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2023 | OriginalPaper | Buchkapitel

Integration im Tod. Mittelstädtische Ressourcen und Grenzen kommunaler Integrationspolitik am Beispiel des islamischen Grabfelds in Landau (Pfalz)

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Zusammenfassung

Seit 2011 verfügt Landau über ein Integrationskonzept und erkennt spätestens mit dieser Programmatik den Handlungsbedarf sowie die Notwendigkeit an, gesellschaftlicher Vielfalt politisch zu begegnen. 2018 wurde das Konzept nochmals aktualisiert. Der Beitrag ordnet die im Integrationskonzept formulierten Ansprüche und institutionellen Rahmenbedingungen in einer Dokumentenanalyse ein und veranschaulicht die Analyse am Beispiel des politischen Prozesses zum islamischen Grabfeld, das 2021 in Landau eingeweiht wurde. Dabei zeigt sich ein Spannungsverhältnis in der kommunalen Integrationspolitik zwischen föderalem Rahmengeflecht und kommunalen Rahmenbedingungen.

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Fußnoten
1
Kritisch zur Charta der Vielfalt siehe Terkessidis (2011: 195).
 
2
In den Verlautbarungen der Stadt ist stets von einem „muslimischem Grabfeld“ oder gar „muslimischem Friedhof“ die Rede, was theologisch ungenau ist: Muslimisch bezeichnet praktische Lebensführung nach abstrakt-religiösen (hier: islamischen) Vorgaben; zudem handelt es sich „nur“ um ein an den Hauptfriedhof angeschlossenes Grabfeld. Der erste eigenständige islamische Friedhof Deutschlands wird aktuell in Wuppertal geplant (vgl. Becker, 2015; Turek, 2020). Der Artikel stützt sich auf Daten bis Sommer 2021 und berücksichtigt nicht etwaige Entwicklungen nach diesem Zeitpunkt.
 
3
Für Landau gibt es keine Erhebungen zur Religionszugehörigkeit, aber in Anbetracht der rund 2500 Menschen mit nationalstaatlichem Hintergrund zu islamisch geprägten Gesellschaften (eigene Aufrechnung nach Rutz, 2020: 14) kann auch für die Mittelstadt eine zentrale integrations- und inklusionspolitische Relevanz festgestellt werden.
 
4
Naika Foroutan (2019) hat herausgearbeitet, dass sich die deutsche Gesellschaft zu einer postmigrantischen Gesellschaft entwickelt hat, in der die Nachfahren zugewanderter Menschen bereits in der zweiten, dritten oder sogar vierten Generation in Deutschland leben. Zugleich kritisiert Foroutan weit verbreitete assimilative Verständnisse von Integration und fordert Anerkennung dieser Vielfalt durch echte Mitbestimmung auf Grundlage des Grundgesetzes anstelle einer regelmäßig formulierten „Bringschuld“ ( Foroutan, 2019: 74).
 
5
Die Zahl islamischer Grabfelder in Deutschland ist nicht umfänglich bekannt (vgl. Kokkelink, 1996: 63; Zorlu, 2020).
 
6
Hier soll der demografische Indikator von 20.000 bis 100.000 Einwohner:innen (vgl. Adam, 2005: 496) gelten, wonach Landau mit einer Population von ca. 47.000 Menschen zu einer Mittelstadt zählt.
 
7
Die Faktoren für den sogenannten „Urban Swirl“ sind äußere Offenheit, eine gewisse Bevölkerungszahl und innere Urbanisierung (vgl. Hannerz, 1992: 187–210; zit. nach Koch, 2010: 225 f.).
 
8
Dabei stehen Konzeptentwicklung, -umsetzung und Akteursvernetzung, Ausbau der Partizipation von Migrant:innen, Sozialraumorientierung der interkulturellen Arbeit sowie interkulturelle Öffnung von Politik, Verwaltung, sozialen Diensten und dem Ausbau der Bildungsförderung im Fokus des kommunalen Handlungsrahmens (vgl. Krummacher, 2017: 94).
 
9
Das gilt insbesondere bei Integrationspolitik (vgl. Krummacher, 2017: 83), in der auf fünf Ressourcen gebaut werden kann, darunter Integrationsleistungen von Migrant:innen selbst, die auf ökonomischen, sozialen und kulturellen Selbsthilfepotenzialen aufbauen, Lobbyarbeit zivilgesellschaftlicher vernetzter Akteur:innen, interkulturelle Gesamtkonzepte von Städten, Impulse durch Förderprogramme von EU, Bund und Ländern und dem Zusammenleben in Vereinen und Initiativen (vgl. Krummacher, 2017: 89).
 
10
Der Beitrag bezieht sich auf offizielle Dokumente wie die beiden bisherigen Integrationskonzepte der Stadt Landau, Sitzungsprotokolle der Landauer Verwaltungsgremien, Gesetzestexte sowie Pressemitteilungen der Stadtverwaltung. Zudem wurden im Vorfeld der Arbeit Expert:inneninterviews geführt, die für die Konkretisierung des Gegenstands herangezogen wurden.
 
11
Der gemeinhin bemühte Begriff „Flüchtlingskrise“ zur Beschreibung der Migrationsbewegungen ab 2015 ist – auf die Bundesrepublik Deutschland bezogen – vor allem als Krise der bundesstaatlichen Verwaltung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu verstehen, die im Zuge der Anforderungen an das Asylrecht zum Großteil versagten (vgl. Hahlen & Kühn, 2016; Thränhardt, 2020).
 
12
Laut Selbstwahrnehmung noch nicht erreicht (Stadt Landau/Pfalz, 2011: 9, 2018b: 12).
 
13
Vgl. zu kritischen Reflexionen des Begriffs Foroutan (2019: 40) und Mratschkowski und Maletzky (2020).
 
14
Exemplarisch macht sich diese Form der Differenzbetonung durch die in beiden Konzeptversionen geplante Bildungsmaßnahme bemerkbar, gesonderte Sprachklassen einzurichten (vgl. Stadt Landau/Pfalz, 2011: 20, 2018b: 15 f.; kritisch dazu Taş, 2014: 11) ­– eine unter dem Begriff Assimilationspädagogik kritisierte gängige Praxis der 1960er bis 1980er Jahre (vgl. Nohl, 2014: 24).
 
15
Unter „Neubürger:innen“ werden im Integrationskonzept Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund verstanden (vgl. Stadt Landau/Pfalz, 2011: 8 f.). Allgemein ist der konstruierte Arbeitsbegriff „mit Migrationshintergrund“ irreführend, da er Menschen, die in der zweiten und folgenden Generation in Deutschland geboren, sozialisiert und ausgebildet wurden „ver-fremdet“, homogenisiert und in der Folge migrantisiert (vgl. Castro Varela & Mecheril, 2010: 35–38; Öztürk, 2014: 18).
 
16
Der Begriff „Diskriminierung“ hingegen taucht nicht auf, „Rassismus“ lediglich in Form von kosmetischen Auszeichnungen wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, ein Label, das nicht automatisch zu Rassismusfreiheit führt (vgl. Fereidooni, 2016: 248; Seddiqzai, 2021).
 
17
Neben dem Beirat für Integration und Migration sind Beiräte für ältere Menschen, Jugend, Menschen mit Behinderung und der Präventionsrat an die Stadtverwaltung angebunden.
 
18
Die Stelle wirkt an der Ausarbeitung des Landauer Integrationskonzepts mit, unterstützt die Organisation von sog. „Integrationsveranstaltungen“, entwickelt die Projekte der Stadtverwaltung und führt sie durch, wirkt bei integrationsrelevanten Themen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung mit, arbeitet mit dem Beirat für Migration und Integration zusammen, berät Einrichtungen und Organisationen, die in bestehenden Netzwerken mitarbeiten, und beteiligt sich an der Bildung neuer Netzwerke (Stadt Landau/Pfalz, 2011: 26).
 
19
Laut Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz müssen Gemeinden, „in denen mehr als 1000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben“, einen Beirat für Migration und Integration einrichten (§ 56, 1 GemO).
 
20
Der Beirat darf – vertreten durch seinen Vorsitz oder dessen stellvertretende Mitglieder – an Sitzungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse teilnehmen, vorausgesetzt die besprochenen Themen haben migrantischen Bezug (vgl. Stadt Landau/Pfalz, 2021a). Er soll nach eigener Satzung (vgl. Stadt Landau/Pfalz, 2019: § 1, Abs. 2b) Stellung zu Fragen nehmen, „die ihm vom Stadtrat, einem Ausschuss oder dem Oberbürgermeister vorgelegt werden“ (Stadt Landau/Pfalz, 2021a).
 
21
Dabei sollte berücksichtigt werden, dass weitere Beiräte der Stadt Landau (die Beiräte für Jugend, für ältere Menschen oder für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung) ähnliche Mitbestimmungsrechte besitzen.
 
22
Darunter Verwaltung, Beirat für Integration und Migration, Bildungsbereich, Vertretungen sozialstaatlicher und familienpolitischer Akteur:innen, Nichtregierungsorganisationen und religiöse Akteure:innen.
 
23
Als relevante wissenschaftliche Publikationen sind stellvertretend der Sammelband von Höpp und Jonker (1996) und aktueller Kuhnen (2009) und Holland (2015) zu nennen.
 
24
Ein bundeseinheitliches Gesetz existiert nicht (vgl. Roth, 2013).
 
25
Die Zahl islamischer Grabfelder in Deutschland ist nicht umfänglich bekannt (vgl. Kokkelink, 1996: 63; Zorlu, 2020). Schätzungen gehen aber von bundesweit über 300 Friedhöfen aus, die islamische Grabfelder bereitstellen (vgl. Uludağ, 2021: 81). Die Sammlung haben in den vergangenen Jahren private Akteur:innen wie islamische Bestattungsunternehmen übernommen (vgl. exemplarisch Al Rawda, 2021).
 
26
Eine einheitliche Bestattungsvorgabe im Islam existiert nicht (vgl. Mediendienst Integration, 2019: 25), vielmehr sind Rituale durch überlieferte Traditionen erklärbar (vgl. Kuhnen, 2009: 47) und unterscheiden sich zwischen und sogar innerhalb religiöser und Herkunftsmilieus (vgl. Kuhnen, 2009: 209). Es kann daher nicht von der einen Praxis gesprochen werden, wenngleich es gewichtige Überlappungen gibt, darunter die Bestattung im Leinentuch, die rituelle Waschung am Friedhof, das Postulat der unberührten Erde und ewigen Ruhe sowie die Bestattung innerhalb eines Tages (vgl. Holland, 2015: 27–56).
 
27
Das Verständnis von „Islam“ betrifft unterschiedliche Dimensionen: 1) theologisch als kultische Angelegenheit des Glaubens, 2) religionssoziologisch hinsichtlich der Organisationen, die sich als Repräsentation des Islams verstehen und 3) machtpolitisch als homogenisierte und durch ihre Religionszugehörigkeit definierte Gesellschaftsgruppen (vgl. Tezcan, 2011: 116 f.).
 
28
Die Revision der Friedhofsatzung wurde 2018 im Zuge des islamischen Grabfeldes angepasst (vgl. Stadt Landau/Pfalz, 2020b).
 
29
Als Kritik am Ausnahmecharakter dieses Bestattungsgesetzes verweigerte beispielsweise die Stadtverwaltung Ludwigshafen 2017 eine Bestattung im Leichentuch mit Hinweis auf § 13 des Landesbestattungsgesetzes (vgl. de Mos, 2017). Mittlerweile wird das Thema in Ludwigshafen umfassender bearbeitet und als „Gesamtkonzept“ geplant (vgl. Bühler, 2020) und die Sargpflicht wurde aufgehoben (vgl. Schmid, 2020). Zudem haben nichtreligiöse Menschen durch den Bezug auf Religionsgemeinschaften keine Ausnahmemöglichkeiten und ein Ausweichen auf Gemeinden, die Ausnahmen zulassen, ist ebenfalls nicht zulässig (§ 2, 2).
 
30
Tatsächlich sollten die islamischen Grabfelder nach Übereinkunft zwischen Stadtverwaltung und islamischen Gemeindevertretungen am 19. September 2018 als Wahlgräber gewidmet werden, die nach § 8 der Landauer Friedhofssatzung eine Nutzungsdauer von 30 Jahren ermöglichen sollen.
 
31
Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DİTİB) hatte aus Mangel an politischer und gesellschaftlicher Anerkennung des Islams in Deutschland bundesweit eigene Unterstützungsstrukturen aufgebaut, darunter seit 1992 ein Bestattungs- bzw. „Überführungsfonds“ (Uludağ, 2021: 81). In diesen kann jährlich ein zweistelliger Betrag eingezahlt werden, wovon im Todesfall die Überführungskosten in die Türkei bezahlt werden (vgl. Karakaşoğlu, 1996: 99 f.; Roth, 2013; Uludağ, 2021: 81). Der Fonds ist auch einer der möglichen Gründe, warum sich der größte islamische Religionsverband Deutschlands noch immer nicht für eigene Friedhöfe einsetzt, denn sowohl die finanziellen Kapazitäten und Mitgliederstärke als auch theologische Gründe sprächen dafür (vgl. Uludağ, 2021: 81).
 
32
Der Einbezug aller relevanten Verbände konnte den Fehler vermeiden, der in anderen Kommunen wie Köln, Magdeburg, Leipzig oder Berlin begangen wurde, in denen die Kommune entweder keinen oder nur einen Ansprechpartner suchten (vgl. Kuhnen, 2009: 31 f.). Dennoch nehmen hier die Verbände eine zentrale Rolle ein, nicht organisierte Religionsangehörige werden nicht einbezogen.
 
33
Zum Zusammenhang von Bildungsaufstieg und Habitustransformation siehe auch (El-Mafaalani, 2012).
 
34
Landau wäre in der unmittelbaren Region nach Neustadt und Rheinzabern die dritte Kommune, die islamische Bestattungen ermöglicht (vgl. Swojanowsky, 2021).
 
Literatur
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Zurück zum Zitat Wollmann, H. (2012). Entwicklung, Stand und Perspektive der deutschen kommunalen Selbstverwaltung im europäischen Vergleich. In B. Egner, M. Haus, & G. Teizakis (Hrsg.), Regieren. Festschrift für Hubert Heinelt (S. 421–441). Springer. Wollmann, H. (2012). Entwicklung, Stand und Perspektive der deutschen kommunalen Selbstverwaltung im europäischen Vergleich. In B. Egner, M. Haus, & G. Teizakis (Hrsg.), Regieren. Festschrift für Hubert Heinelt (S. 421–441). Springer.
Metadaten
Titel
Integration im Tod. Mittelstädtische Ressourcen und Grenzen kommunaler Integrationspolitik am Beispiel des islamischen Grabfelds in Landau (Pfalz)
verfasst von
Christopher Horne
Copyright-Jahr
2023
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-39076-1_6