2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Interaktion mit internationalen Regierungsorganisationen
Erschienen in: Der Europarat
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Das Zusammenspiel zwischen dem Europarat und anderen internationalen Regierungsorganisationen wurde bereits 1949 in der Satzung der Organisation thematisiert. Allerdings sind die diesbezüglichen Bestimmungen sehr vage und zudem negativ formuliert. Art. 1c der Satzung lautet:
„Die Beteiligung der Mitglieder an den Arbeiten des Europarats darf ihre Mitwirkung am Werk der Vereinigten [sic!] Nationen und der anderen internationalen Organisationen oder Vereinigungen, denen sie angehören, nicht beeinflussen.“
Diese wenig präzise Formulierung stellte keine passende Grundlage dar, um Kontakte zu anderen Organisationen herzustellen. Deshalb wurde bereits 1951 eine Entschließung mit Satzungscharakter (
statutory resolution
) verabschiedet, welche die Satzung des Europarats faktisch ergänzte. Gemäß der Resolution kann das Ministerkomitee innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Europarats mit anderen internationalen Organisationen Abkommen schließen. Die Abkommen sollen insbesondere festhalten, wie der Informationsaustausch zwischen den Organisationen zu regeln ist.
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