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07.04.2016 | Klimawandel | Schwerpunkt | Online-Artikel

Auf dem Weg zum Klimaschutzplan 2050

verfasst von: Julia Ehl

3:30 Min. Lesedauer

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Der Klimaschutzplan der Bundesregierung erhält zusätzliche Impulse durch einen öffentlichen Dialogprozess. Das Ergebnis des wissenschaftlich begleiteten Dialoges wurde an die Regierung übergeben.

Bürgerkonferenzen, Bundesländer, Kommunen und Verbände haben einen Maßnahmenkatalog in den Handlungsfeldern Energiewirtschaft, Industrie und Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft erarbeitet, der bei der Entwicklung des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung Impulse geben soll. Getragen wird die Entscheidung zur Einbeziehung der genannten Gruppen durch die wissenschaftlich belegte Feststellung, dass Großprojekte wie Klimaschutz und Energiewende nur durch intensive und frühzeitig eingeleitete Partizipation gelingen können.

Auch Brigitte Jantz stellt im Buchkapitel „Energiewirtschaft und KlimaBildung – Potenziale und Chancen regionaler Netzwerke für den Klimaschutz“ fest, „Wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Realisierung der Energiewende und des Klimaschutzes von unten sind dabei neben fördernden und regulierenden Maßnahmen insbesondere eine partizipative Bewusstseinsbildung und Kompetenzerwerb der Bevölkerung, ortsansässiger Unternehmen und nicht zuletzt der Politiker hin zu klimafreundlichem Denken und Handeln.“

Empfehlung der Redaktion

2016 | OriginalPaper | Buchkapitel

Energiewirtschaft und KlimaBildung – Potenziale und Chancen regionaler Netzwerke für den Klimaschutz

Am Beispiel der KlimaBildungs-Arbeit in Köln wird gezeigt, dass regionale Netzwerke zentraler klimabildungsrelevanter Akteure einen großen Mehrwert für eine breite Unterstützung des Klimaschutzes in verschiedensten gesellschaftlichen Ebenen darstelle


Der Beteiligungsprozess auf dem Weg zur Entwicklung des Klimaschutzplans 2050, der im Koalitionsvertrag der Regierung verankert ist, ist mit der Übergabe der Ergebnisse an das Umweltministerium nun beendet und die Ausarbeitung des Plans wird unter Leitung des Ministeriums erfolgen.

Breit angelegter Dialog führt zu Maßnahmenkatalog

Zunächst wurden in Bundesländern, Kommunen und Verbänden knapp 400 Vorschläge und Ideen entwickelt, die vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie und am Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, (ifeu) zum Maßnahmenset 1.0 konsolidiert wurden. Von den beteiligten Institutionen gewählte Delegierte diskutierten Maßnahmenset 1.0 und entwickelten daraus Maßnahmenset 1.1 mit 62 Vorschlägen. In Arbeitsgruppen der Bundesländer, Kommunen und Verbände wurden die Vorschläge vertieft und vom Wuppertal Institut und ifeu zum Maßnahmenset 2.0 weiterentwickelt.

Das Öko-Institut nahm dann eine fachliche Einschätzung der vorgeschlagenen Maßnahmen vor. Zusätzlich wurden die ermittelten Maßnahmenvorschläge aus dem Bürgerbeteiligungsprozess integriert. Der Bürgerbeteiligungsprozess wurde vom Institut für Kommunale Wirtschaft und Umweltplanung, IKU, und seinen Partnern organisiert und fand im ersten Schritt bei Bürgerkonferenzen in den Städten Hamburg, Leipzig, Essen, Frankfurt und Nürnberg statt. Insgesamt 472 Bürgerinnen und Bürger waren vorab durch eine Zufallsstichprobe aus Stadt und Umland für die Teilnahme an den Konferenzen ausgewählt worden. Das Ergebnis weiterer Überarbeitungen mündete dann im Maßnahmenset 2.1.

Im Rahmen der Sitzung des Delegiertengremiums, an dem auch die Bürgerdelegierten und Stakeholder teilnahmen, wurden Rückmeldungen zu den zusammengeführten Maßnahmen gesammelt und die Vorschläge vorgestellt, die im Prozess als fehlend identifiziert worden waren. Eine zweite Dialogrunde mit den Bundesländern, Kommunen und Verbänden und ein Online-Dialog mit den Teilnehmern der Bürgerkonferenzen führte zum Maßnahmenkatalog 3.0. Bei der dritten Delegiertensitzung wurde der Katalog noch einmal um weitere Empfehlungen ergänzt. Der Maßnahmenkatalog 3.1 mit 97 Vorschlägen wurde dann an die Bundesregierung übergeben, die nun die Empfehlungen prüft und Stellung nehmen wird. Die Stellungnahme wird für Ende des zweiten Quartals 2016 erwartet.

Maßnahmen aus Bürgerbeteiligung 

Im Maßnahmenkatalog 3.1. sind insgesamt 18 Vorschläge enthalten, die im Rahmen des Bürgerbeteiligungsprozesses eingebracht wurden. 

Handlungsfeld Energiewirtschaft

KSP-E-07f: Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke - Laufzeitbegrenzung
KSP-E-15: Demokratisierung durch Dezentralisierung der Energiewirtschaft
KSP-E-17: Förderung der Nutzung lokal verfügbarer, CO2-armer Energie
KSP-E-18: Entwicklung neuer, effizienter Stromspeicher und Energieträger
KSP-E-19: Lebenslang Energiemündigkeit fördern & fordern
KSP-E-20: Einflussnahme auf die internationale Energiepolitik
KSP-E-21: Einführung einer CO2-Steuer und Umsetzung des Verursacherprinzips

Handlungsfeld Industrie und Gewerbe/Handel/Dienstleistungen

KSP-IGHD-08: Kennzeichnung der Produkte nach ökologischem Fußabdruck (Umwelt-Label)
KSP-IGHD-09: Regelungen zum Umweltschutz – Förderung biologisch abbaubarer Verpackungen
KSP-IGHD-10: Umwelt: Bewusstsein stärken von „Kindesbeinen an"
KSP-IGHD-11: Lebensdauerverlängerung und Nutzungsintensivierung
KSP-IGHD-12: Einführung einer Klimaabgabe
KSP-IGHD-13: Abschaffung von Sonderrabatten und Subventionen für gewerbliche Energieverbraucher

Handlungsfeld Gebäude

KSP-G-12: Förderung generationenübergreifenden Bauens und Wohnens

Handlungsfeld Landwirtschaft/Landnutzung

KSP-L-11: Ernährungsbildung und Förderung von Verbraucherinformation zu Konsum und Klimaschutz
KSP-L-12: Steuerungsmaßnahmen zur Reduktion der Tierbestände
KSP-L-13: Förderung einer nachhaltigen, regionalen und ökologischen Landwirtschaft
KSP-L-14: CO₂-Senkung durch Forstwirtschaft

Handlungsfeld Verkehr

In diesem Handlungsfeld wurden keinen zusätzlichen Maßnahmen, die nicht schon Bundesländern, Kommunen und Verbänden benannt wurden, durch die Bürgerbeteiligung eingebracht.

Weiterführende Themen

Die Hintergründe zu diesem Inhalt

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