7.1 Allgemeiner Hintergrund
Die vollständigen und ausführlichen Ergebnisse dieses Projektes mit den Studierenden als Autoren Ihrer Beiträge sind in einer eigenständigen Monografie enthalten (vgl. Heep-Altiner et al. 2022).1Iveel Batsaikhan, Kai Bosch, Lea Dick, Bastian Erk, Jan Fischer,Kira Herchenbach, Joshua Holtmann, Robin Kablitzki, Nikolay Kazandzhiey,Jessica Langsdorf, Lisa Mahnke, David Nanz, Lea Neuhäuser, Björn Poppink,Meike Schulz, Christian Serries, Marie Sonnefeld, Leonard Wenzelsowie Yoana Zhupunova.
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der Resource and Environment Group der International Actuarial Association (IAA) sowie
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der Emerging Risk Initiative des Chief Risk Officer Forums (CRO Forum).
7.1.1 Klimawandel als weltweiter externer Effekt
7.1.1.1 Externe Effekte und Lösungsmechanismen
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Bei der sogenannten Pigou-Steuer geht der Ansatz über eine Bepreisung der Treibhausgasemissionen durch eine Steuer, beispielsweise durch eine CO2-Steuer auf den CO2-Ausstoß bzw. die CO2-Äquivalente bei anderen Treibhausgasen, die die Unternehmen dann in ihr Gewinnmaximierungskalkül miteinbeziehen müssen. Treibhausgasemissionen sind dann nicht mehr kostenlos (vgl. Wigger 2006, S. 62 f.; vgl. Heep-Altiner und Berg 2019, S. 235 ff.).
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Durch Zertifikate werden Obergrenzen für den Mengenausstoß festgesetzt, die ein Unternehmen im Produktionsprozess einsetzen kann. Unternehmen, die aufgrund klimafreundlicher Produktionsweise diese Menge nicht benötigen, können Teile ihrer Zertifikate an Unternehmen mit einem höheren Bedarf verkaufen (vgl. Wigger 2006, S. 64 ff.; vgl. Heep-Altiner und Berg 2019, S. 235 ff.).
Jahr | Vereinbarung | Bemerkung |
---|---|---|
1992 | Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen | Das erste internationale Umweltabkommen, das die Begrenzung der Treibhausgasemissionen zum Ziel hat, wobei seit 1995 jährliche Konferenzen (COP) hierzu stattfinden. Wesentliche Präzisierungen der Konvention erfolgten in zwei nachfolgenden Abkommen. |
1997 | Kyoto Protokoll (COP 3) | Der erste völkerrechtlich verbindliche Vertrag, in dem Ziele für eine Begrenzung der Treibhausgasemissionen formuliert werden. |
2015 | Pariser Übereinkommen (COP 21) | Eine klare Präzisierung des Kyotoprotokolls dahingehend, dass die mittlere Erderwärmung vom Beginn des industriellen Zeitalters bis 2100 auf maximal 2,0 °C (optimalerweise sogar auf maximal 1,5 °C) begrenzt werden soll. |
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In der ersten Handelsperiode von 2005 bis 2007 wurden die Zertifikate nach der sogenannten Grandfathering-Methode verteilt, das heißt, alle Unternehmen und Anlagen bekamen ihre Ausgangsemissionen zugeteilt, um diese dann schrittweise absenken zu können (vgl. DEHSt 2015, S. 12).
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In der zweiten Handelsperiode von 2008 bis 2012 wurden die Zuteilungen abgesenkt und europaweit angeglichen. Darüber hinaus war jetzt ein Banking erlaubt, das heißt ein Übertragen eingesparter Zertifikate auf die nächste Handelsperiode (vgl. DEHSt 2015, S. 12 f.).
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In der dritten Handelsperiode von 2009 bis 2020 wurden die Zuteilungen weiter abgesenkt, ein gemeinsames Register eingeführt und der Teilnehmerkreis am Handelssystem erweitert. Ausnahmen über die sogenannte Carbon-Leakage-Liste (CL-Liste) gelten für Unternehmen oder Anlagen, die in einem harten internationalen Wettbewerb stehen (vgl. DEHSt 2015, S. 13 ff.).
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Die vierte Handelsperiode von 2021 bis 2030 teilt sich in zwei fünfjährige Unterhandelsperioden auf. Die jährlichen Absenkungen wurden erhöht und Ausnahmeregelungen teilweise abgeschafft; die Ausnahmen auf der CL-Liste bestehen aber weiterhin (vgl. DEHSt o. J.).
7.1.1.2 Klimaszenarien und Klimarisiken
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In den SRES-Szenarien (Special Report on Emissions Scenarios) sind Annahmen zur Entwicklung der Weltbevölkerung und der technologischen Entwicklung abgebildet (vgl. DWD o. J.).
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In den RCP-Szenarien (Representative Concentration Pathways) ergeben sich auf Basis dieser Annahmen Pfade für die zukünftigen Entwicklungen der Treibhausgasemissionen (vgl. CRO-Forum 2019, S. 16 ff.).
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Mit globalen Klimamodellen (zum Beispiel ECHAM-5 vom Hamburger Max-Planck-Institut (MPI)) ergeben sich dann beispielsweise mittlere jährliche Erderwärmungen im weltweiten Durchschnitt – beispielsweise +2 °C (vgl. MPI für Meteorologie o. J.).
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Mit lokalen Klimamodellen (zum Beispiel REMO, CCLM, STAR-II für Deutschland) werden die globalen Ergebnisse lokal „heruntergebrochen“, das heißt, eine mittlere Erderwärmung von +2 °C kann in einigen Regionen +1 °C und in anderen Regionen +3 °C bedeuten (vgl. GERICS o. J.; vgl. Rockel und Geyer 2008; vgl. Landesumweltamt Brandenburg 2010).
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Das RCP 2.6-Szenario, das zu einer mittleren Erderwärmung von bis zu ca. 2 °C bis 2100 korrespondiert und das als einziges Szenario konform mit den Zielsetzungen des Pariser Übereinkommens geht.
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Das RCP 4.5/6-Szenario, das zu einer mittleren Erderwärmung von bis zu ca. 3 °C korrespondiert. Dieses Szenario ist eine Zusammenfassung von zwei Szenarien, die zu ähnlichen mittleren Erderwärmungen führen.
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Das RCP 8.5-Szenario, das zu einer mittleren Erderwärmung von bis zu 5 °C korrespondiert. Dieses stellt das Extremszenario dar.
Szenario | Übergangsrisiken (ÜR) | Physikalische Risiken (PR) |
---|---|---|
RCP 2.6 (2 °C-Szenario) | Sehr hoch, da hoher Aufwand zur Begrenzung des Klimawandels. | Geringer, da umfangreiche Anpassungsmaßnahmen. |
RCP 4.5/6 (3 °C-Szenario) | Deutlich reduzierter Anpassungsaufwand. | Entsprechend höhere PR, ggf. auch überproportional, da Kipppunkte (Tipping Points). |
RCP 8.5 (5 °C-Szenario) | Nur minimaler Anpassungsaufwand, wenn akut nötig. | Hohes Ausmaß an PR, direkt durch Dürren etc./indirekt beispielsweise durch Betriebsunterbrechung. |
7.1.1.3 Auswirkungen weltweit
Szenario | Prognostizierte BIP-Verluste (c. p.) | Auswahl weltweit | Auswahl in DE |
---|---|---|---|
RCP 2.6 | Prognosen von 10 % (1,5 °C) bis 13 % (2 °C) | 13 % | 13 % |
RCP 4.5/6 | Prognosen von 23 %/25 % bis etwa 40 % | 25 % | 23 % |
RCP 8.5 | Prognose etwa bei 45 %, ggf. auch deutlich höher | 45 % | 40 % |
RCP 2.6
| Verlust von 10,9 Bio. USD | ≈ BIP-Niveau 2011, |
RCP 4.5/6
| Verlust von 21,0 Bio. USD | ≈ BIP-Niveau 2008, |
RCR 8.5
| Verlust von 37,7 Bio. USD | ≈ BIP-Niveau 2005. |
7.1.2 Klimawandel als Effekt für die deutsche Versicherungswirtschaft
7.1.2.1 Temperaturtrends in Deutschland
• Temperaturanstieg von 1881 bis 1960 | ca. 0,9 °C, |
• Temperaturanstieg von 1961 bis 2020 | ca. 0,7 °C, |
• Temperaturanstieg von 2021 bis 2100 | ca. 0,9 °C, |
• Temperaturanstieg von 1881 bis 2100 | ca. 2,5 °C. |
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Konstante Verschiebung: Die (mittleren) Temperaturen in allen Monaten steigen im Schnitt gleichermaßen um die mittlere Erhöhung an.
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Höhere Schiefe: Die (mittleren) Temperaturen in den Winter- und Sommermonaten steigen mehr an als die mittlere Erhöhung, die man in etwa in den Frühjahrs- und Herbstmonaten beobachtet.
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Höhere Volatilität: Die (mittleren) Temperaturen in den Wintermonaten steigen geringer (oder sinken ggf. sogar) und steigen in den Sommermonaten höher an als die mittlere Erhöhung. Die jahreszeitliche Variabilität verstärkt sich.
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Geringere Volatilität: Die (mittleren) Temperaturen in den Wintermonaten steigen höher und in den Sommermonaten niedriger (oder sinken ggf. sogar) an als die mittlere Erhöhung. Die jahreszeitliche Variabilität reduziert sich.
7.1.2.2 Auswirkungen in Deutschland
Szenario | Prog. BIP Reduzierung in DE | Anteil Übergangsrisiken | Anteil physikal. Risiken |
---|---|---|---|
RCP 2.6 | Ca. 13 % | 80,0 % | 20,0 % |
RCP 4.5/6 | Ca. 23 % | 33,3 % | 66,7 % |
RCP 8.5 | Ca. 40 % | 10,0 % | 90,0 % |
EK der SV in 2019 Szenario | RCP 2.6 | RCP 4.5/6 | RCP 8.5 | Gewichtet |
---|---|---|---|---|
37.730Mio. € | 24,5 % | 48,5 % | 27,0 % | |
Mittl. (Substanz) Verlust der Schadenversicherung in % | 2,2 % | −9,6 % | −29,5 % | −12,1 % |
Mittl. (Substanz) Verlust der Schadenversicherung in Mio. € | 817 | −3613 | −11.146 | −4561 |
0,50 % Quantil für 200-Jahres-Verlust in Mio. € | −4848 | −8627 | −15.053 | −9436 |
7.2 Klimarisiken
7.2.1 Personenversicherung
7.2.2 Schadenversicherung
7.2.2.1 Aufteilung in Risikocluster
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Auf einen Zeitraum beschränkte Verluste (tendenziell eher Substanzverluste) durch Übergangsrisiken − insbesondere
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direkt durch gesetzliche Regelungen oder
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indirekt durch Schadenersatzforderungen.
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Dauerhafte Verluste (tendenziell eher Gewinneinbußen) durch physikalische Risiken − insbesondere
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direkte Schäden aufgrund physikalischer Ereignisse oder
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indirekte Schäden zum Beispiel aufgrund von Betriebsunterbrechung.
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Übergangsrisiken | Physikalische Risiken | |
---|---|---|
Direkte Exponierung | Keine Relevanz, da in den Versicherungsbedingungen explizit ausgeschlossen. | Bei allen Versicherungen mit Elementargefahren, d. h. Kasko, Hausrat, Wohngebäude, Landwirtschaft und Gewerbe/Industrie |
Indirekte Exponierung | Unter Relevanzaspekten reicht es für eine erste Beurteilung, sich auf die Haftpflichtversicherung zu beschränken, ggf. noch einschließlich der Kredit- und Kautionsversicherung. | Unter Relevanzaspekten reicht zunächst vermutlich eine Beschränkung auf die Betriebsunterbrechung als Teil von Gewerbe/Industrie. |
7.2.2.2 Ermittlung der Risikoexponierungen
Szenario | Gewicht | Verlust-Faktor | BIP vor Verlust | Sch. Satz 1,6 % | Risikopotential | Aufteilung auf | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
ÜR | PR | ||||||
BIP 2019 | 3.449.050 | 53.756 | |||||
RCP 2.6 | 24,5 % | 13,0 % | 3.964.425 | 61.788 | 8032 | 6426 | 1606 |
RCP 4.5/6 | 48,5 % | 23,0 % | 4.479.286 | 69.812 | 16.057 | 5352 | 10.705 |
RCP 8.5 | 27,0 % | 40,0 % | 5.748.417 | 89.593 | 35.837 | 3584 | 32.253 |
100,0 % | 25,1 % | 19.432 | 5138 | 14.294 |
Konstellation | Aus Sicht der VU | Aus Sicht der VN |
---|---|---|
Die Versicherer können das Potenzial voll in ausreichend finanziertem Geschäft realisieren | In jeder Hinsicht gut. | Gut: Risiken sind abgedeckt; Schlecht: Mehr Prämien. |
Nur teilweise Realisierung von auskömmlichen Prämien; Geschäftswegfall oder Schadenquotenerhöhungen in anderen Bereichen | Durchwachsen; der Gesamteffekt ist unklar. | Durchwachsen; Risiken werden teilweise nicht mehr abgedeckt, dafür bleiben Prämien ggf. überschaubar. |
Kaum Realisierung der Potenziale mit auskömmlichem Geschäft; Geschäftssegmente brechen ganz weg oder die VU bleiben auf hohen Mehraufwand sitzen | Durchweg schlecht. | Durchweg schlecht. Da VU kaum dauerhaft Verluste übernehmen, bekommen die VN kaum noch benötigte Deckungen. |
7.2.3 Elementargefahren
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Starkregen und Hochwasser,
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Sturm und Hagel,
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Dürre und Waldbrand,
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Gewitter und Blitzschlag sowie
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Erdrutsch (vgl. Wagner 2018).
7.2.3.1 Überschwemmung
7.2.3.2 Sturm/Hagel
7.2.3.3 Dürre
7.2.3.4 Zusammenführung in der Risikolandkarte
Risiko | Szenario | Temp. Anstieg bis 2100 | Gesamt 2020–2100 | ||
---|---|---|---|---|---|
Bezugsgröße | Veränd. in % | RisikoPotenzial | |||
HW ST/HA DÜ | Niedrig | 1,5–1,8 | 3170 | 19,6 % | 622 |
Mittel | 2,0–2,9 | 3170 | 61,1 % | 1936 | |
Hoch | 3,0–3,6 | 3170 | 81,1 % | 2571 |
7.3 Nachhaltigkeitsrisiken
7.3.1 Geschäftsorganisation
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Umwelt/Ökologie wie Umgang mit Ressourcen (Environmental),
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soziale Bereiche wie Umgang mit Arbeitnehmern (Social) sowie
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die Unternehmensführung im Allgemeinen (Governance).
7.3.1.1 Rahmenbedingungen und Regelungssysteme
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einem internationalen Wirkungskreis mit
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allgemeinen Projekten/Institutionen wie etwa das Carbon Disclosure Project (CDP) oder die Global Reporting Initiative (GRI),
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versicherungsspezifischen Institutionen wie etwa das CRO-Forum oder der Zusammenschluss der internationalen Versicherungsaufsichten IAIS sowie
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Projekten und Regelungen der Vereinten Nationen wie etwa die Klimarahmenkonvention, das Kyoto-Protokoll oder das Pariser Übereinkommen,
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einem europäischen Wirkungskreis mit
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allgemeinen Institutionen/Veröffentlichungen der EU wie das EU-Parlament und das Umweltmanagementsystem EMAS (Eco Management and Audit Scheme) sowie
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versicherungsspezifischen Regelungen wie etwa alle Regelungen im Zusammenhang mit Solvency II sowie
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einem nationalen Wirkungskreis mit
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allgemeinen Regelungen beispielsweise durch BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) oder das DGCN (Deutsches Global Compact-Netzwerk) und
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versicherungsspezifischen Regelungen durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
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7.3.1.2 Nachhaltigkeit und Unternehmensorganisation
Diese Prinzipien beinhalten also, dass für die Versicherungswirtschaft relevante ESG-Themen in die Entscheidungsfindung einbezogen werden sowie eine Zusammenarbeit zwischen Kunden und Partnern angestrebt wird, um die Sensibilität für ESG-Themen zu erhöhen. Ebenso sollen die Unternehmen mit Regierungen und anderen relevanten Parteien zusammenarbeiten, um diese Ziele verfolgen zu können. Wobei dies alles in einer transparenten Art und Weise erfolgen muss.„Principle 1: We will embed in our decision-making environmental, social and governance issues relevant to our insurance business. […]Principle 2: We will work together with our clients and business partners to raise awareness of environmental, social and governance issues, manage risk and develop solutions. […]Principle 3: We will work together with governments, regulators and other key stakeholders to promote widespread action across society on environmental, social and governance issues. […]Principle 4: We will demonstrate accountability and transparency in regularly disclosing publicly our progress in implementing the Principles.“
7.3.2 Kapitalanlage
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Unter ökologischen Gesichtspunkten orientiert sich eine nachhaltige Kapitalanlage bei der Wahl der Emittenten an der Berücksichtigung von Klimaschutz bzw. Anpassung an den Klimawandel im Allgemeinen sowie einer nachhaltigen Nutzung von Ressourcen im Besonderen (vgl. Leymann 2018).
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Eine sozial orientierte nachhaltige Kapitalanlage beachtet die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards, Prinzipien einer gerechten Entlohnung und die Achtung auf Produktsicherheit bei den Emittenten (vgl. Nowak und Leymann 2018).
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Im Hinblick auf eine angemessene Governance werden den Emittenten Vorgaben zu einer entsprechenden Geschäftsführung gemacht. Dies umfasst beispielsweise Steuerehrlichkeit und das Unterlassen von Korruption (vgl. BaFin 2019).
7.3.2.1 Normen und Regelungen zur nachhaltigen Kapitalanlage
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die zehn Prinzipien des Global Compact (GC) zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung (vgl. UN Global Compact 2014),
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die 17 Sustainable Development Goals (SDG) für allgemeine nachhaltige Entwicklung (vgl. EU-Kommission 2016, S. 3),
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die vier UN-Principles for Sustainable Insurance (PSI) für nachhaltige Versicherungen (vgl. UNEP FI 2012, S. 4),
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die sechs UN-Principles for Responsible Investment (PRI) zur nachhaltigen Kapitalanlage (UN PRI 2019, S. 4) sowie
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die International Labour Organisation (ILO),
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die World Health Organisation (WHO),
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die Organisation for Economic Co-Operation and Development (OECD) sowie
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das Carbon-Disclosure Project (CDP).
7.3.2.2 Nachhaltige Kapitalanlage im Unternehmenskontext
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Screening Strategien mit einem positiven Screening (zum Beispiel Best-in-Class-Ansätze) zur besonderen Auswahl (etwa bei klimafreundlichen Technologien) und einem negativen Screening zum expliziten Ausschluss (etwa bei kohlebasierten Geschäftsmodellen und kontroversen Waffen) von Kapitalanlageklassen,
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Thematisches Investieren mit einer Fokussierung auf Kapitalanlageklassen mit einem speziellen Kontext etwa im Bereich Umweltschutz,
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Wirkungsorientiertes Investieren mit Investitionen in Unternehmen, die eine besondere Wirkung auf einen Themenbereich wie etwa Umwelt- und Klimaschutz entfalten sollen,
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ESG-Integration/Normbasiertes Screening mit Investitionen in Unternehmen, die bewusst ESG-Kriterien in ihrer Geschäftsorganisation integriert haben bzw. allgemeiner (da ESG-Kriterien nicht immer einheitlich definiert sind) normbasiert operieren sowie
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Engagement durch bewusste Ausübung von Stimmrechten in einem Unternehmen, um dadurch aktiv Einfluss auf Unternehmensziele (insbesondere hier im Hinblick auf Nachhaltigkeit) nehmen zu können.
7.3.2.3 Rating und Scoring Modelle
Rating-Agentur | Skala | |
---|---|---|
ISS | A (+) | bis D (−) |
MSCI | AAA | bis CCC |
Sustainalytics | 0 | bis 100 |
7.3.2.4 Investitionsarten für nachhaltige Kapitalanlagen
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Bei nachhaltigen Investmentfonds werden explizit Nachhaltigkeitskriterien in die Anlagegrundsätze einbezogen.
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Bei sogenannten Green Bonds wird in Unternehmen investiert, deren Emissionserlöse ausschließlich für die (Re)Finanzierung von Umweltschutzprojekten verwendet wird (vgl. ICMA 2018).
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Bei sogenannten Social Bonds wird analog dazu in Unternehmen investiert, die besonders intensiv soziale Ziele fördern (vgl. ICMA 2020).
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Bei Green Real Estate wird in Immobilen(projekte) investiert, die sich im besonderen Maß an ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitskriterien orientieren (vgl. Meins und Bienert 2012).
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Blended Finance (als eine Art Mischfinanzierung) ist keine spezielle Kapitalanlageklasse, sondern eher eine Form, Investitionen zu strukturieren. Hier können beispielsweise öffentliche Geldgeber oder private Philanthropen sich finanziell an sozialen oder ökologisch orientierten Projekten (beispielsweise in Entwicklungsländern) beteiligen, um dadurch diese Projekte erst zu ermöglichen.
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Darüber hinaus kann gezielt in den Aufbau von nachhaltiger Infrastruktur investiert werden (vgl. Convergence 2018).