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2021 | OriginalPaper | Buchkapitel

2. Inventur als Basis für den Jahresabschluss

verfasst von : Klaus von Sicherer

Erschienen in: Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Jeder Kaufmann muss grundsätzlich zu Beginn seines Handelsgewerbes und am Ende eines jeden Geschäftsjahres ein detailliertes Verzeichnis, ein sog. Inventar aller Vermögensgegenstände und Schulden art-, mengen- und wertmäßig erstellen. Das Kapitel befasst sich mit den einzelnen Inventurformen nach HGB und Steuerrecht. Es wird auch auf die einzelnen Inventurvereinfachungsverfahren nach HGB und Steuerrecht eingegangen.

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Metadaten
Titel
Inventur als Basis für den Jahresabschluss
verfasst von
Klaus von Sicherer
Copyright-Jahr
2021
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-34722-2_2