Zusammenfassung
Die Europäische Union verfolgt im Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts einen zu wesentlichen Teilen zur Effektivierung des Binnenmarkts fundierten Handlungsauftrag, die grenzüberschreitende Rechtsverfolgung in Zivil- und Handelssachen, aber auch im Familien- und Erbrecht zu ermöglichen und zu vereinfachen. Hierzu sieht das Primärrecht weitgehende Regelungskompetenzen vor, auf deren Grundlage eine große Anzahl von Verordnungen und Richtlinien erlassen wurde. Sie regeln die internationalen Zuständigkeiten von Gerichten, vereinfachen die Zusammenarbeit zwischen Gerichten, verbessern den Rechtsschutz insbesondere von Verbrauchern und vereinheitlichen weitgehend das internationale Privatrecht.