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2019 | Buch

Interne Erhebungen in Wirtschaftsstrafsachen mit Auslandsbezug

Unter besonderer Berücksichtigung der Fälle VW, DFB und FIFA

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Über dieses Buch

Die Dissertation durchmisst ein ausweislich des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode gesetzgeberisch noch unzulänglich strukturiertes Feld des Wirtschaftsstrafrechts. Oliver Jedynak untersucht die besonderen Schwierigkeiten bei internen Erhebungen, bei denen die Anforderungen unterschiedlicher Rechtsgebiete zu beachten sind. Auch die Tätigkeit eines Unternehmensanwalts wirft eine Reihe rechtlicher und praktischer Fragen auf, wenn es darum geht, Unternehmen im Hinblick auf drohende oder bereits anhängige Ermittlungsverfahren zu beraten. Hier spielt insbesondere die Frage nach der Beschlagnahmefreiheit von anwaltlichen Unterlagen eine große Rolle. Durch die aktuellen Fälle VW, DFB und FIFA sowie das Urteil des BVerfG in der Causa Jones-Day sind interne Erhebungen wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Einleitung
Zusammenfassung
Unternehmensinterne Erhebungen sind spätestens seit dem „Fall Siemens“ in den Fokus der Öffentlichkeit und der juristischen Fachdiskussion in Deutschland gerückt, bis zu diesem rechtshistorischen Ereignis fanden sie lediglich in Fachkreisen Aufmerksamkeit. Knapp zehn Jahre später sind interne Erhebungen „en vogue“: Jeden Monat kann man in der Presse über ein größeres mittelständisches Unternehmen stolpern, das externe Rechtsanwälte damit beauftragt, eine intensive Sachverhaltsaufklärung in Bezug auf mögliche Rechtsverstöße zu betreiben. Interne Erhebungen sind als Teil von Corporate Compliance definitiv nicht mehr nur ein Thema für global agierende Unternehmen, sondern haben sich weit in den wirtschaftlichen Mittelstand hinein entwickelt.
Oliver Jedynak
Gang der Untersuchung
Zusammenfassung
Im Zuge der Entwicklung der Strafverfolgungspraxis in Wirtschaftsstrafsachen sind Rechtsanwälte zunehmend damit befasst, Unternehmen im Hinblick auf drohende oder bereits anhängige Ermittlungsverfahren zu beraten. Diese Tätigkeit des Unternehmensanwalts wirft eine Reihe rechtlicher und praktischer Fragen auf5, zumal die rechtliche Literatur zunehmend unüberschaubar wird.
Oliver Jedynak
Criminal Compliance
Zusammenfassung
Für den Begriff „Compliance“ gibt es weder eine gesetzliche Definition, noch ist eine allgemeine anerkannte Definition bislang vorhanden. Der Begriff stammt aus der angloamerikanischen Rechtssprache und wird spätestens nach der Causa Siemens als vollkommen selbstverständlich in der gesellschaftlichen und juristischen verwendeten Terminologie benutzt. Dass es sich bei Compliance nicht lediglich um eine moderne Bezeichnung altbekannter Selbstverständlichkeiten handelt, zeigt sich schon an den vielen verschiedenen Definitionen, die seit dem Erscheinen des Begriffs in der deutschen Rechtsprache entstanden sind.
Oliver Jedynak
Ausgewählte aktuelle Fälle interner Erhebungen
Zusammenfassung
In der jüngeren deutschen Wirtschaftsgeschichte dürfte es kaum Beispiele geben, wie ein Unternehmen, das als absatzstärkstes Unternehmen seiner Branche weltweite Anerkennung genossen hat, binnen kürzester Zeit als Verlierer des Jahres gehandelt wurde. Dieses fast unvorstellbare Szenario hat der deutsche Automobilhersteller Volkswagen verwirklicht. Der Konzern sah sich im Herbst 2015 wie aus dem Nichts mit einem Manipulationsvorwurf konfrontiert, der als Beginn des sog.
Oliver Jedynak
Interne Erhebungen
Zusammenfassung
Zunehmend kooperieren Unternehmen mit Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung von Straftaten und Vorwürfen strafrechtlicher Art aus dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens. Dies dient meist der Abmilderung etwaiger Sanktionen aus dem Bereich der §§ 30, 130 OWiG. Hierbei kommen interne Erhebungen in Betracht. Wie sich interne Erhebungen konkret definieren und wie sie sich entwickelt haben, wird im Folgenden dargestellt.
Oliver Jedynak
Besonderheiten von internen Erhebungen mit Auslandsbezug
Zusammenfassung
Heute werden nicht mehr ausschließlich Großunternehmen grenzüberschreitend tätig, auch mittelständische Unternehmen schließen immer häufiger Geschäfte in anderen Staaten. Dieser Grenzübertritt wirft in aller Regel Probleme auf, wie am Beispiel von internen Erhebungen zu sehen sein wird. Die besondere Schwierigkeit bei internen Erhebungen besteht darin, dass sie in einem juristischen „Niemandsland“ oder anders formuliert in einem juristischen „Jedermannsland“ stattfinden, was darauf zurückzuführen ist, dass in ihrem Zusammenhang die Anforderungen unterschiedlicher Rechtsgebiete zu beachten sind.
Oliver Jedynak
Fazit
Zusammenfassung
In Deutschland besteht eine faktische Pflicht zu Compliance – einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung zur Einrichtung eines Compliance-Systems bedarf es daher nicht.
Oliver Jedynak
Backmatter
Metadaten
Titel
Interne Erhebungen in Wirtschaftsstrafsachen mit Auslandsbezug
verfasst von
Oliver Jedynak
Copyright-Jahr
2019
Electronic ISBN
978-3-658-26077-4
Print ISBN
978-3-658-26076-7
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-26077-4