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Senkung der Körperschaftsteuer ist "überfällige Korrektur"

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Deutschland bleibt im OECD-Vergleich ein Hochsteuerland. Im internationalen Wettbewerb schneiden die Schweiz oder Österreich besser ab. Ein aktuelles Gutachten des IW Köln sieht in den geplanten Steueranpassungen keinen "ambitionierten Reformschritt".

Mit einer tariflichen Belastung der Gewinne von Kapitalgesellschaften in Höhe von 30,1 Prozent liegt Deutschland an dritter Stelle der OECD-Länder, sagt eine aktuelle Studie.


Deutschland verzeichnete im Jahr 2025 mit knapp 42 Prozent eine historisch hohe Steuer- und Abgabenquote. Im internationalen Vergleich liegt die Bundesrepublik damit deutlich über dem Durchschnitt der OECD-Länder - auch wenn beispielsweise der französische Fiskus noch höhere Beiträge verlangt. Insgesamt ist der staatliche Zugriff auf die gesamtwirtschaftliche Leistung von Unternehmen und Beschäftigten deutlich gewachsen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Anfang März vorgelegtes Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln (IW Köln) im Auftrag der INSM Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. 

Besonders hervorsticht die Unternehmensbesteuerung: "Das Aufkommen aus der Besteuerung der Kapitalgesellschaften ist seit dem Jahr 2010 um 146 Prozent gestiegen. Mit einer tariflichen Gesamtbelastung von mehr als 30 Prozent liegt Deutschland im OECD-Vergleich an der Spitze", betonen Tobias Hentze, Leiter Themencluster Staat, Steuern und Soziale Sicherung, und Björn Kauder, Senior Economist für Finanz- und Steuerpolitik. Der Durchschnitt betrage lediglich 24 Prozent. Auch der effektive Steuersatz falle mit knapp 27 Prozent überdurchschnittlich hoch aus.

Viele OECD-Staaten haben seit 2008 Steuerbelastung reduziert

Während viele OECD-Staaten ihre Unternehmenssteuern seit dem Jahr 2008 reduziert haben, zählt Deutschland zu den wenigen Ländern mit einer leicht gestiegenen Belastung aufgrund höherer Gewerbesteuerhebesätze. Die geplante Senkung der Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2028 wirkt vor diesem Hintergrund eher wie eine überfällige Korrektur als wie ein ambitionierter Reformschritt", betonen die beiden Studienautoren. 

In Deutschland haben laut Erhebung vor allem steigende Gewerbesteuerhebesätze die Gesamtbelastung leicht erhöht. Damit steht Deutschland allerdings nicht ganz alleine da: Ähnliche Entwicklungen offenbart die Studie auch für das Vereinigte Königreich, Spanien und Italien, wie nachstehende Grafik zeigt: 

Im Vereinigten Königreich stieg der Wert im Zeitverlauf laut IW-Köln-Studie von 32,7 auf 34,4 Prozent an, getrieben insbesondere durch die frühen 2020er Jahre. Kräftiger fiel der Zuwachs in Spanien aus, wo die Quote von 33,1 auf 36,7 Prozent zulegte. In Italien stieg der Wert von 40,1 auf 42,8 Prozent.


Steuerlast je nach Region bis zu 36 Prozent

"Für das konkrete Unternehmen ist vor allem die tarifliche (oder nominale) Steuerbelastung von Interesse. Hier liegt eine wichtige Signalwirkung für die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit eines Landes", fassen Hentze und Kauder zusammen. Der effektive Steuersatz misst die tatsächliche steuerliche Belastung der Unternehmen auf eine Investition oder einen Gewinn. Dabei werden auch Abschreibungen sowie steuerliche Vergünstigungen berücksichtigt. 

"Mit einer tariflichen Belastung der Gewinne von Kapitalgesellschaften in Höhe von 30,1 Prozent liegt Deutschland an dritter Stelle der OECD-Länder", so die beiden Experten. Als Wert nutzen die Studienautoren einen gewichteten Durchschnitt über alle Städte und Gemeinden mit ihren verschiedenen Gewerbesteuerbelastungen. Regional könne die Unternehmenssteuerbelastung bis zu 36 Prozent betragen. 

Besser Steierkonditionen in der Schweiz, Österreich und den USA

Die niedrigsten Werte weisen Ungarn (9,0 Prozent), Irland (12,5 Prozent) und Litauen (15,0 Prozent) auf. "Doch auch wichtige Wettbewerber lagen deutlich unterhalb Deutschlands, wie die Schweiz (19,6 Prozent), Österreich (23,0 Prozent) oder mit Werten von jeweils knapp 26 Prozent die USA, die Niederlande und Frankreich", so Hentze und Kauder. Der OECD-Durchschnitt betrug 23,9 Prozent.

Aber auch der Arbeitslohn steht mit 48 Prozent Einkommenssteuern und Sozialbeiträgen unter einer hohen Abgabenlast. Es ist der zweithöchste Wert der OECD, direkt hinter Belgien. Die Kombination aus hoher Steuer- und Abgabenlast mindere die Attraktivität von Teilzeit in Vollzeit zu wechseln.

Solidaritätszuschlag brachte seit 1995 Milliarden 

Hinzu kommt noch eine weitere belastende Komponente:

Der Solidaritätszuschlag, ursprünglich als temporäre Ergänzungsabgabe eingeführt, belastet weiterhin rund sechs Millionen steuerpflichtige Personen und 600.000 Kapitalgesellschaften, von letzteren erzielen 70 Prozent Einkünfte von weniger als 100.000 Euro im Jahr und zählen daher in der statistischen Abgrenzung als Kleinstunternehmen oder als kleines Unternehmen", so die Studienautoren. 

Mehr als 166 Milliarden Euro habe der Bund, dem die Einnahmen ausschließlich zustehen, seit dem Jahr 1995 bisher zur freien Verwendung eingenommen, "also Geld, das nicht für den eigentlichen Zweck Aufbau Ost ausgegeben worden ist". Davon seien rund 87 Milliarden Euro auf den Zeitraum 1995 bis 2019 entfallen. Von 2020 bis 2025 kommen noch einmal knapp 70 Milliarden Euro hinzu. "Im Zeitraum von 2026 bis 2030 rechnet der Bund mit weiteren 70 Milliarden Euro Einnahmen", rechnen Hentze und Kauder vor.

Studie: Soli-Abschaffung "ökonomisch zielführend"

Sie schätzen, dass von 2026 bis 2030 davon schätzungsweise 40 Milliarden Euro auf den Unternehmenssektor fallen. "Es wäre systematisch überfällig und ökonomisch zielführend, wenn die Bundesregierung den Solidaritätszuschlag abschaffen würde. Dies würde den Unternehmen mehr Spielraum für Investitionen geben und die überdurchschnittlich hohe Steuerbelastung in Deutschland zumindest leicht mindern", fordern die Ökonomen.  

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