Deutsche Börse startet ESG-Index
- 05.03.2020
- Kapitalmarkt
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Mit einem neuen Index, der 50 Werte mit einer besonders nachhaltigen Performance umfasst, will die Deutsche Börse einen Standard im ESG-Bereich schaffen. Der Dax 50 ESG Index soll Nachhaltigkeitsdaten für Investoren transparenter und vergleichbarer machen.
ESG-Kriterien spielen beim neuen Nachhaltigkeitsindex der Deutsche Börse eine zentrale Rolle. Er soll die Performance der Unternehmen in diesem Bereich sichtbarer machen.
thekob5123 / stock.adobe.com
Der neue Dax 50 ESG Index der Deutschen Börse berücksichtigt Kriterien aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance, kurz ESG). Die Basis bildet der sogenannte H-Dax, der sich aus rund 100 Werten zusammensetzt, die aus dem Dax, M-Dax und Tec-Dax stammen. Diese werden besonders auf ihre ESG-Performance, Börsenwert und -umsatz abgeklopft.
Index soll Risikobewertung erleichtern
Der neue Index soll für mehr Transparenz bei Nachhaltigkeitsdaten sorgen, da Klima- und Umweltrisiken, soziale Faktoren und Aspekte der Unternehmensführung für die Risikobewertung im Finanzsektor eine immer größere Rolle spielen.
"Die Nachfrage nach nachhaltigen Indizes bei Investoren steigt seit Jahren", erläutert Stephan Flägel, Global Head of Indices & Benchmarks bei Qontigo. Das Unternehmen ist die Index- und Analysegesellschaft der Deutschen Börse. Künftig soll der Index sowohl für institutionelle Investoren als auch für Privatanleger zum Standard für ESG-Investments in Deutschland werden, so Flägel.
Anpassung alle drei Monate
Der Index beruhe auf der Anwendung "normbasierter Ausschlusskriterien", die den UN-Global-Compact-Prinzipien folgen. Hinzukommen produktbasierte Ausschlusskriterien, die umstrittene Waffen, Tabak, Kohle, Kernkraft und militärische Verträge umfassen. "Aus den daraus resultierenden Werten wird eine Rangliste gebildet, nach Marktkapitalisierung, Börsenumsatz und ESG-Bewertung", so die Deutsche Börse. Von dieser Liste werden die Top-50-Werte für den Index ausgewählt. Dieser werde künftig quartalsweise überprüft. Es gelten sogenannte Fast-Exit- und -Entry-Regeln, die etwa bei Verstößen gegen die Nachhaltigkeitskriterien greifen.