Rund 400 Milliarden Euro müssten nach Schätzungen des Weltklimarates (IPCC) weltweit jährlich investiert werden, um die Auswirkungen des Klimawandels und damit den Anstieg der globalen durchschnittlichen Temperatur auf 2 Grad Celsius zu begrenzen. Im Jahr 2010 wurden in Deutschland 37 Milliarden Euro für Klimaschutzmaßnahmen, die Förderung der erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen aufgewendet. Experten sind sich einig, dass zukünftig der überwiegende Anteil der erforderlichen Investitionen in den Klimaschutz aus dem privaten Kapitalmarkt kommen muss. Um dies möglichst schnell zu erreichen, müssen Investitionen attraktiver werden.
Für den privaten Kapitalmarkt sind Investitionen im Bereich des Klimaschutzes durchaus lukrativ. Für zukunftsfähige Geschäftsmodelle sind jedoch verlässliche Rahmenbedingungen wie Rechtssicherheit und Transparenz erforderlich, wird in der Studie "Rahmen für Klimaschutzinvestitionen – Hemmnisse und Maßnahmen" ausgeführt. Die Studie von Öko-Institut, Ecologic Institut, der BCC Business Communications Consulting GmbH und Vertretern der Wissenschaft (Technische Universität Darmstadt und Frankfurt University of Applied Sciences) beschreibt Maßnahmen, die dazu beitragen können, Rechtssicherheit und Anreize für Klimaschutzinvestitionen zu schaffen.
Ansatzpunkte für Verbesserungen
Gegenstand der Untersuchungen waren Investitionen in die Erhöhung der Energieeffizienz in Unternehmen, in Infrastrukturentwicklung, die dem Endverbraucher ein klimafreundlicheres Verhalten ermöglicht (z.B. bei Gebäuden und im Verkehr), in die Erzeugung, den Transport und die Speicherung von erneuerbaren Energien sowie in den Erhalt und die Schaffung von CO2-Senken, insbesondere in Form von Wald.
In den Rechtsbereichen Kapitalmarkt- und Investmentrecht, Bilanzrecht sowie Steuerrecht wurden zahlreiche rechtliche Hemmnisse identifiziert. Daraus wurden die fünf Folgenden als besonders wichtig eingestuft und Handlungsoptionen entwickelt:
- Die materielle Anknüpfung der Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch kann bei Investitionen in den Klimaschutz zu Rechtsunsicherheiten führen, die geklärt werden müssen.
- Corporate Social Responsibility (CSR) bei Vorstandsvergütung berücksichtigen.
- Aufsichtsrechtliche Vorgaben für Investitionen
- Klimaschutz-Reporting standardisieren und so vergleichbar machen.
- Steueranreize mit Investitionen für den Klimaschutz verknüpfen
Nicht untersucht wurden das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG), das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Emissionshandelsrecht sowie das Immissionsschutzrecht.
Klimaschutz-Reporting vergleichbar machen
Derzeit wird die Kreditwürdigkeit von Unternehmen durch Ratingagenturen im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsbewertung mit unterschiedlichen und damit nicht vergleichbaren Standards durchgeführt. Eine Bestandsaufnahme zu Nachhaltigkeitsratings nimmt Heidrun Kopp im Buchkapitel "Nachhaltigkeitsratings: Eine kurze Bestandsaufnahme", erschienen in "CSR und Investment Banking" vor.
Einheitliche Standards werden von der Global Initiative for Sustainability Ratings (GISR) angeregt. Sie würden durch die Vergleichbarkeit zu mehr Vertrauen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung führen. Die Verfasser der Studie empfehlen der Bundesregierung die Akteure zu unterstützen, sich bei der GISP einzubringen.