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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

21. Kirchensteuer-Verteilungsverfahren

verfasst von : Jens Petersen

Erschienen in: Kirchensteuer kompakt

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Die Kirchensteuer steht der Religionsgemeinschaft zu, in deren Bereich das Kirchenmitglied seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat; dies ist Rechtsprinzip. Bei den veranlagten Steuern ist dies grundsätzlich unproblematisch, da die Veranlagung beim örtlich zuständigen (Wohnsitz-) Finanzamt und damit innerhalb des Gebietes der steuerberechtigten Religionsgemeinschaft erfolgt. Bei der Kirchensteuer als Zuschlag zur Lohnsteuer und zur Kapitalertragsteuer weichen der Ort der Abführung (Betriebsstätte des Abzugsverpflichteten) und der Ort des Sitzes des Steuergläubigers vielfach voneinander ab. Sie werden aber dem zuständigen Steuergläbiger zugewiesen.

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Fußnoten
1
Für die evangelischen Landeskirchen: Richtlinien zur Verrechnung der Kirchenlohnsteueranteile zwischen den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland i.d.F. der Bekanntmachung v. 24.9.2002, ABl. EKD 2002, 338, zuletzt geändert am 12.12.2014, ABl. EKD 2015, 22; die röm.‐kath. Diözesen haben das Verfahren a.G. einer multilateralen Vereinbarung geregelt.
 
2
Vgl. Rausch 2009, 3729.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Rausch, Rainer. 2009. Die Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer. NWB 2009:3725. Rausch, Rainer. 2009. Die Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer. NWB 2009:3725.
Metadaten
Titel
Kirchensteuer-Verteilungsverfahren
verfasst von
Jens Petersen
Copyright-Jahr
2017
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-10631-7_21