2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kapitel: Impressum und Anbieterkennzeichnung
verfasst von : Alexander Unverzagt, Claudia Gips
Erschienen in: Handbuch PR-Recht
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Für die Anbieter von Beiträgen in und auf Druckwerken sowie für die Anbieter von Webseiten und ähnlichen Angeboten im Internet besteht nach allen Landespressegesetzen (z. B. § 8 Landespressegesetz Hamburg) und §§ 5 und 6 TMG i. V. m. § 55 RStV eine Impressumspflicht. Deren Sinn und Zweck ist es, dem durch ein Druckwerk oder einen Internetinhalt in seinen Rechten Verletzten die aufwendige Suche nach dem Verantwortlichen zu ersparen und die zivil- oder strafrechtliche Verfolgung zu ermöglichen. Diese Pflichten können auch solche Textbeiträge treffen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit in Druckform oder online an die Öffentlichkeit gelangen, so dass die entsprechenden Regelungen auch von PR-Beratern bzw. deren Auftraggebern zu beachten sind.