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26.04.2013 | IT-Sicherheit | Schwerpunkt | Online-Artikel

Das digitale Erbe regeln

verfasst von: Peter Pagel

2 Min. Lesedauer

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Für Hinterbliebene ist es oft schwierig, posthum zu ermitteln, welche Internetkonten ein Verstorbener geführt hat. Hilfe könnte eine Plattform zur Vererbung digitaler Accounts (PVDA) leisten.

Wer seine Finanzgeschäfte per Online-Banking abwickelt, Profile in sozialen Netzwerken pflegt, Waren online bestellt oder die Dienste von Cloud-Anbietern in Anspruch nimmt, sammelt über die Jahre hinweg eine Menge digitaler Benutzerkonten. Die Absicherung mittels persönlichem Passwort, die zu Lebzeiten den Zugriff Unbefugter verhindern soll, erweist sich im Todesfall als Herausforderung für die Hinterbliebenen. Sie müssen nicht nur herausfinden, wo der Verstorbene ein Benutzerkonto eingerichtet hatte, sondern auch, welche Zugangsdaten jeweils hinterlegt wurden. Ein zentrales Datenregister, bei dem Internet-Nutzer Informationen zu ihren Accounts eintragen können, würde für mehr Rechtssicherheit im Umgang mit dem digitalen Erbe sorgen. Das wäre auch im Interesse der Anbieter von Online-Diensten, denen nicht daran gelegen sein kann, wertvollen Speicherplatz durch inaktive Konten zu blockieren.

Anforderungen an ein Register für Benutzerkonten

Ein Team von beruflich mit dem Thema befassten Medizinern, Juristen und IT-Spezialisten hat den Versuch unternommen, die vielfältigen Aspekte auszuleuchten, die die praktische Umsetzung einer Plattform zur Vererbung von Digitalen Accounts (PVDA) mit sich bringen würde (Lesen Sie dazu im Anhang Teil I und II ihres Berichts). Es ist klar, dass für die Archivierung und Herausgabe sensibler Daten enge rechtliche Vorgaben eingehalten werden müssen. Zudem muss das System hohen technischen Anforderungen im Hinblick auf die Gewährleistung der Betriebssicherheit und Datensicherung sowie der Verfügbarkeit, Skalierbarkeit und Bedienerfreundlichkeit genügen.

Akzeptanz bleibt vorerst eine Hürde

Eine solche technische Lösung, die ohne Zweifel mehr Transparenz im Umgang mit verwaisten Internet-Accounts schaffen würde, steht und fällt jedoch mit der Akzeptanz der Nutzer. Bislang haben die wenigsten ihre Online-Konten im Blick, wenn sie ihre Angelegenheiten für den Todesfall regeln. Das Verfahren der Anmeldung in einem zentralen Register, die regelmäßige Aktualisierung der Online-Konten und Benutzerdaten sowie die vorausschauende Regelung der Datenlöschung oder Freigabe für Angehörige dürfte für die meisten ein Thema bleiben, mit dem man sich nur ungern befasst.

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