2016 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kommentar: Vorbemerkungen
verfasst von: Rudolf Jochem, Wolfgang Kaufhold
Erschienen in: HOAI-Kommentar
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
Seit 1950 galt die Gebührenordnung für Architekten (GOA) im Wesentlichen unverändert als Höchstpreisverordnung. Mit Inkrafttreten der ersten HOAI 1977 am 01.01.1977 wurde sie aufgehoben und abgelöst. Für Architektenleistungen bei raumbildenden Ausbauten und Freianlagen, städtebaulichen und landschaftsplanerischen Leistungen sowie Ingenieurleistungen für Tragwerksplanung wurde mit der HOAI erstmals ein Honorarrecht auf gesetzlicher Grundlage geschaffen.