Bilanzkontrolle ist ein wichtiges und gleichzeitig nicht immer einfaches Thema für Unternehmen. Die eigene Rechnungslegung soll natürlich dem prüfenden Blick von außen standhalten können. Ein Jahresabschluss, der nicht nur positive Zahlen vorweisen kann, sondern auch noch als richtig und korrekt eingestuft wird, ist eine Visitenkarte für eine Firma, die auch Türen öffnen kann. Umgekehrt kann eine fehlerhafte Bilanzierung das Vertrauen in ein Unternehmen erschüttern.
Die DPR ist Teil des so genannten Enforcement-Verfahrens. Die Rechnungslegung von Unternehmen wird sowohl von der DPR, einer privaten Institution, als auch der staatlichen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft. Springer-Autorin Verena Verhofen verweist in ihrem Buchkapitel "Grundlagen der Konzernabschlusspolitik" (Seite 51) auf die gesetzliche Regelung in § 342b Handelsgesetzbuch (HGB) und erklärt: "Im Rahmen der Prüfung wird von der DPR grundsätzlich geprüft, ob die IFRS normenkonform und richtig angewendet wurden. Die im Rahmen von stichproben- oder anlassbezogenen Prüfungen gewonnenen Prüfungsergebnisse werden von der DPR an das BaFin berichtet. Hauptsächlich werden Stichprobenprüfungen durchgeführt." Doch bei den Stichprobenprüfungen schaut die DPR bestimmte Inhalte der Bilanz besonders genau an.
Fünf Themen im Fokus
Jährlich gibt die DPR ihre Prüfungsschwerpunkte für das folgende Jahr bekannt. Für 2017 wurde festgelegt:
- Präsentation der finanziellen Messgrößen (financial performance)
- Finanzinstrumente: Unterscheidung zwischen Eigenkapitalinstrumenten und finanziellen Verbindlichkeiten
- Anhangangaben zu den Auswirkungen neuer Standards auf den IFRS-Konzernabschluss
- Anteile an anderen Unternehmen
- Werthaltigkeitstest von Sachanlagevermögen
Auswahl im Zusammenhang mit Bilanzskandal?
Die Prüfungsschwerpunkte sind eine wichtige Information für Unternehmen, deren Bilanz unter die Lupe genommen wird. Die aktuellen Themen lassen einen Zusammenhang zu dem Bilanzskandal bei Bastei Lübbe vermuten. Die bilanzielle Behandlung von Unternehmensanteilen wurde in der Presse häufig diskutiert. Eine Bilanz ist mehr als nur eine lästige Verpflichtung. Unternehmen, die zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses verpflichtet sind, sollten dies als Chance nutzen, ihre Integrität zu beweisen. Dazu sollte die Rechnungslegung auch vor der DPR Bestand haben. Allerdings sind die Regelungen zur Bilanzierung nicht immer eindeutig. Unterschiedliche Auslegungen können zu unterschiedlichen Ansätzen führen. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen ihre Bewertungsansätze argumentativ untermauern können.