Skip to main content

1991 | Buch

Instrumente des Umweltrechts der früheren DDR

herausgegeben von: Prof. Dr. jur. Michael Kloepfer

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : Studien zum Umweltstaat

insite
SUCHEN

Über dieses Buch

Die Veröffentlichung gibt die Vorträge von Wissenschaftlern und Praktikern aus der früheren DDR anläßlich einer Tagung wieder, die am 28./29. Juni 1990 stattfand. Sie stand unter dem Titel "Instrumente des Umweltrechts in beiden deutschen Staaten". Da der Einigungsvertrag das Umweltrecht in der früheren DDR nicht vollständig beseitigt hat, sind die Bei- träge nicht nur von markantem historischem Interesse, sondern sie behalten auch nach der Vereinigung beider deutscher Staaten in gewissem Umfang praktische Bedeutung. Sie erleichtern darüber hinaus das Verständnis für die auftretenden Anpassungsprobleme.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Zum System der Instrumente des Umweltrechts in der DDR
Zusammenfassung
In dieser Phase der Herbeiführung der staatlichen Einheit Deutschlands und der mit dem Staatsvertrag und dem Umweltrahmengesetz bestimmten Übernahme der Kernbereiche des Bundes-Umweltrechts ist die Beschäftigung mit dem Umweltrecht der DDR eine besondere Forderung an die Rechtswissenschaft. Das Anliegen sollte sein, die Rechtsentwicklung in der DDR zu werten und vergleichend die Gestaltung des Umweltrechts zu fördern, Bewahrenswertes und Nicht-Bewahrenswertes aufzuzeigen, aber auch die Probleme der Überleitung und Angleichung sichtbar zu machen. Besonders sei auf Art. 16 Abs. 4 des Staatsvertrages verwiesen, der den Auftrag enthält, gemeinsam das Umweltrecht weiterzuentwickeln. Im einleitenden Beitrag soll es dabei um einen Überblick und verallgemeinernde einleitende Überlegungen gehen.
Ellenor Oehler
Verwaltung und Organisation des Umweltschutzes in der DDR
Zusammenfassung
Die aus der Brisanz der Umweltproblematik entspringende bewegte Entwicklung der Verwaltung und Organisation des Umweltschutzes, kompliziert durch ihren bereichsdurchdringenden und -übergreifenden Querschnittscharakter, wird in der DDR durch den Übergang von einer zentralistisch-administrativen zu einer rechtsstaatlich-dezentralisierten Verwaltung und Organisation der Gesellschaft insgesamt und den Zwang zur Überwindung teilweise katastrophaler Umweltverhältnisse in ihrer Dynamik noch verstärkt. Umweltverwaltung und -organisation in der DDR — untrennbar in die gesellschaftliche Gesamtentwicklung seit dem Herbst 1989 eingebettet — läßt sich am besten begreifen, wenn man sie in drei Etappen skizziert:
1.
für den Stand vor der Wende im Herbst 1989, weil die umweltrechtlichen Regelungen, in den Jahren davor erlassen, nach der Wende zunächst ihre Geltung behielten;
 
2.
für die Zeit nach der Wende bis zur Einführung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion, weil sich insgesamt eine neue Verwaltung und Organisation herausbildet, die die Umweltverwaltung und -organisation einschließt und zunehmend in Widerspruch zur traditionellen Umweltgesetzgebung gerät;
 
3.
für die Phase der Verwirklichung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion, in der sich im Zuge der Vorbereitung des Beitritts der DDR zur BRD die neue staatliche Verwaltung und Organisation vollends entwickelt, bundesdeutsches Umweltrecht übernommen und mit vorläufig weiter geltendem traditionellen DDR-Recht harmonisiert werden muß.
 
Klaus Gläß
Umweltverträglichkeitsprüfung in der DDR
Zusammenfassung
Der Begriff der Umweltverträglichkeit gehört seit den gesellschaftlichen Veränderungen im Oktober 1989 in der DDR mit zu den Begriffen, die im Zusammenhang mit dem Zustand der Umwelt sehr häufig genannt werden.
Willy Jürk
Umweltbelange im Raumordnungs- und Bodenrecht in der DDR
Zusammenfassung
Das Kolloquium findet zu einem historisch bedeutsamen Zeitpunkt statt. In wenigen Tagen wird die Wirtschafts- und Währungsunion erreicht sein. In nicht vorhergesehenem und kaum planbaren Tempo vollziehen sich gesellschaftliche Veränderungen und entscheidende Schritte zur staatlichen Einheit. Dazu gehört auch die Rechtsangleichung, die sich beim Umwelt- und Baurecht vor allem in der Übernahme des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland vollzieht. Die Übernahme wichtiger Rechtsvorschriften ist bereits beschlossen. Leider vergehen jedoch bis zur Veröffentlichung im Gesetzblatt längere Zeiträume, so daß eine Analyse dieser Rechtsveränderungen und ihrer Auswirkungen gegenwärtig sehr schwierig ist. Eine genaue Kenntnis über den Inhalt und Umfang des übernommenen Rechts ist jedoch eine notwendige Voraussetzung dafür, die mit der Übernahme entstehenden und zu lösenden Probleme bestimmen und Vorschläge für die Verwirklichung dieser Rechtsvorschriften unterbreiten zu können. Dabei wird eine grundlegende Frage zu beraten und zu analysieren sein. Sie bezieht sich vor allem auf die Bestimmung der notwendigen Voraussetzungen und Bedingungen für die Übernahme des Rechtes der BRD, um eine hohe Rechtswirkung zu sichern. Eng verknüpft damit ist die Frage, welche konkreten Übergangsregelungen geschaffen werden müssen, um das übernommene Recht optimal anwenden zu können.
Günther Rohde
Umweltbelange im Raumordnungs- und Bodenrecht in der DDR — Zum Bergrecht als Sonderproblem
Zusammenfassung
1987 konstatierte H. Schulte in dem „Bergbau, Umweltrecht, Raumplanung (in: Zeitschrift für Bergrecht, 1987, S. 179) für das Bergrecht der Bundesrepublik Deutschland, daß das Hauptthema des heutigen Bergrechts der Bergbau als Belang in Umweltschutz und Raumplanung ist. In abgeschwächter Form wäre eine solche Feststellung auch für das Bergrecht der DDR. ab Mitte der 70er Jahre zu treffen. Aber es gibt im rechtlichen Ausdruck und in der Herangehensweise der Gesetzgeber Unterschiede. In der DDR ist im Bergrecht selbst eine planungsrechtliche Regelung, die den Bergbau bevorzugen soll, enthalten; einzelne Umweltbelange, die Bergbauliche Vorhaben zu berücksichtigen haben, sind detaillierter — betrachtet man sie vom Standpunkt des Bundesbergrechts — materiell-rechtlich geregelt (Wiederurbarmachung, Verwahrung von Grubenbauen; die Regelung der Untertagedeponie „steigt“in das Bergrecht von außen über eine landeskulturelle Spezialregelung zur schadlosen Beseitigung von Abprodukten ein). Ansonsten werden die umweltrechtlichen Anforderungen an den Bergbau über die spezialgesetzlichen Vorschriften (aus dem Wasserrecht, Bodenrecht vor allem) herangetragen. Der Bergbau in der DDR genießt hierin keine privilegierte Sonderstellung, eher werden ihm gegenüber Forderungen erhoben, die er bei der Notwendigkeit zur Deckung des ständig steigenden Bedarfs in der Volkswirtschaft an Rohbraunkohle als auch an Steine-Erden-Rohstoffen für die Bauindustrie in den letzten Jahren nicht mehr zu erfüllen in der Lage war. Es entstanden Defizite im Vollzug des Rechts (z. B. bezüglich der Wiederurbarmachungsqualität, Schutz des Kulturbodens oder kulturfahigen Bodens).
Manfred Mücke
Instrumente des Immissionsschutzrechts in der DDR
Zusammenfassung
Für die Betrachtung des Immissionssehutzrechts in der DDR im Vergleich zur BRD ist es erforderlich, zunächst einige Bemerkungen zur Ausgangslage zu machen.
Ralph Jänkel
Instrumente des Gewässerschutzrechts in der DDR
Zusammenfassung
Die verfassungsrechtliche Grundlage des Gewässerschutzes bildet Art. 6 der Verfassungsgrundsätze1. Im Sinne einer Staatszielbestimmung bzw. als Grundpflicht ausgestaltet sind danach Staat und Bürger verpflichtet, den Schutz der natürlichen Umwelt im Rahmen der Gesetze zu gewährleisten. Die Verfassungsregelung wird ausgefüllt durch das am 1. 7. 1990 für das Territorium der DDR in Kraft tretende Wasserhaushaltsgesetz und eine Reihe weiterer Rechtsvorschriften2. Als landesrechtliche Regelung gilt befristet weiter das Wassergesetz (WG) der DDR vom 2.7.1982 mit seinen Durchführungsverordnungen3.
Christian Meißner
Instrumente des Abfallrechts in der DDR
Zusammenfassung
Bei dem Begriff des Abfallrechts handelt es sich um eine in der DDR-Gesetzgebung bisher unübliche Kategorie, da alle einschlägigen Probleme bisher eine integrierte Betrachtungsweise im Gesamtkomplex der rechtlichen Regelung einer rationellen Naturressourcennutzung erfahren haben. Als Ansatzpunkt der rechtlichen Regelung wurde deshalb die Minimierung des Naturressourceneinsatzes insgesamt, einschließlich der Vermeidung bzw. Minderung von Produktions- und Konsumptionsabfällen sowie deren mögliche Wiederverwertung als Sekundärrohstoffe angesehen. Es handelte sich dabei um eine über das Vorsorgeprinzip weit hinausreichende rechtliche Regelung, der auch die internationale Anerkennung nicht versagt wurde. Defizite bei ihrer praktischen Umsetzung sind hauptsächlich ökonomischen und technischen Begrenzungen, d.h. einem stets gegebenen Widerspruch zwischen Möglichem und Wirklichem, geschuldet.
Sigrid Voss
Zum Umweltrecht im deutsch-deutschen Einigungsprozeß — aus der Sicht der Deutschen Demokratischen Republik
Zusammenfassung
Der Zustand der natürlichen Umwelt in der DDR zum Zeitpunkt der Wende war katastrophal. Überwiegende Energieerzeugung auf der Basis von Braunkohle hatte zu hoher Staub- und Schwefeldioxidbelastung der Luft geführt, 43% der Flüsse waren durch organische, hygienische und Salzbelastung kaum noch nutzbar, der hohe Pestizideintrag pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche hatte eine hohe Giftbelastung der Böden zur Folge, und an Industriestandorten und anderswo waren Bodenkontaminationen in großem Umfang zu verzeichnen. Ursachen dafür war eine Politik, in der das Wort „Ökologie“ein Fremdwort war und Naturressourcen und natürliche Umwelt schonungsloser ökonomischer Ausbeutung unterworfen wurden. Die bestehenden rechtlichen Regelungen zum Schutz der Umwelt, beginnend mit Artikel 15 der Verfassung, das in sich geschlossene Landeskulturgesetz und auch das Wassergesetz hatten sich in der Praxis als fast wirkungslos erwiesen.
Willy Jürk
Zum Vollzug des Umweltrechts in der DDR
Zusammenfassung
Mit der Auflösung der Bezirkstage und der Inkraftsetzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. 5. 1990 (GBl. I Nr. 28 S. 255) wurden die alten, zentralistischen Leitungsstrukturen in der Deutschen Demokratischen Republik beseitigt. Bis zur Bildung der Länder und der entsprechenden Landesbehörden für den Vollzug des Umweltrechts ist die Durchsetzung des Umweltrahmengesetzes auf der Grundlage der bestehenden Verwaltungsstruktur zu gewährleisten.
Michael Gersch
Backmatter
Metadaten
Titel
Instrumente des Umweltrechts der früheren DDR
herausgegeben von
Prof. Dr. jur. Michael Kloepfer
Copyright-Jahr
1991
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-642-76523-0
Print ISBN
978-3-540-53854-7
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-76523-0