Das Controlling und die Bilanzierung in Unternehmen berühren sich immer häufiger. Der Bereich liefert zahlreiche Informationen, die zum Beispiel für die Umsetzung des Standards IFRS 15 benötigt werden. Das verlangt von Controllern entsprechendes Know-how sowie integrierte IT-Systeme.
Das Gros der Unternehmen arbeitet derzeit auf Hochtouren an der Erstellung des Jahresabschlusses für das vergangene Geschäftsjahr. Vor allem Konzernabschlüsse beinhalten zahlreiche komplexe Sachverhalte, die dabei zu kären sind. Auch die unterschiedlichen, zum Teil durch die Digitalisierung getriebenen Geschäftsmodelle bringen neue Herausforderungen bei der Bilanzierung mit sich. Immer häufiger ist hierbei das Controlling eingebunden.
IFRS nicht für alle Unternehmen verpflichtend
Während für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen ein Abschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) freiwillig ist, ist er für kapitalmarktorientierte Firmen verpflichtend. Die Bilanzierung nach IFRS unterscheiden sich dabei von den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB).
So regelt beispielsweise der IFRS 9 die Bilanzierung von Finanzinstrumenten und der IFRS 16 gibt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen vor. Bei der Umsetzung der Vorgaben ist die Buchhaltung auf Informationen aus dem Controlling angewiesen, schreiben Sören Guntram Harms, Marcel Clermont und Heinz Ahn in ihrem Beitrag "Relevante Controllinginformationen für IFRS 15" in der Zeitschrift "Controlling & Management Review" (Ausgabe 1 | 2023).
Umsatzerlöse aus Kundenverträgen bilanzieren
Müssen sich deshalb Controller automatisch mit Bilanzierungsfragen auseinandersetzen? Eine genauere Betrachtung zeigt: Der IFRS 15 befasst sich mit der Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen und wann diese realisiert werden. Dabei verweisen die Autoren auf das Erlösrealisationsmodell, dass sich aus dem IFRS 15 ableiten lässt. Dieses umfasst fünf Schritte:
- Verträge identifizieren,
- Leistungsverpflichtungen identifizieren,
- Transaktionspreis bestimmen,
- Transaktionspreis aufteilen und
- Leistungsverpflichtungen erfüllen.
Welche Informationen aus dem Controlling für die einzelnen Schritte benötigt werden, fassen die Autoren wie folgt als Überblick zusammen (Seite 56):
Modellschritte und ergänzende Aspekte | Benötigte Informationen |
1. Verträge identifizieren | Zahlungsabsicht und -fähigkeit des Kunden beurteilen |
2. Leistungsverpflichtungen identifizieren | Absatz beziehungsweise Option zum eigenständigen Verkauf einzelner Güter oder Dienstleistungen analysieren |
3. Transaktionspreis bestimmen | variable Kaufpreisbestandteile festlegen |
4. Transaktionspreis aufteilen | Einzelveräußerungspreise bestimmen; Preiskorrekturen berücksichtigen |
5. Leistungsverpflichtung erfüllen | Leistungsfortschritt bestimmen |
Vertragskosten aktivieren | Ansatzvoraussetzungen und -höhe prüfen; bei Wertminderungstests mitwirken |
Angaben im Anhang | Angaben über die auf noch nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen entfallenden Transaktionspreise sowie den Zeitraum der Expected Recognition; Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Kategorien |
IFRS-Know-how und integrierte IT-Systeme gefragt
Harms, Clermont und Ahn weisen darauf hin, dass zwar ein Großteil dieser Daten zwar häufig vorliegt, allerdings nicht in zentralisierter und harmonisierter Form. "Im Interesse einer eindeutigen Leistungsfortschrittsmessung der einzelnen Leistungsverpflichtungen kann es beispielsweise notwendig sein, Daten aus dem Auftragsmanagement, dem Projektcontrolling und dem Rechnungswesen abzustimmen", führen die Autoren aus.
Daraus folgen auch vielfältige Anforderungen an die IT. "In Sachen Daten und Software sollten Insellösungen jedenfalls weitestmöglich vermieden werden, da IFRS 15 harmonisierte Daten und integrierte IT-Systeme sowie Controller erfordert, die sich mit den Inhalten des IFRS 15 eingehend auseinandersetzen", schließen die Autoren.