Im Kap. 2 wurden die Eigenschaften aufgeführt, bei deren Fehlen ein Scheitern als Gründer schon deshalb wahrscheinlich ist, weil es an persönlichem Fundament fehlt. Nun ist es aber so, dass viele Menschen aufgrund ihrer Eigenschaften und persönlichen Veranlagungen grundsätzlich geeignet wären, ein Start-up zu gründen und zu führen. Jedoch reicht es meiner Erfahrung nach nicht aus, nur die persönlichen Voraussetzungen mitzubringen. Besteht eine grundsätzliche Eignung zum Unternehmer, kann das Fehlen grundlegender fachlicher, insbesondere kaufmännischer Kenntnisse sehr schnell alle Bemühungen hin zu einem erfolgreichen Unternehmen zunichte machen. Deshalb geht es in diesem Kapitel um Kenntnisse und deren Fehlen.
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Als „kalkulatorischer Unternehmerlohn“ wird ein fiktiver Lohn des Gründers selbst bezeichnet, der theoretisch erwirtschaftet werden muss, damit sich der Aufwand des Betriebs eines Start-ups im Vergleich zu einer Festanstellung rechnet. Diese Definition ist etwas vereinfacht, verdeutlicht aber die Idee dahinter: Wenn ein Start-up so viel erwirtschaftet, dass alle Ausgaben, Gehälter etc. bezahlt werden können, aber dann keine Ausschüttungen übrig bleiben, bedeutet das, dass letztendlich der Gründer selbst nichts durch das Start-up „verdient“ hat. Es stellt sich dann ganz praktisch die Frage, warum das Start-up überhaupt betrieben wird.
Metadaten
Titel
Kaufmännische und fachliche Kenntnisse – Wer braucht schon Wissen, wenn er ein Start-up haben kann