Globale Mindeststeuer kostet EU-Konzerne Milliarden
- 28.11.2025
- Internationale Steuern
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Die globale Mindeststeuer kommt europäischen Unternehmen teuer zu stehen: Der hohe technische Aufwand und die Compliance-Maßnahmen kosten Milliarden - das belastet die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Ökonomen raten, die Umsetzung in der EU vorerst auszusetzen.
Das Konzept der globalen Mindestbesteuerung funktioniert nur, wenn sich alle Volkswirtschaften beteiligen. Doch das ist derzeit nicht der Fall.
Ralf Geithe / Getty Images / iStock
Die globale Mindeststeuer, kurz Pillar Two, benachteiligt europäische Unternehmen im internationalen Wettbewerb. In einer Studie haben sich Forschende des ZEW - Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim (ZEW Mannheim) und der Tax Foundation Europe mit den Verwaltungskosten der neuen Steuerregeln für multinationale Konzerne mit Sitz in der EU befasst.
Ihren Berechnungen zufolge entstehen den Unternehmen einmalige Implementierungskosten von insgesamt bis zu zwei Milliarden Euro sowie jährliche Folgekosten von bis zu 865 Millionen Euro. Diese werden unter anderem von Compliance-Kosten in den Heimatländern getrieben. Da andere große Volkswirtschaften die Regelungen voraussichtlich nicht umsetzen werden, entstehen so finanzielle Standortnachteile europäischer Firmen.
OECD wollte mehr Steuergerechtigkeit
Pillar Two wurde 2021 von über 130 Ländern im Rahmen des OECD/G20 Inclusive Framework beschlossen. "Mit der Säule 2 einigten sich alle Staaten auf ein weltweit gültiges Mindestniveau der Besteuerung von 15 Prozent für Unternehmen ab 750 Millionen Euro Umsatz, wobei keinem Staat vorgeschrieben wurde, welcher Steuersatz in seinem Land gelten soll", erläutert Reiner Sahm im Buch "Steuergerechtigkeit". Im Dezember 2023 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU 2022/2523) des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung zugestimmt.
"Gleichzeitig können Staaten mit einem höheren Besteuerungsniveau auf die niedrigeren Steuersätze anderer Staaten reagieren, indem sie die ins Ausland verschobenen Gewinne nachversteuern oder den steuerlichen Betriebsabzug versagen. Dabei richtet sich die Höhe der Besteuerung nach der Differenz zwischen der tatsächlichen Besteuerung im anderen Land und dem vereinbarten Mindeststeuersatz", schreibt der Springer-Autor.
Drei Kernelemente bestimmen globale Mindestbesteuerung
Pillar Two besteht aus insgesamt drei Kernelementen, die zusammen sicherstellen sollen, dass Gewinne multinationaler Unternehmen nicht mit weniger als 15 Prozent besteuert werden: |
Die Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT) erlaubt einem Land, zusätzliche Steuern auf Gewinne zu erheben, die im eigenen Hoheitsgebiet entstehen und dort unterhalb der Mindestbesteuerung liegen. Damit sichert sich der Staat die ersten Bezugsrechte und verhindert die Nachbesteuerung in anderen Ländern. |
Die Income Rule (IIR) greift, wenn ein Land keine QDMTT erhebt. In diesem Fall darf der Staat, in dem die Muttergesellschaft sitzt, die Differenz zur Mindeststeuer auf die Gewinne der Tochtergesellschaften erheben. |
Schließlich kommt die Undertaxed Payments Rule (UTPR) zum Einsatz, wenn die beiden ersten Regeln nicht greifen. Dann dürfen andere Länder, in denen die Unternehmensgruppe tätig ist, die fehlende Steuer durch Kürzungen von Abzügen oder zusätzliche Steueranforderungen ausgleichen. |
Pillar Two geht in der Praxis nicht auf
Eigentlich sollte die Reihenfolge der Regelungen bewirken, dass die beteiligten Länder eine QDMTT einführen, um nicht zu riskieren, dass andere Staaten die Steuerlücke schließen und die Einnahmen abschöpfen. Doch das Konzept hat Tücken: Zu den ohnehin schon umfassenden Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften kommen noch der technische Aufwand für die vorgeschriebenen Datenmeldungen sowie umfangreiche Änderungen der Steuerplanung:
Um die Steuerbasis nach den Vorgaben der OECD korrekt zu berechnen, müssen Unternehmen zusätzliche Daten erfassen und auswerten. Dazu zählen unter anderem Anpassungen zwischen handels- und steuerrechtlicher Bilanzierung, die Berücksichtigung von Verlustvorträgen sowie die länderspezifische Ermittlung effektiver Steuersätze", erläutern die Studienautoren.
Viele Unternehmen müssten dafür ihre IT-Systeme anpassen und ihre internen Prozesse neu strukturieren.
USA, China und Indien setzen Richtlinie nicht um
So folgen große Volkswirtschaften wie die USA, China und Indien der Richtlinie bislang nicht. „Ohne eine internationale Abstimmung droht die Mindeststeuer zu scheitern“, warnt ZEW-Wissenschaftler Johannes Gaul. "Wenn von manchen Volkswirtschaften die Umsetzung von Pillar Two verzögert wird oder gar nicht erst stattfindet, dann funktioniert das System nicht wie ursprünglich beabsichtigt."
Vielmehr entstehe ein asymmetrisches System, in dem europäische Unternehmen die zusätzlichen Verwaltungskosten tragen, während ihre Konkurrenten in anderen Märkten weiterhin von einfacheren Regelungen profitieren. Dies könne Investitionsentscheidungen beeinflussen und langfristig zu einer Standortverlagerung führen.
Regelung in der EU vorerst aussetzen
So ist es aus Sicht der Forschenden empfehlenswert, die Einführung international stärker zu koordinieren und Ausnahmeregelungen für EU-Unternehmen zu prüfen, falls wesentliche Handelspartner die Reform dauerhaft nicht übernehmen.
Konkret raten die Ökonomen, die Anwendung der Regelungen in der EU vorerst auszusetzen und das Steuersystem zu vereinfachen. Alternativen wie die Nutzung bestehender Anti-Steuervermeidungsrichtlinien wie die ATAD könnten zu besseren Ergebnissen führen, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen. Maßnahmen umzusetzen, die nicht von ausländischen Behörden abhängen, stärke den Wissenschaftlern zufolge deren demokratische Legitimation.