Mit dem sogenannten Mindeststeuergesetz soll die aggressive Steuerplanung zumeist global agierender Konzerne künftig der Vergangenheit angehören. Hintergründe und Folgen der internationalen Steuerreform werden hier kompakt erklärt.
Die Mindeststeuer soll für Großkonzerne ab 2024 kommen.
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In der Vergangenheit haben vor allem große, multinationale Unternehmen zwar sehr erfolgreich am Markt agiert, jedoch durch Gewinnverschiebungen in Niedrigsteuerländer kaum oder sogar keine Steuer in Deutschland entrichtet. Auch das Kleinrechnen von Gewinnen, beispielsweise durch die Zahlung von Lizenzgebühren an eine Konzerngesellschaft, war häufig ein beliebter Trick, um die Steuerlast zu minimieren.
Als besonders ungerecht wurde kritisiert, dass in der Bundesrepublik ansässige Unternehmen ihre Steuern bezahlen mussten, aber internationale Milliardenkonzerne häufig kaum einen Cent an den deutschen Fiskus abführten. Auch um diesen Wettbewerbsnachteil zu beseitigen, wurde dieser aggressiven Steuerplanung auf internationalen Ebene der Kampf angesagt.
Mindeststeuer von 15 Prozent
Durch eine Mindeststeuer sollen sämtliche Gewinne mit mindestens 15 Prozent besteuert werden. Die Mindeststeuer soll für alle international tätigen Unternehmen und große inländische Gruppen zum Ansatz kommen, deren Umsatz über 750 Millionen Euro liegt.
Wenn ein Unternehmen etwa Tochtergesellschaften im Ausland betreibt, bei denen eigentlich die Gewinne mit weniger als 15 Prozent besteuert werden würden, dann erfolgt eine Nachversteuerung. Zuständig ist der Staat, in welchem der Mutterkonzern seinen Sitz hat. Betroffene Firmen müssen eine Steueranmeldung beim Finanzamt einreichen.
Umsetzung in nationales Recht
Bereits im Juli 2021 wurde ein entsprechendes Vorhaben für eine Mindestbesteuerung erarbeitet und von den Finanzministern der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer beschlossen. Den Plänen haben sich 138 Mitglieder des Inclusive Framework on BEPS angeschlossen.
Mit der Mindestbesteuerung wird damit eine der größten internationalen Steuerreformen durchgeführt. Nun erfolgt die Umsetzung in nationales Recht. In Deutschland wurde am 16. August 2023 der "Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen" beschlossen.
Laut dem Ifo-Insitut gehört Deutschland zwar bei der Mindeststeuer zu den Reformgewinnern. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sind jedoch laut den aktuellen Schätzungen überschaubar und werden zwischen 2024 und 2026 bei etwa 1,5 bis 1,7 Milliarden Euro jährlich liegen.
Der Entwurf muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Das Bundesfinanzministerium gibt zahlreiche Informationen in einem FAQ.