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10.02.2017 | IT-Recht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Donald Trumps Dekrete schaden der IT

verfasst von: Andreas Burkert

3 Min. Lesedauer

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Wer wie Präsident Trump auch führende Wissenschaftler per Dekret aussperrt, riskiert die Rückständigkeit bei Innovationen. Wer dann noch internationale Datenschutz-Abkommen außer Kraft setzt, treibt die IT in die Enge.

Die IT kennt keine Grenzen. Zu umfassend ist die Welt bereits vernetzt, als das Versuche, sie zu bändigen, zu zensieren oder aber eine Mauer um sie bauen, zum Erfolg führen würden. Und dennoch gelang es dem amerikanischen Präsidenten mit einem Federstrich, die internationale IT-Branche in Aufruhr zu versetzen. Er unterzeichnete ein Dekret und verfügte damit ein Einreiseverbot, von dem auch zahlreiche IT-Spezialisten betroffen sind, die in den USA an Universitäten lehren, in Unternehmen arbeiten und der US-Wirtschaft wichtige Impulse geben. Fehlen diese Wissenschaftler, fehlen deren Innovationen.

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Rechtsrahmen und Relevanz für den Umgang mit Identitätsdaten

Das folgende Kapitel skizziert den relevanten Rechtsrahmen für den zulässigen Umgang mit Identitätsdaten im Cloud-Umfeld. Dieser ergibt sich insbesondere aus dem Datenschutzrecht, dem Personalausweisrecht, dem Beweisrecht und dem Recht der eGK.

Wie unvermittelt die Entscheidung des neuen US-Präsidenten Donald Trump auch hierzulande Probleme schafft, zeigt sich am Beispiel einer Doktorandin des Hasso-Plattner-Instituts (HPI). Die seit langem in Deutschland forschende Wissenschaftlerin darf nicht in die USA einreisen und an dem jährlichen HPI-Stanford Design Thinking Research Workshop teilnehmen. Seit Jahren pflegt sie enge Kontakte in die USA und hat einen einmonatigen Forschungsaufenthalt für Februar 2017 geplant. Sie wird der Einladung der Stanford University nun wahrscheinlich nicht folgen können.

Wissenschaft lebt von Weltoffenheit

Für den wissenschaftlichen Direktor des HPI, Professor Christoph Meinel, Anlass genug, das vom amerikanischen Präsidenten verfügte Einreiseverbot  zu kritisieren. "Wir sind am HPI stolz auf unsere langjährige Zusammenarbeit mit der Stanford University", so Meinel. Die Beziehungen seien eng, viele Forschungskollegen stünden im regelmäßigen Austausch. Es sei daher besonders schmerzlich, dass geschätzten Mitgliedern des Forschungsteams jetzt die Einreise in die USA verweigert würde. Meinel hält das Einreiseverbot für Bürger aus sieben muslimischen Ländern in die USA für einen großen Fehler: "Es ist ein großer Schlag gegen internationale Forschungsprogramme und -kooperationen", erklärt er.

"Wissenschaft lebe von Weltoffenheit“, sagt er. Wie sehr die Forschung wie auch das unternehmerische Handeln im digitalen Zeitalter die Gesellschaft herausfordert, erklären die Springer-Autoren Claudia Lemke, Walter Brenner und Kathrin Kirchner im Kapitel "Der Weg vom Verstehen zum Gestalten im digitalen Zeitalter" anhand zahlreicher Beispiele. Der sensible wie auch weitsichtige Umgang mit einer hochinnovativen Branche ist nur eine Seite der Medaille.

Trumps seltsames Verständnis vom Datenschutz

Wer sich das Dekret zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, die "Executive Order: Enhancing Public Safety in the Interior of the United States“ aufmerksam durchliest, erkennt, dass Trump auch ein befremdliches Verhältnis zum Datenschutz hat. Dieser könnte für nicht US-Bürger oder rechtmäßige Einwohner (lawful permanent residents) sozusagen ad absurdum geführt werden.

"Agencies shall, to the extent consistent with applicable law, ensure that their privacy policies exclude persons who are not United States citizens or lawful permanent residents from the protections of the Privacy Act regarding personally identifiable information", hat es Präsident Trump in Sec. 14.  Privacy Act verfügt. Personen, die keine US-Bürger sind oder nicht rechtmäßig dauerhaft in den USA leben, sollen vom Datenschutzgesetz also ausgenommen werden. Datenschützer, wie der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, fürchten nun schlimme Folgen. Unter anderem für das zwischen der EU und den USA vereinbarte Privacy Shield-Abkommen. Dies sei zwar nicht direkt vom Dekret betroffen. Doch könnte Trump das Abkommen einseitig aufkündigen. Eine Unterschrift genügt.

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