf Echtzeitzahlungen umzustellen, so wie es zum Beispiel Banken in den Niederlanden getan haben, gab man sich in Deutschland oftmals mit Behelfslösungen zufrieden. Das zeigt sich zum Beispiel in der Tatsache, dass Sofortüberweisungen oftmals nur für bestimmte und nicht für alle Zahlungskonten verfügbar sind.

Vorhandene IT-Systeme stoßen an ihre Grenzen

Mit dem bisherigen Volumen kommt die bestehende Infrastruktur zurecht. Allerdings wurde im ersten Quartal 2022 nur etwa jede neunte Zahlung als Echtzeitüberweisung ausgeführt. Ein entscheidender Grund dafür ist, dass die Institute diese Transaktionen mit durchschnittlich 50 Cent bepreisen.

Durch die Pläne der EU-Kommission wird sich dies ändern. Denn entfällt der Preis, wird die Anzahl der in Echtzeit ausgeführten Überweisungen sprunghaft ansteigen. Die Frage ist, ob die vorhandenen Systeme in der Lage sind, diese signifikant höhere Transaktionszahl zu verarbeiten. 

Das bringt uns direkt zum nächsten Punkt: der Verfügbarkeit. Egal ob Wartungsarbeiten oder die Einführung neuer Releases; im Zahlungsverkehr kommt es immer mal wieder dazu, dass Systeme kurzfristig nicht verfügbar sind. Vor allem bei größeren Projekten wie dem im kommenden Herbst anstehenden Wechsel des SEPA-Schemas auf die neueste ISO-Version sind Ausfallzeiten von bis zu einer halben Stunde geplant.

Fraglich ist, ob dies auch in Zukunft möglich sein wird. Denn geht es nach den Plänen der EU-Kommission, müssen Banken und Sparkassen eine Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit gewährleisten. Damit muss eine Überweisung zu jeder Zeit innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger sein – 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, 365 Tage im Jahr. Wartungsarbeiten und Release-Wechsel müssen dann im Live-Betrieb durchgeführt werden. Darauf sind die wenigsten Systeme ausgerichtet.

Banken müssen jetzt Handlungsbedarf ermitteln

Schon dieser kurze Abriss zeigt, wie erheblich die Auswirkungen des EU-Entwurfs sind. Hinzu kommen weitere wichtige Themen wie die Frage, inwiefern Institute den automatischen Abgleich von Kontonummer und Empfängernamen sicherstellen können, der im Entwurf der EU-Kommission gefordert wird. 

Die Pläne werden als nächstes auf EU-Ebene verabschiedet. Geht es nach dem Willen der EU-Kommission, haben die Banken und Sparkassen dann sechs Monate Zeit, um die Voraussetzungen für den Empfang von Echtzeitüberweisungen zu schaffen. Für den Versand von Sofortüberweisungen soll es eine Frist von zwölf Monaten geben. 

Diese Fristen werden für eine Umsetzung vieler Maßnahmen nicht ausreichen - zumal im Vorfeld auch die finanziellen und personellen Mittel dafür eingeplant und bereitgestellt werden müssen. Die Institute sind deshalb gut beraten, die weitere Entwicklung dieses Themas aufmerksam verfolgen und schon jetzt intensiv zu prüfen, welcher Handlungsbedarf sich daraus für ihre Systeme ergibt.

Instant Payments als europäische Antwort

Die gute Nachricht ist: Echtzeitüberweisungen bieten auch ein riesiges Potenzial. Im Use Case mit Request to Pay etwa kann ein Händler direkt am Point of Sale über seine Bank eine Zahlungsaufforderung auslösen. Der Käufer erhält die Aufforderung als Push-Benachrichtigung in seiner Banking App und muss diese nur noch bestätigen. Dank Instant Payments erreicht die Zahlung den Empfänger, noch bevor dieser die Ware übergibt. 

Die Echtzeitüberweisung kann so ein wichtiger Baustein sein bei einer europäischen Antwort auf die Dominanz großer Konzerne wie Mastercard, VISA und Paypal. Genau das war auch der Gedanke bei der Einführung von Echtzeitüberweisungen 2017. Es ist gut, dass die EU-Kommission diesem Vorhaben neuen Schub verleiht.

print
DRUCKEN

Weiterführende Themen

Die Hintergründe zu diesem Inhalt

Das könnte Sie auch interessieren