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2020 | Buch

Internetrecht

verfasst von: Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Dr. Severin Riemenschneider, Ruben Schneider

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : Springer-Lehrbuch

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Über dieses Buch

Das Buch richtet sich spezifisch an Studierende mit entsprechendem Schwerpunktbereich, eignet sich aber auch als Einführung ins Internetrecht. Es bietet einen Überblick über die privatrechtlichen Rechtsfragen, die bei der Nutzung des Internets auftreten können und vertieft vor allem wichtige Aspekte des Urheberrechts, des Äußerungsrechts, des E-Commerce Rechts und des Domainrechts. Zahlreiche Klausurhinweise und Übungsfälle runden die Darstellung ab.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Urheberrecht
Zusammenfassung
Schutzrechte an immateriellen Gütern unterliegen in einer zunehmend digitalisierten Umgebung einer besonderen Verletzungsgefahr. Dies gilt auch und gerade für das Urheberrecht.Über das Internet können urheberrechtlich geschützte Werke mit nur einem Mausklick kopiert und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfüegung gestellt werden, womit vielfache Rechtsverletzungen einhergehen. Dieses Kapitel erläutert diese internetspezifischen Herausforderungen für das Urheberrecht. Nach einer Darstellung des materiellen Urheberrechts (Abschn. 1.1 ff.) folgen Ausführungen zur Behandlung von Rechtsverletzungen (Abschn. 1.10), die auch für die Bereiche des Marken- und Persönlichkeitsrechts von grundsätzlicher Relevanz sind. Das Kapitel schließt mit einer Erläuterung der internationalen Bezüge des Urheberrechts (Abschn. 1.11).
Louisa Specht-Riemenschneider
2. Äußerungsrecht/Bildnisrecht
Zusammenfassung
Neben der Verletzung geistiger Eigentumsrechte potenziert das Internet freilich auch die Verletzung von Persönlichkeitsrechten v. a. durch rechtswidrige Äußerungen und rechtswidrige Bildnisverbreitungen. Herabsetzende oder ehrverletzende Äußerungen sind durch die digitalen Kommunikationskanäle des Internets schnell verbreitet und können – ganz nach dem Motto „Das Internet vergisst nie“ – umso weniger schnell wieder gelöscht werden. Auch die Anonymität des Netzes trägt seinen Teil dazu bei, dass die Kommunikationskultur zunehmend verroht und Betroffene immer enthemmter diskreditiert werden. Internetplattformen und soziale Netzwerke intensivieren die Gefährdungslage für Betroffene, sodass insbesondere das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Praxis weiter an Relevanz gewinnt.
Severin Riemenschneider
3. Datenschutzrecht
Zusammenfassung
Seit dem 25.05.2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und mit ihr ein weitgehend einheitliches europäisches Datenschutzrecht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Zwar enthält die DS-GVO an vielen Stellen Öffnungs- und Konkretisierungsklauseln, d. h. solche Klauseln, die es den Mitgliedstaaten erlauben, abweichende, ergänzende oder konkretisierende Regelungen aufrecht zu erhalten oder solche zu schaffen. Als Verordnung ist sie im Übrigen aber unmittelbar anwendbar, vgl. Art. 288 Abs. 2 S. 2 AEUV, und bedarf – anders als europäische Richtlinien – nicht der Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber. Sie ist in all ihren Teilen verbindlich. Zeitgleich mit der Geltungserlangung der DS-GVO wurde die Datenschutzrichtlinie (RL 95/46/EG) aufgehoben, die das Datenschutzrecht auf europäischer Ebene zuvor bereits in wesentlichen Teilen vereinheitlichen sollte und die der deutsche Gesetzgeber v. a. im BDSG a.F. umgesetzt hatte. Aufgrund der teils differierenden Umsetzung in nationales Recht war in den Mitgliedstaaten aber zunehmend ein unterschiedliches datenschutzrechtliches Schutzniveau feststellbar. Dies war ein wesentlicher Grund dafür, die DS-GVO als Verordnung auszugestalten.
Louisa Specht-Riemenschneider
4. eCommerce
Zusammenfassung
Der elektronische Geschäftsverkehr (eCommerce) gewinnt zunehmend an Bedeutung und verzeichnete insbesondere im Bereich des klassischen Versandhandels in den vergangenen Jahren erhebliche Wachstumsraten. Nach einer Studie des HDE-Handelsverband Deutschland wuchs der deutsche Onlinehandel 2018 auf ein Volumen von 53,4 Mrd. Euro. Damit ist der eCommerce-Umsatz im Vergleich zu 2017 um 4,7 Mrd. Euro gestiegen. Für 2019 wurde in Deutschland ein weiterer Anwuchs auf ein Umsatzvolumen i. H. v. 57,8 Mrd. Euro erwartet. Tatsächlich hat der eCommerce-Umsatz sogar die 70,0 Mrd. Euro-Marke überschritten.
Louisa Specht-Riemenschneider
5. Marken- und Lauterkeitsrecht am Beispiel von Domainrecht, AdWords und Influencer-Marketing
Zusammenfassung
In diesem Kapitel werden das Marken- sowie das Lauterkeitsrecht an den Beispielen des Domainrechts und des Influencer-Marketings näher erläutert. In diesem Rahmen wird auch die Problematik rund um sog. AdWords aufgezeigt. Marken- und Lauterkeitsrecht hängen unweigerlich zusammen, da die Verletzung eines Markenrechts oft auch wettbewerbsrechtliche Implikationen zur Folge hat. Das Domainrecht hingegen ist eine Querschnittsmaterie, die eine Vielzahl anderer Rechtsgebiete tangiert. Es soll daher erst im Nachgang beschrieben werden, obgleich es unweigerlich Bezüge zum Marken- und Lauterkeitsrecht, v.a. aber auch zum bürgerlich-rechtlichen Namensrecht aufweist. Das Kapitel schließt mit einer Darstellung der rechtlichen Grundzüge des Influencer-Marketings, welches ebenfalls starke Bezüge zum Marken- und Lauterkeitsrecht aufweist.
Ruben Schneider
Backmatter
Metadaten
Titel
Internetrecht
verfasst von
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider
Dr. Severin Riemenschneider
Ruben Schneider
Copyright-Jahr
2020
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-61726-7
Print ISBN
978-3-662-61725-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-61726-7