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2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

9. Institutionenökonomische Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen

verfasst von : Robert Conrad

Erschienen in: Performance, Dynamik und Konvergenz im Banking

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Die vorangegangenen Analysen haben insgesamt deutliche Konzentrationseffekte sowohl auf Ebene der Sparkassen als auch der Verbundpartner im Betrachtungszeitraum gezeigt. Im Betrachtungszeitraum konnte das Volumen der erstellten Leistungen der Sparkassen (z. B. Kundenkredite (P2) deutlich gesteigert werden, bei gleichzeitig tendenziell rückläufigen Outputs (insbesondere Betriebsergebnisse (O2). Die Performer (Cluster A/B) zeigten bei dieser Entwicklung der Outputs relativ gesehen jedoch eine deutliche Verbesserung ihrer Positionierung innerhalb der westfälisch-lippischen Institute im Betrachtungszeitraum.

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Fußnoten
1
Gleichzeitig kommt der institutsspezifischen Bearbeitung und Bewertung der Analyseergebnisse eine wichtige Bedeutung zu, die hier nicht weiter vertieft werden soll. Auf Grundlage der Clusterzuordnung könnten Detailanalysen je Institut durchgeführt werden, um spezifische Handlungsfelder für die Institute ableiten zu können. Eine wesentliche Grundvoraussetzung für ein solches Vorgehen ist, dass die Institute ihre individuelle Clusterzuordnung kennen und die methodische Herleitung nachvollziehen können. In diesem Zusammenhang kann auch die Frage vertieft werden, inwieweit clusterspezifische Differenzierungsbedarfe bezüglich der Unterstützung bzw. Beratung von Instituten (z. B. Performer/Nicht-Performer) durch den Regionalverband vorhanden oder zukünftig sinnvoll sind.
 
2
Bei einer Betrachtung nach Regionalproporz sind derzeit in vier von sieben Bezirks-Arbeitsgemeinschaften Institute aller Cluster vertreten und in drei BAG ist jeweils ein Cluster aktuell nicht vertreten. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass der Zweck der Bezirks-Arbeitsgemeinschaften verstärkt in einem Informationstransfer zwischen den beteiligten Instituten liegt, der aufgrund der kleineren Gruppengröße sowie verbreiteter nachbarschaftlicher Beziehungen zwischen den Instituten einfacher als ausschließlich über den Regionalverband gelingen kann.
 
3
Bei der Betrachtung der aktuellen Besetzung von Gremien und Ausschüssen nach Institutsgröße sind in drei der fünf Größenkategorien Institute aller Cluster vertreten. In einer Größenkategorie ist ein Cluster sowie in einer weiteren Größenkategorie sind Institute aus zwei Clustern nicht vertreten.
 
4
Vgl. SVWL (2018a), eigene Berechnungen. Hinsichtlich der absoluten Verteilung zeigt sich eine weitgehende Gleichverteilung, da die Institute jedes Clusters mit 15 Plätzen (Cluster D) oder 19 Plätzen (Cluster A, Cluster B, Cluster C) in den Ausschüssen und Gremien des Regionalverbandes vertreten sind. Außerdem sind die Institute jedes Clusters auch in jedem Gremium mit mind. zwei Plätzen vertreten. Allerdings zeigt sich gerade in den Fachausschüssen absolut eine sehr unterschiedliche Beteiligung nach Clustern (zwischen zwei und sieben Plätzen), die sich jedoch in der Betrachtung über alle Gremien und Ausschüsse hinweg weitgehend wieder ausgleicht. Dies ist auch bei der Validierung des Bedarfs für die Ergänzung bestehender Beratungsfelder bzw. Schaffung neuer Beratungsfelder des Verbandes (z. B. Restrukturierungsprogramme, Fusionsberatung, Dynamisierungsunterstützung) zu berücksichtigen.
 
5
Bei der Bewertung des Zusammenhangs zwischen der Besetzung in Gremien und Ausschüssen und den vorangegangenen Analysen ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um die Besetzung im Jahr 2018 handelt, d. h., im Betrachtungszeitraum hat es hierbei möglicherweise Änderungen in der Besetzung gegeben. Außerdem kann es Verschiebungen aufgrund von vorangegangenen Zusammenschlüssen geben.
 
6
Dabei sollte auch der Zuschnitt der Bezirks-Arbeitsgemeinschaften überprüft werden, die sich inzwischen durch eine sehr verschiedene Anzahl von zugeordneten Sparkassen auszeichnen (siehe Abschnitt 4.​6.​1). Es könnte geprüft werden, ob sich eine künftige Aufteilung an den drei relevanten Regierungsbezirken des Landes NRW, namentlich Münster, Amberg sowie Detmold orientieren könnte bzw. die Aufteilung regelmäßig aufgrund stattfindender Zusammenschlüsse überprüft und angepasst wird.
 
7
Beide Nebenbedingungen werden bereits weitgehend durch eine Berücksichtigung von Dynamik und Performance gemäß der Clusterzuordnung erfüllt.
 
8
Hierbei ist jedoch der mögliche Wegfall der Multiplikatorenwirkung der behutsamen Performer (Cluster A), die sich einerseits durch die häufige Mitgliedschaft in zwei oder mehr Gremien und Ausschüssen sowie in der Überrepräsentation im Obleute-Ausschuss zeigt, kritisch zu berücksichtigen.
 
9
Dies wäre auch in der derzeitigen Struktur von Gremien und Ausschüssen möglich, da auf ein Institut rechnerisch 1,2 Plätze in Gremien und Ausschüssen kommen. Dies kommt der Definition von Mindestanforderungen für zu leistende Beiträge der Sparkassen gleich. Allerdings geht die Besetzung eines Platzes in einem Gremium oder Ausschuss noch nicht automatisch mit einer Aktivität einher.
 
10
Auch wenn im Beispiel beide Verbundpartner das wirtschaftliche Interesse besitzen, das jeweils eigene Produkt zu vertreiben, so liegt doch das verbundpartnerübergreifende Interesse darin, möglichst beide Produkte, aber mind. ein Produkt zu vertreiben, um beispielsweise die Kundenbindung zu erhöhen. Durch das langfristige wirtschaftliche Interesse sowie die normierten Aufgaben ist daher stets der gesamte Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe in die Betrachtung mit einzubeziehen.
 
11
Weitere mögliche Probleme (z. B. wettbewerbs- und kartellrechtliche Fragestellungen) werden hierbei nicht weiter berücksichtigt.
 
12
Dies gilt erst recht, wenn das für die Besetzung der Gremien und Ausschüsse der Regionalverbände vorgeschlagenes Modell von Haupt- und Nebenbedingungen auf überregionaler Ebene verwirklicht werden sollte. Die alternativ deutliche Erhöhung der Anzahl verfügbarer Plätze in Gremien und Ausschüssen alleine zum Zweck einen Proporz sicherzustellen, ist aufgrund möglicher negativer Folgewirken kritisch zu bewerten (z. B. Arbeitsfähigkeit).
 
13
Hinsichtlich des identifizierten Zusammenhangs zwischen Institutsgröße und Clusterzuordnung deutet dies darauf hin, dass die behutsamen Institute (Cluster A/C) hierbei deutlich überrepräsentiert sind (siehe Abschnitt 6.​4).
 
14
Unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Institutsgröße ergeben sich insbesondere beim Detaillierungsgrad von Anwendungen sowie der Möglichkeiten zur institutsspezifischen Konfiguration.
 
15
Vgl. Langschied (1993), 181.
 
16
Vgl. Langschied (1993), 182.
 
17
Die Repräsentation des Regionalproporzes ist entsprechend der Beteiligungsstruktur sichergestellt (siehe Abschnitt 4.​7.​1).
 
18
In gleicher Weise wäre auch eine Rotation nach den Parametern Performance/Dynamik denkbar. Allerdings sind hierbei die bereits aufgeführten Risiken zu berücksichtigen (siehe Abschnitt 9.1).
 
Metadaten
Titel
Institutionenökonomische Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen
verfasst von
Robert Conrad
Copyright-Jahr
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-30740-0_9