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2019 | Buch

Investment in Thailand

Das Rechts- und Steuerhandbuch für den Praktiker

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Über dieses Buch

Dieses Buch bietet Praktikern einen essenziellen Überblick über das aktuelle thailändische Wirtschaftsrecht. Thailand gehört heute zu den wirtschaftlich attraktivsten Hubs in Südostasien und wirbt als etablierter Wirtschaftsstandort erfolgreich um Auslandsinvestitionen – mit guten Voraussetzungen für europäische Investoren.

Rechtsanwalt Michael Lorenz erläutert anschaulich alle wesentlichen thailändischen Regularien, um Unternehmen, Organisationen, Investoren, Juristen und interessierten Laien rasche Orientierung bei der Klärung grundlegender rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Fragen zu bieten. Die 11. Auflage wurde vollständig überarbeitet und auf den aktuellen Rechtsstand Januar 2019 gebracht.

Darüber hinaus gibt das Werk dem Leser weiterführende Informationen an die Hand, die für westliche Investoren relevant sind, und beleuchtet interkulturelle Gegebenheiten des Wirtschaftslebens. Zahlreiche Beispiele illustrieren die Bedeutung für die Praxis.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
Thailand erwirtschaftet mit einer Einwohnerzahl von ca. 69 Mio. Menschen ein Bruttoinlandsprodukt (BIP) von ca. 490 Mrd. USD. Dies entspricht einem BIP pro Einwohner von ca. 7000 USD (Alle Zahlen basierend auf der World Economic Outlook Database des International Monetary Fund, Stand Oktober 2018, abrufbar unter https://​www.​imf.​org/​external/​pubs/​ft/​weo/​2018/​02/​weodata/​index.​aspx.). Damit belegt das Land Rang 86 nach dem Human Development Index 2018. Zu den wichtigsten Handelspartnern gehören Japan, China, Malaysia und die USA.
Michael Lorenz
2. Auslandsinvestitionen in Thailand
Zusammenfassung
Die Möglichkeit für Ausländer, sich in Thailand wirtschaftlich zu betätigen, ist rechtlich eingeschränkt. Zwar hat Thailand die internationalen Abkommen General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) und das General Agreement on Trade in Services (GATS) ratifiziert. Beschränkungen ergeben sich jedoch insbesondere aus dem Foreign Business Act B.E. 2542 (1999) (FBA). Dem FBA, der den „Alien Business Act“ ersetzt und am 4. März 2000 in Kraft getreten ist, unterliegen grundsätzlich alle Ausländer, die sich in Thailand geschäftlich betätigen wollen.
Michael Lorenz
3. Gesellschaftsgründungen in Thailand
Zusammenfassung
Wer sich in Thailand wirtschaftlich betätigen möchte, hat verschiedene Rechtsformen zur Auswahl. Neben dem Tätigwerden als Einzelkaufmann stehen Limited Companies, Partnerschaften, Joint Ventures oder die Eröffnung einer Zweigstelle, eines Repräsentations- oder eines Regionalbüros zur Verfügung.
Michael Lorenz
4. Visa und Work Permit für Ausländer in Thailand
Zusammenfassung
Ausländer benötigen grundsätzlich ein Visum, um nach Thailand einzureisen. Staatsangehörige bestimmter Länder können jedoch zu touristischen Zwecken auch visumsfrei einreisen oder ein Visum bei der Ankunft beantragen.
Ausländer, die einer Arbeitstätigkeit in Thailand nachgehen möchten, bedürfen hierzu einer Arbeitserlaubnis.
Michael Lorenz
5. Das thailändische Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Regelungen des thailändischen Arbeitsrechts gelten für thailändische und für ausländische Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Es bestehen lediglich einige Ausnahmen, welche die thailändischen Unternehmer und Arbeitnehmer vor übermäßiger ausländischer Konkurrenz schützen sollen. Der Arbeitgeber in Thailand sollte daher die grundsätzlichen Regelungen des thailändischen Arbeitsrechts kennen und mit den groben Strukturen und der Organisation vertraut sein.
Michael Lorenz
6. Immobilienerwerb durch Ausländer in Thailand
Zusammenfassung
Es gibt verschiedene Motive, warum Ausländer in Thailand Land oder Immobilien erwerben, etwa um sich ein Ferien- oder Altersdomizil zu schaffen, oder aber beispielsweise auch für Unternehmen, die eine sichere Basis für weitere Investitionen suchen.
Der Erwerb von Grund und Boden ist Ausländern in Thailand grundsätzlich nicht gestattet.
Im Folgenden soll aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten zum Erwerb bestehen und wie ein Erwerb praktisch durchgeführt werden kann. Hierbei ist jeweils der Erwerb durch Privatpersonen von dem Erwerb durch Unternehmen zu unterscheiden.
Michael Lorenz
7. Der thailändische Civil and Commercial Code im Überblick
Zusammenfassung
Die im Wesentlichen auf Reformen König Chulalongkorns (König Rama V) zurückgehende Gestaltung des thailändischen Civil and Commercial Code (CCC) wurde sowohl von dem kontinentaleuropäischen (codified system) als auch dem angelsächsischen (common law system) Rechtskreis geprägt.
Michael Lorenz
8. Pflichten und Haftung von Direktoren einer thailändischen Unternehmung
Zusammenfassung
Die Haftung von Direktoren für Verbindlichkeiten der durch sie vertretenen Unternehmung unter thailändischem Recht entspricht vom Grundsatz her der persönlichen Haftung von Geschäftsführern nach dem deutschen GmbHG bzw. dem AktG. Als Direktoren werden nachfolgend die Mitglieder der Geschäftsleitung bezeichnet, seien es Geschäftsführer, Vorstände oder andere die Gesellschaft nach außen vertretende Organe, die im Handelsregister registriert sind.
Unternehmen werden in Thailand vom Board of Directors geführt, welche vom Statutory Meeting der Unternehmensgründer gewählt werden (Sec. 1107 (6) CCC.). Dieses „Board“ ist gegenüber den Gesellschaftern als Vertreter des Unternehmens und gegenüber Dritten (dem Staat, Vertragspartnern, Mitarbeitern) als Handlungsorgan der Gesellschaft verantwortlich.
Michael Lorenz
9. Forderungssicherung und Forderungsbeitreibung im internationalen Geschäftsverkehr
Zusammenfassung
Die im internationalen Rechtsverkehr üblichen Mittel zur Forderungssicherung lassen sich zunächst in zwei Gruppen aufteilen. Zum einen kann durch Ausgestaltung des Zahlungsmechanismus Sicherheit für die Parteien geschaffen werden (dazu unter Abschn. 9.1.2, 9.1.3 und 9.1.4), zum anderen können vom eigentlichen Leistungsaustausch unabhängige Sicherheiten bestellt werden (dazu unter Abschn. 9.1.5 und 9.1.6). Neben den international gebräuchlichen Sicherungsmechanismen sollen schließlich (unter Abschn. 9.1.7 und 9.1.8) weitere nationale Möglichkeiten in Deutschland und in Thailand erörtert werden.
Michael Lorenz
10. Patente und Warenzeichen in Thailand
Zusammenfassung
Das Problem des Missbrauchs von Patent- und Warenzeichenrechten in Thailand ist nicht neu. Doch während noch vor einigen Jahren der Schaden nicht groß genug schien, um engagiert gegen die Produktpiraterie vorzugehen, haben durch die wirtschaftliche Entwicklung Thailands Verstöße gegen intellektuelles Eigentum zunehmend an Bedeutung gewonnen. Um zusätzlich den Anforderungen des Agreements on Trade Related Intellectual Property Rights (TRIPS) zu genügen, sah sich die thailändische Regierung dazu veranlasst, die von ihr erlassenen älteren Gesetze über Patent- und Warenzeichenrechte zu überarbeiten, zu verschärfen und erneut zu verabschieden.
Michael Lorenz
11. Schiedsverfahren und Mediation
Zusammenfassung
Alternative Verfahren zur Lösung von Konflikten (englisch Alternativ Dispute Resolution (ADR)) erfreuen sich wachsender Beliebtheit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Längst ist ihre Anwendung nicht mehr auf den privaten Bereich (wie z. B. Familien- und Nachbarschaftskonflikte) beschränkt, sondern auch in Politik und Wirtschaft hat man die vielschichtigen Vorzüge erkannt und sich dafür geöffnet. Dabei werden unter dem Stichwort ADR sehr verschiedene Herangehensweisen zusammengefasst, die sich z. T. erheblich unterscheiden, denen aber gemeinsam ist, dass sie bei Streitigkeiten eine Alternative zum Gang vor die staatlichen Gerichte und die hoheitliche Entscheidung durch Urteil bieten.
Michael Lorenz
12. Deutsches und thailändisches Steuerrecht
Zusammenfassung
Das Steuerrecht gehört zu einer der komplexesten und dynamischsten Rechtsmaterien. Zusätzliche Probleme treten vor allem dann auf, wenn unterschiedliche Länder auf die Besteuerung Einfluss nehmen. Im schlimmsten Fall erhöht sich die Steuerbelastung dergestalt, dass an mehrere Staaten Steuern gezahlt werden müssen. Daher ist das Interesse, die Steuerlast zu minimieren, selbstverständlich.
Dieses Kapitel soll einen Überblick über das deutsche und thailändische Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuerrecht sowie über das zwischen beiden Staaten bestehende Doppelbesteuerungsabkommen geben. Daneben bestehende andere Steuerarten mögen am Rande Erwähnung finden, sind aber größtenteils von der Darstellung ausgenommen.
Michael Lorenz
13. Liste der Geschäftsaktivitäten des Foreign Business Act (FBA)
Zusammenfassung
Group 1: Businesses related to the national safety or security
Michael Lorenz
Backmatter
Metadaten
Titel
Investment in Thailand
verfasst von
Michael Lorenz
Copyright-Jahr
2019
Electronic ISBN
978-3-658-25386-8
Print ISBN
978-3-658-25385-1
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-25386-8